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===Ein klares Nein zur Einführung des Frühwarnsystems im Datennetz der TU Dresden=== | ===Ein klares Nein zur Einführung des Frühwarnsystems im Datennetz der TU Dresden=== | ||
− | Zur Gewährleistung eines „ordnungsgemäßen Systembetriebes“, wie z.B. zur besseren Ressourcenplanung, dem Erkennen und Beseitigen von Störungen oder der Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger und missbräuchlicher Nutzung, | + | Zur Gewährleistung eines „ordnungsgemäßen Systembetriebes“, wie z.B. zur besseren Ressourcenplanung, dem Erkennen und Beseitigen von Störungen oder der Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger und missbräuchlicher Nutzung, hat das ZIH (Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen) der TU Dresden ein Frühwarnsystem eingerichtet. Jenes System zielt darauf ab, jegliche Informationen über die Internetkommunikation zu speichern. Dabei ist zwischen den Kommunikationsströmen, die nach zwei Tagen gelöscht werden sollen, und den daraus erstellten Meta-Events zu unterscheiden. Meta-Events sind immer personenbeziehbar und sollen nicht gelöscht werden. Weder die Kommunikationsströme noch die Meta-Events werden anonymisiert. Von der Datenspeicherung sind alle Mitglieder der Hochschule betroffen, sowohl im Uniinternen WLAN-Gebrauch als auch in den Studentenwohnheimen. Dabei steht massive Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer in keinem Verhältnis zur marginalen Steigerung der Sicherheit, die das Frühwarnsystem erbringen würde. Die Zahl der schweren Sicherheitsvorfälle ist in den letzten Jahren stark gesunken und das ZIH erreicht schon jetzt sehr hohe Dienstgüte im Datennetz. Dagegen wecken detaillierte Datensätze Begehrlichkeiten Dritter wie z.B. Polizei, Medienindustrie, Marktforschung und Werbeindustrie. Die Einführung des Frühwarnsystems wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen. Die Inbetriebnahme erfolgte bereits ohne Zustimmung des Datenschutzbeauftragten. |
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*Abschaffung des Frühwarnsystems. | *Abschaffung des Frühwarnsystems. | ||
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Die derzeitigen Studienordnungen sind auf den Vollzeitstudenten zugeschnitten. Dies verhindert | Die derzeitigen Studienordnungen sind auf den Vollzeitstudenten zugeschnitten. Dies verhindert | ||
lebenslanges Lernen und benachteiligt Studierende, die Beruf, Kinder oder Krankheit mit dem | lebenslanges Lernen und benachteiligt Studierende, die Beruf, Kinder oder Krankheit mit dem | ||
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unbürokratisch in Anspruch nehmen kann und kein "Almosen", das nur speziellen privilegierten | unbürokratisch in Anspruch nehmen kann und kein "Almosen", das nur speziellen privilegierten | ||
Gruppen gewährt wird (Vgl. Gremiensemester). | Gruppen gewährt wird (Vgl. Gremiensemester). | ||
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** Grundstock an Pflichtlehrveranstatungen (Methoden, Gremien der Hochschule, Kompetenzförderung, Ringvorlesung, ...) | ** Grundstock an Pflichtlehrveranstatungen (Methoden, Gremien der Hochschule, Kompetenzförderung, Ringvorlesung, ...) | ||
** kommentiertes Vorlesungsverzeichnis für Profilsemesterstudenten | ** kommentiertes Vorlesungsverzeichnis für Profilsemesterstudenten | ||
− | ** Möglichkeit in einigen Lehrveranstaltungen Prüfungen abzulegen (Vgl. Orientierungssemster für | + | ** Möglichkeit in einigen Lehrveranstaltungen Prüfungen abzulegen (Vgl. Orientierungssemster für Auslandsstudenten an der TU Dresden) |
=Abschlussbemerkung= | =Abschlussbemerkung= |
Aktuelle Version vom 6. Juli 2011, 17:17 Uhr
PDF Stand 27. Januar 2010 |
Inhaltsverzeichnis
- 1 Vorwort
- 2 Forderungen
- 2.1 Bildung als Grundrecht
- 2.1.1 Bildung als Selbstzweck gewährleisten
- 2.1.2 Freier Zugang zur Hochschule
- 2.1.3 Abbau von Zulassungsbeschränkungen durch Ausbau von Studienplätzen
- 2.1.4 Finanzielle Unterstützung Studierender
- 2.1.5 Abschaffung von Studiengebühren weltweit und die gesetzlich verankerte Gebührenfreiheit von Bildung
- 2.2 Selbstverständnis der Hochschulen
- 2.2.1 Studentische Mitbestimmung auf allen Ebenen
- 2.2.2 Garantie der Freiheit von Forschung und Lehre
- 2.2.3 (Finanzielle) Transparenz der Hochschulen
- 2.2.4 Kulturelles Leben an der Hochschule fördern
- 2.2.5 Kritik an Exzellenzinitiativen
- 2.2.6 Ein klares Nein zur Einführung des Frühwarnsystems im Datennetz der TU Dresden
- 2.2.7 Erhalt der Volluniversität TU Dresden
- 2.3 Nachhaltige, kontinuierliche Qualitätssicherung und Verbesserung der Studiengänge
- 2.4 Studienverlauf
- 2.4.1 Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung im Studium
- 2.4.2 Einberufung der Studienkommission (StuKo) für jeden Bachelor- und Masterstudiengang zur Prüfung der Studien- und Prüfungsordnungen
- 2.4.3 Reduzierung von Pflichtveranstaltungen und Prüfungslast
- 2.4.4 Keine verpflichtenden Prüfungseinschreibungen
- 2.4.5 Regelstudienzeit flexibilisieren
- 2.4.6 Möglichkeit zur Teilzeitstudierbarkeit in allen Studiengängen
- 2.4.7 Flexibilität und Mobilität des Bachelor-/Mastersystems tatsächlich umsetzen
- 2.4.8 Bachelor als Regelabschluss? Wir wollen Masterplätze für alle
- 2.4.9 Schaffung eines einheitlichen Profilsemester
- 2.1 Bildung als Grundrecht
- 3 Abschlussbemerkung
- 4 Einzelnachweise
Vorwort
Was ist Bildung? Ist Bildung mehr als Credit-Hascherei und Prüfungslast? Ist Bildung mehr als modularisierte straffe Prüfungsordnungen und Kampf um begrenzte Studienplätze? Ist Bildung mehr als die Regelstudienzeit, vielleicht sogar mehr als Stoff zu pauken, aufzuschreiben, zu vergessen? Wir setzen uns für ein Bildungssystem ein, dass den Bedürfnissen einer pluralistischen Gesellschaft genüge tut. Dabei sollte der Mensch im Zentrum stehen, nicht ausschließlich wirtschaftliche Gedanken. Mit Sorge betrachten wir die Entwicklungen der letzten Jahre, die diese Vorstellung Stück für Stück bis zur Unkenntlichkeit verunstalten. Die Verflechtung von wirtschaftlichen Interessen mit Forschung und Lehre verankerte den Wettbewerbsgedanken in allen Bereichen der Hochschulen. Aus Bildung wurde Ausbildung. Sei belastbar, passe dich an und du wirst siegen. Höher, weiter, schneller - alles in einem Takt und schau nur nicht zurück, sonst wirst du die Gräber sehen, über welche du steigen musstest, um nicht den Anschluss zu verlieren.
Forderungen
Wir haben bewusst keine Forderungen vor der Besetzung des POT81 festgelegt. Es ist unser Anliegen, einen Raum für Kritik zu schaffen und konkrete Probleme an unserer Studiensituation zu benennen. Hier werden Lösungsansätze erarbeitet und politischer Druck aufgebaut. Bei einem Vorwegnehmen der Forderungen wären wichtige Meinungen eventuell nicht berücksichtigt worden. Die vorliegenden Forderungen scheinen sich in einigen Punkten auf den ersten Blick zu widersprechen. So könnte hier kritisiert werden, dass der Abbau von Zulassungsbeschränkungen mit einem verbesserten Betreuungsverhältnis unvereinbar sei. Wäre der elementare Wert der Bildung für eine Gesellschaft aber anerkannt, müssten die Verantwortlichen alle zur Verfügung stehenden Mittel einsetzen, um den Idealzustand gezielt anzustreben. Es stellt sich hier also vor allem die Frage nach dem politischen Willen.
Bildung als Grundrecht
Bildung als Selbstzweck gewährleisten
Der Druck des wirtschaftlichen Wettbewerbs auf Studierende und Hochschulen führt zur Verdrängung einer ganzheitlichen Bildung zugunsten einer rein zweckorientierten Ausbildung. Bildung ist die elementare Vorrausetzung für eine mündige Gesellschaft. Im Gegensatz zur Ausbildung beinhaltet Bildung eine umfassende kritische Auseinandersetzung mit den verschiedensten Themen, die für eine funktionierende Demokratie unerlässlich sind. Wir fordern:
- keine Ausbildung, sondern Studium (lateinisch studere: „(nach etwas) streben“)
- keine auf Wirtschaft abgestimmte Lehre (Vgl. Freiheit von Forschung und Lehre), sondern ein vielschichtiges Studium mit Möglichkeiten der fachfremden Weiterbildung
Freier Zugang zur Hochschule
Durch bürokratische Hindernisse und Überreglementierung ist es Bildungsinteressierten nahezu unmöglich, sich an Hochschulen lebenslang zu bilden. Die wenigen Projekte wie Senioren- und Kinderuniversitäten sind nicht der breiten Bevölkerung zugänglich und somit "Alibi"- Veranstaltungen. Die Hochschule muss Bestandteil der Gesellschaft und Ort des Austausches sein. Sie darf sich nicht von ihr durch Zugangshürden absondern. Demokratie lebt von einer gebildeten, mündigen Bevölkerung. Bildung ist als Grundrecht in Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und Art. 14 der Grundrechtecharta der Europäischen Union verankert. Wir fordern:
- Jedem Interessierten soll es grundsätzlich möglich sein, sich weiterzubilden und nach Bedarf einen Abschluss zu erreichen.
- Dafür dürfen keine Gebühren erhoben werden.
Abbau von Zulassungsbeschränkungen durch Ausbau von Studienplätzen
Dem Mangel an Kapazitäten der Hochschulen hinsichtlich der Raum- und Betreuungssituation wird zurzeit mit Zulassungsbeschränkungen begegnet. Zugleich lässt sich ein allgemeiner Trend feststellen, mit Hilfe jener Zulassungsbeschränkungen die angeblich "Geeignetsten" für einen Studiengang zuzulassen. Dabei ist weder aus einer Notenleistung noch aus einer Aufnahmeprüfung ersichtlich, ob man mit dem jeweiligen Studienfach zurechtkommt. Der NC führt vielmehr dazu, dass Studierende sich entgegen ihrer Ursprungsmotivation für ein alternatives Studienfach entscheiden müssen. Dementsprechend hoch ist die Abbrecherquote. Dies widerspricht dem Ziel, dem Fachkräftemangel durch eine Steigerung der Studienanfängerquote zu begegnen. Generell muss die Chance gegeben sein, sich nach den eigenen Interessen zu bilden. Wir fordern:
- Durch den massiven Ausbau der Raumkapazitäten und Betreuungsverhältnisse Studienplätze für alle zu ermöglichen.
- Grundsätzliche Abschaffung des NC.
- Solange noch nicht genügend Studienplätze für alle vorhanden sind, sollen fächerbezogene Aufnahmeprüfungen als bessere unter schlechten Alternativen abgehalten werden.
- Bereits bestandene Eignungstests sollen eine mehrjährige Gültigkeit besitzen.
- Die Abschaffung der Kapazitätenverordung (KapVO) und Schaffung eines transparenten hochschulinternen Studienplatzvergabeverfahrens.
Finanzielle Unterstützung Studierender
In Deutschland herrscht seit Jahrzehnten einen Akademikermangel. Durch Studiengebühren, hoch verzinste Studienkredite und den niedrigen BAföG-Satz, sowie des geringen BAföG-Freibetrages werden viele Studierwillige vom Studium abgeschreckt oder sind gezwungen, neben dem Studium zu arbeiten. Im Zuge der straffer werdenden Stundenpläne wird es immer schwieriger, das Studium in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Bei einer Überschreitung der Regelstudienzeit werden Bafög und viele Studienkredite jedoch nur noch in Sonderfällen bewilligt. Die Stipendien der Begabtenförderungswerke erreichen zum Großteil den Nachwuchs der Mittel- und Oberschicht, lediglich 9% der Stipendiaten kommen aus Einkommensschwachen Familien. Bildungschancen, unabhängig von der sozialen Herkunft, sind ein grundlegender Bestandteil einer durchlässigen Gesellschaft. Wir fordern:
- elternunabhängiges BAföG, drastische Erhöhung des BAföG-Freibetrages und der BAföG-Sätze
- langfristig die Einführung tilgungsfreier Studienfinanzierung
- Abkehr vom Stipendienmodell der Koalitionsvereinbarung von CDU/CSU/FDP, welches die „Verheiratung“ der Hochschulen mit der Wirtschaft verstärkt und einen klaren Trend zur Privatisierung von Bildungsfinanzierung darstellt.
Abschaffung von Studiengebühren weltweit und die gesetzlich verankerte Gebührenfreiheit von Bildung
In Sachsen werden gegenwärtig für das sogenannte Erststudium keine Studiengebühren erhoben. Ein Zweitstudium ist generell gebührenpflichtig, auch für sonstige Weiterbildungsangebote wie Abendstudium, Fernstudium, etc. werden Gebühren verlangt. Gemäß der Absichten der Landesregierung von Sachsen wird es zur Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende kommen. Im Gespräch mit der Staatsministerin wurde uns dies nochmals bestätigt. Allgemein wirken Studiengebühren abschreckend auf potentielle Studienanfänger (Vgl. HIS-Studie). Bildung soll grundsätzlich gebührenfrei sein, da eine mündige Bevölkerung für die Gesellschaft unerlässlich ist. Wir fordern:
- Abschaffung von Studien- und Bildungsgebühren jeglicher Art.
- Abschaffung der SächsHGebVO.
Selbstverständnis der Hochschulen
Studentische Mitbestimmung auf allen Ebenen
Wir, die Studierenden und damit die größte Gruppe an der Hochschule werden systematisch bei grundlegenden Entscheidungen nicht hinreichend berücksichtigt und übergangen. Als direkte Betroffene von Reformen müssen Studierende in allen Gremien ausreichend sitzen und Ideen einbringen können.
- Verlegung der Entscheidungsgewalt in die Organe mit Beteiligung aller Mitgliedergruppen
Der Senat, das einzige üblich tagende Organ der Hochschule mit gesetzmäßiger studentischer Beteiligung, nimmt zur Festlegung des Fächer- und Studienangebotes gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 16 SächsHSG oder zum Wirtschaftsplanentwurf gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 7 SächsHSG nur Stellung. Die Hochschulrektorenkoferenz beeinflusst die deutsche Hochschulpolitik maßgeblich durch Empfehlungen und gemeinsame Positionierung mit der KMK.
- Vertretung aller Mitgliedergruppen im Rektorat
Das mächtige Rektorat muss kein studentisches Mitglied haben. Eine mögliche Soll-Bestimmung in der Grundordnung der Hochschule scheint im mehrheitlich mit Professorinnen und Professoren besetzten erweiterten Senat schier unmöglich umsetzbar. Durch die Intransparenz der Sitzungen mangelt es an einer kritischen Öffentlichkeit, die Entscheidungen nachvollziehen und beeinflussen kann.
- Vetorecht der studentischen Vertretungen im Zusammenhang mit dem Studium und der studentischen Selbstverwaltung im Senat
Der Senat entscheidet über eine Vielzahl von grundsätzlichen Belangen bezüglich des Studiums. Diese können trotz anteiliger Reglung gemäß § 81 Absatz 4 SächsHSG gegen den Willen der Studentinnen und Studenten entschieden werden. Das gilt besonders für die Organisation der Vertreter der Mitgliedergruppen (z.B. Festlegung der Wahlordnung).
- Von Dritten unabhängige Hochschulen
Ohne die Zustimmung des Hochschulrates, der überwiegend aus Externen besteht, ist kein Verabschiedung des Wirtschaftsplanes gemäß § 86 Absatz 1 Nummer 6 SächsHSG und des Entwicklungsplanes gemäß § 86 Absatz 1 Nummer 5 SächsHSG der Hochschule möglich. Die Entscheidung des Hochschulrates soll nur als Empfehlung gelten und darf keinen bindenden Charakter haben.
- Offenen, konstruktiven und frühzeitigen Dialog mit den Mitgliedern der studentischen Selbstverwaltung
Studentische Meinung wird derzeit eher als Störfaktor angesehen. Dabei wird übersehen, dass Studierende durchaus fähig sind, konstruktive Kritik an bestehenden Verhältnissen zu äußern. Diese wertvolle Meinung darf im hochschulpolitischen Organisationsrahmen nicht untergehen. Ein offener Dialog aller Mitglieder der Hochschule untereinander führt zu gegenseitigem Verständnis und Vertrauen, um die Hochschule im Sinne aller Beteiligten gemeinsam zu gestalten.
- Studentischer Prorektor
Die Einflussnahme der Studierendenschaft auf das Rektorat ist nahezu nicht vorhanden. Durch die weitreichenden Aufgaben und Kompetenzen des Rektorates und die damit einhergehende Verantwortung gegenüber der Studierendenschaft ist es ein logischer Schritt die studentischen Stimmen stärker in die Hochschulleitung einzubinden. Gemäß § 84 in Verbindung mit § 49 Absatz 2 und § 24 Absatz 2 Satz 1 SächsHSG ist die gesetzliche Grundlage dafür gegeben.
- Kritik an der HochschulRektorenKonferenz
Die HRK ist ein freiwilliger Zusammenschluss deutscher Hochschulrektoren und ein hochschulpolitischer Lobbyverband. Sie bezeichnet sich selbst als DIE „Stimme der Hochschulen“ ohne Beteilung von Lehrkräften, Studenten und Mitarbeitern. Dabei beeinflusst sie die deutsche Hochschulpolitik maßgeblich durch Empfehlungen und gemeinsame Positionierungen mit der Kultusministerkonferenz (KMK) und beruft die Mitglieder des Akkreditierungsrats. Die sächsischen Hochschulen und der Freistaat Sachsen zahlen insgesamt 102 678,17€ pro Jahr an die HRK. Zur HRK existiert kein ähnlich einflussreicher Gegenpol auf Seite der Studierendenschaft.
Garantie der Freiheit von Forschung und Lehre
Mit der Abhängigkeit von Drittmitteln werden Wissenschaftler zu Dienstleistern, womit die Forschung zum Selbstzweck ihre Bedeutung verliert. Ein ständiges ergebnisorientiertes Arbeiten - zum Einwerben von weiteren Drittmitteln - führt zur Einschränkung des Blickwinkels und langfristig zu einer Einheitsmeinung. Kritische Forschung wird hierbei keine Berücksichtigung mehr finden. Durch die Ökonomisierung der Forschung werden Effizienz und Tempo den Platz der Qualität einnehmen, worunter auch die fundierte Lehre leiden wird. Erfahrungsgemäß versuchen Staaten ihre Ausgaben durch Privatisierung zu senken, dieser Trend lässt sich auch im Bildungssektor nachvollziehen . Wir fordern:
- Ausfinanzierung der Hochschulen u.a. durch Beteiligung des Bundes.
- Drittmittel sollen ausschließlich ergänzend herangezogen werden.
- Übergang: Drittmittelausgleich für Geistes- und Sozialwissenschaften.
- kein Einfluss von Drittmittelgebern auf Lehrinhalte und Forschungsergebnisse(Vgl. § 4 Absatz 2ff. HRG).
- Kritische Wissenschaften sollen stärker repräsentiert werden(Vgl. § 4 Absatz 2ff. HRG).
- Methoden und Ergebnisse (v.a. Kritische Wissenschaften) sollen innerhalb der Hochschule grundsätzlich reflektiert werden(Vgl. § 4 Absatz 2ff. HRG).
- Stärkung der Open Access Bewegung
(Finanzielle) Transparenz der Hochschulen
Durch die ungenügende Grundfinanzierung der Hochschulen sucht sie stets nach neuen Möglichkeiten, um aufwendige Forschung und Lehre zu finanzieren. Drittmittel stellen dazu ein probates Mittel dar, schaffen aber Probleme. Die Zweckbindung derer führt zur Beeinflussung von Forschung und Lehre. Die intransparente Finanzpolitik der Hochschule macht es unmöglich, eine Einsicht in die Verteilung und die Herkunft der Mittel zu nehmen. Entscheidungsgremien tagen meist fern der Öffentlichkeit und erschweren so den Einblick in die politischen Vorgänge der Hochschule. Die Partizipationsmöglichkeiten jedes Einzelnen werden hierbei nicht hinreichend berücksichtigt. Als Betroffene der in den Gremien gefällten Entscheidungen haben die Studierenden die Aufgabe und das Recht, den politischen Diskurs zu begleiten und nachzuvollziehen. Konstruktive Kritik und Verbesserungen können auch nur stattfinden, wenn entsprechende Informationen zugänglich sind. Wir fordern:
- Einberufung öffentlicher Versammlungen und Aufklärung über Verwendung der Gelder des Landes für Forschung und Lehre.
- Offenlegung der Verwendung der Gelder des Landes für Forschung und Lehre
- Offenlegung von Herkunft und Verwendung aller Drittmittel
- Gremiensitzungen der Öffentlichkeit zugänglich machen und Veröffentlichung aller Protokolle
- Öffentliche Sitzungen des Rektorats
- Einberufung der StuKos und lückenlose Aufklärung über Rechte und Pflichten.
- Offenlegung aller Ordnungen (TUD: Gebühren-, Wahlordnung) der Hochschulen wie im §13 (6) SächsHSG gefordert
- Schaffung des Postens einer Studentischen Konsulin/eines Studentischen Konsuls
Kulturelles Leben an der Hochschule fördern
Hochschulen sind nicht ausschließlich ein Ort der Bildung, vielmehr stellen sie einen eigenen Mikrokosmos der Kulturen dar. Um die Entfaltung des kulturellen Lebens nicht zu hemmen, ist es uns wichtig mehr selbstbestimmte Räume für eine kulturelle Vielfalt zu schaffen. Als ein mögliches Konzept sei ein Studierenden-Café genannt, welches diese Belange erfüllen könnte. Wir fordern:
- Studentisch selbst verwalteter Freiraum.
- Ausbau Studium Generale
- Interdisziplinäre Vorträge und Projekte fördern
Kritik an Exzellenzinitiativen
Die Exzellenzinitiative hat sich der Aufgabe verschrieben, einige Hochschulen mit vermarktungsfähigen Forschungsergebnissen auszuzeichnen. Jene Hochschulen erhalten zusätzliche Unterstützung durch den Bund. Andere Hochschulen gehen dabei nicht nur "leer" aus, sie werden im Vergleich zu den "Exzellenzunis" noch weiter degradiert. In enger Kooperation mit der Wirtschaft soll die Attraktivität einzelner Wissenschaftsstandorte und der Wettbewerb zwischen den Hochschulen gestärkt werden. Wir fordern:
- Abschaffung der Exzellenzinitiative
- Ausfinanzierung der Hochschulen mit Hilfe des Bundes
Ein klares Nein zur Einführung des Frühwarnsystems im Datennetz der TU Dresden
Zur Gewährleistung eines „ordnungsgemäßen Systembetriebes“, wie z.B. zur besseren Ressourcenplanung, dem Erkennen und Beseitigen von Störungen oder der Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger und missbräuchlicher Nutzung, hat das ZIH (Zentrum für Informationsdienste und Hochleistungsrechnen) der TU Dresden ein Frühwarnsystem eingerichtet. Jenes System zielt darauf ab, jegliche Informationen über die Internetkommunikation zu speichern. Dabei ist zwischen den Kommunikationsströmen, die nach zwei Tagen gelöscht werden sollen, und den daraus erstellten Meta-Events zu unterscheiden. Meta-Events sind immer personenbeziehbar und sollen nicht gelöscht werden. Weder die Kommunikationsströme noch die Meta-Events werden anonymisiert. Von der Datenspeicherung sind alle Mitglieder der Hochschule betroffen, sowohl im Uniinternen WLAN-Gebrauch als auch in den Studentenwohnheimen. Dabei steht massive Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer in keinem Verhältnis zur marginalen Steigerung der Sicherheit, die das Frühwarnsystem erbringen würde. Die Zahl der schweren Sicherheitsvorfälle ist in den letzten Jahren stark gesunken und das ZIH erreicht schon jetzt sehr hohe Dienstgüte im Datennetz. Dagegen wecken detaillierte Datensätze Begehrlichkeiten Dritter wie z.B. Polizei, Medienindustrie, Marktforschung und Werbeindustrie. Die Einführung des Frühwarnsystems wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit beschlossen. Die Inbetriebnahme erfolgte bereits ohne Zustimmung des Datenschutzbeauftragten. Wir fordern:
- Abschaffung des Frühwarnsystems.
- Verbindliche Zusage der Verantwortlichen, keine ähnlichen Systeme zu etablieren.
- Transparenz des ZIH.
Erhalt der Volluniversität TU Dresden
Wir sind der Meinung, dass die Bildung von Menschen allumfassend und nicht nur verwertungsbezogen praktiziert werden soll. Dazu ist es notwendig, dass das Bildungsangebot alle lebensgestaltenden Bereiche abdeckt. Technik und Kultur sollten nicht in Konkurrenz, sondern im aktiven Austausch zueinander stehen. Leider gibt es an der TU Dresden Tendenzen, einige Fakultäten (finanziell) zu bevorzugen und das Studienangebot zu begrenzen. Als Beispiel sei hier die Einstellung des Jura-Staatsexamens erwähnt. Wir fordern:
- Gleichwertige Finanzierung der Fakultäten, Drittmittelausgleich (z.B. bei Geisteswissenschaften)
- Breit gefächertes Spektrum von Disziplinen erhalten und ausbauen.
Nachhaltige, kontinuierliche Qualitätssicherung und Verbesserung der Studiengänge
Kritik am Akkreditierungswesen
Um die Vergleichbarkeit und Qualität der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge zu wahren, wurde in europäischen Hochschulraum ein verbindliches Akkreditierungswesen geschaffen. Die Hochschulen stehen in der Verantwortung, ihre neu gestalteten Studiengänge bei privaten Akkreditierungsagenturen prüfen zu lassen. Die Kosten in Höhe von 10.000 €- 15.000€ sind von den Hochschulen zu tragen. Es werden sowohl Programmakkreditierungen (einzelne Studiengänge), als auch Systemakkreditierungen (Stichproben der einzelnen Studiengänge der Hochschule mit dem Ziel, die ganze Hochschule zu akkreditieren) vollzogen werden. Neben des begrenzten Umfangs (Minimalstandards) der schlechten, schleppenden Umsetzung und der mangelnden Kontrolle in der Praxis scheitert die Akkreditierung auch an Systemfehlern. Jede Fakultät strukturiert ihren Bachelor und Master nach eigenem Ermessen. Studienordnungen und deren Änderung müssen durch den Senat im Benehmen und durch das Rektorat genehmigt werden (§ 13 Absatz 4 SächsHSG). Eine Kontrolle der weiteren Entwicklung soll durch Akkreditierung geschehen , die Überprüfung findet aber nur alle fünf bis sieben Jahre statt. Verbesserungsvorschläge an den Studienordnungen scheitern in den Studienkommissionen mit der Begründung, dass der Studiengang akkreditiert sei und dies eine nachträgliche Änderung ausschließe, welche Kosten verursachen würde.
Die Auslagerung der Akkreditierung in private Agenturen verschärft die Unvergleichbarkeit der Studiengänge, ermöglicht intransparente Verfahren und profitbezogenes Verhalten seitens der Akkreditierungsanstalten. Wir fordern:
- eine Umstrukturierung des Akkreditierungswesens. Der Bund muss Akkreditierungsämter zur Verfügung stellen, statt diese Aufgabe in private Agenturen auszulagern und dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu unterwerfen.
- Die Akkreditierung erfolgt gebührenfrei. Änderungen der Studienordnung nach der Akkreditierung müssen durch Re-Akkreditierung jederzeit möglich sein.
- Die Akkreditierung darf nicht als Vorwand herhalten, die Studienordnungen nicht zu verbessern.
- Keine Systemakkreditierungen. Jeder Studiengang muss einzeln überprüft werden.
- Die Stiftungsform des Akkreditierungsrates gilt es zu überdenken
- Mehr studentische Sitze im Akkreditierungsrat (§ 7 Absatz 2 - Gesetz zur Errichtung einer Stiftung)
Evaluation der Lehre
Unter dem Stichpunkt "Qualitätssicherung" wird durch das Sächsische Kompetenzzentrum für Bildungs- und Hochschulplanung (KfBH) an der TU Dresden seit 1995 die Evaluation der Lehre in Form von anonymer Datenerhebung mittels Evaluationsbögen durchgeführt. Seit 1998 gibt es ein weitestgehend einheitliches Befragungssystem, das maschinenlesbare Fragebögen nutzt. Die Art der Befragung ist aussagelos, da die Antwortmöglichkeiten subjektiv weit auslegbar sind. Dabei ist die durch die Evaluationsbögen angestrebte "Qualitätssicherung" der Lehre eher ab- als zuträglich. Die Probleme der Evaluation sind dabei je nach Studiengang unterschiedlich und müssen auch studiengangspezifisch betrachtet werden. Die Evaluation der Lehre vermittelt den Studierenden das Gefühl, über die Evaluation einen Einfluss auf die Lehre nehmen zu können. Tatsächlich werden die Evaluationsbögen lediglich statistisch ausgewertet und bleiben ohne reelle Konsequenzen. Damit werden die Studierenden daran gehindert, ihre Kritik am Lehrstil der Dozenten wirkungsvoll zur Sprache zu bringen und in einem offenen Diskurs mit den Lehrenden an einer Verbesserung der Lehre zusammenzuarbeiten. Wir fordern:
- Abschaffung der Evaluation in der heutigen Form.
- Eröffnen einer Möglichkeit für Studierende, sich kritisch und offen in einer Diskussion mit den Lehrenden um die Verbesserung der Lehre zu bemühen, zum Beispiel:
- Unterstützung und Einführung eines "Meet your Prof"-Diskussionsstammtisches: Die Erfindung des FSR Physik "Meet your Prof" bietet Studierenden die Möglichkeit, sich mehrmals im Semester am Diskussionstisch zu treffen und dazu einen Professor einzuladen. In lockerer Atmosphäre können Studienanfänger das Gespräch mit den Dozenten suchen. Dabei gewinnen die Lehrenden und Studierenden gegenseitiges Vertrauen, welches beide Seiten für konstruktive Kritik sehr empfänglich macht und der Anonymisierung an der Universität effektiv entgegenwirkt.
Ausbau der Raumkapazitäten
An der TU Dresden herrscht Raummangel. Überfüllte Seminare werden in viel zu kleinen Räumen abgehalten und Studierende müssen nicht selten auf dem Boden sitzen. Der Geburtenrückgang wird dieses Problem nicht lösen, da die Hochschulen und das Ministerium die Studienzahlen halten wollen. In den letzten Jahren wurden immer mehr Planstellen abgebaut. An der TU Dresden ist die Ausgliederung des Sprachausbildungszentrums (TUDIAS) in eine private Dienstleistungsagentur als Folge der Kürzung von 500 Lehrstellen exemplarisch zu betrachten. Auf Grund der sinkenden Steuereinnahmen sind weitere Stellenkürzungen wahrscheinlich, was das Betreuungsverhältnis massiv verschlechtern wird. Wir fordern:
- Mehr Räumlichkeiten, insbesondere für die Seminare und Übungen, um dem Raummangel effektiv zu begegnen und gleichzeitig eine wichtige Voraussetzung für kleinere Seminare zu schaffen.
- Einen signifikanten Anstieg der Planstellen, um das Betreuungsverhältnis langfristig zu verbessern.
Studienverlauf
Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung im Studium
Durch die Verkürzung der Regelstudienzeit und die Einführung des Bachelor -und Mastersystems hat sich der Workload der Studierenden vervielfacht. Den Studierenden ist es dadurch nur in eingeschränktem Maße möglich, sich fächerübergreifend an der Hochschule individuell fortzubilden oder sich außerhalb des Studiums zu engagieren. Auch für die Vertiefung einzelner Studieninhalte fehlt oft die Zeit. Wir fordern:
- Studienordnung freier und flexibler gestalten: Man muss sich aussuchen können, wann man welche Veranstaltung belegt.
- Weniger Pflichtveranstaltungen.
- Leichte Integration von frei gewählten Studieninhalten aus anderen Fakultäten in den eigenen Studiengang. Dabei sollen dort erarbeitete Credits anerkannt werden.
- ECTS-Punkte sollen auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslanges Lernen oder gesellschaftliches Engagement, erworben werden können.
Einberufung der Studienkommission (StuKo) für jeden Bachelor- und Masterstudiengang zur Prüfung der Studien- und Prüfungsordnungen
Das Hochschulgesetz sieht Studienkommissionen für jeden Studiengang vor, welche die Studien- und Prüfungsordnungen konzipieren. Zusätzlich sind sie maßgeblich in die Planung der Lehrevaluation involviert. Die StuKo ist meistens für die gesamte Fakultät verantwortlich und deswegen kaum in der Lage, sich detailliert mit den einzelnen Studiengängen auseinander zu setzen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die neu eingeführten Studiengänge gravierende Mängel aufweisen. Wir fordern:
- Die zeitnahe Einberufung einer Studienkommission für jeden Studiengang
- Die Prüfung der Studiengänge auf ihre Studierbarkeit durch die Studienkommissionen.
- Die Studienkommissionen müssen die Studienordnungen in regelmäßigen Abständen evaluieren.
- Die Interessen der Studierenden müssen maßgeblich in die Ausarbeitung und Evaluation der Studienordnungen einbezogen werden.
- Regelmäßige Sitzungstermine und angemessene Entschädigungen (Gremiensemester, Entlastung in der Lehre,...) für den daraus entstehenden Arbeitsaufwand.
- Einheitliche Bestellung der StuKo Mitglieder innerhalb der Hochschulen.
Reduzierung von Pflichtveranstaltungen und Prüfungslast
Die Umstrukturierung der Studiengänge hatte zur Folge, dass der heute in „Workload per Credit“ gemessene Arbeitsaufwand massiv gestiegen ist. Die Anzahl der Pflichtveranstaltungen hat sich signifikant erhöht. Dadurch bleibt den Studierenden wenig Zeit, außerhochschulisch tätig zu werden oder Inhalte zu vertiefen. Die gängige Praxis, jede Vorlesung mit einer Prüfungsleistung abzuschließen, führt zu einem enormen Prüfungsdruck am Ende eines jeden Semesters. Wir fordern:
- Die Menge an Pflichtveranstaltungen muss erheblich reduziert werden.
- Die Prüfungslast muss reduziert werden. Es soll mehr Gebrauch von alternativen Leistungsnachweisen (Essays, Referate,...) gemacht werden, die flexibler über das Semester verteilt werden können.
- Eine abschlussrelevante Prüfung pro Modul ist ausreichend.
- Module sollen eigenständig sein und dürfen keine anderen Module als Voraussetzung haben.
- Möglichkeit, jede nicht bestandene Prüfung innerhalb eines Moduls zu wiederholen.
Keine verpflichtenden Prüfungseinschreibungen
Prüfungseinschreibungen sind für die Studierenden eine verbindliche Zusage. Diese können zwar in den meisten Fakultäten bis zu 3 Werktagen vor der zu erbringenden Prüfungsleistung zurückgezogen werden, jedoch ist dazu eine gewisse Voraussicht von Nöten. Danach ist es lediglich möglich, von der Prüfung mit einem ärztlichen Attest zurückzutreten. Es soll jedem Studierenden überlassen werden, wann er sich in der Lage sieht, die erforderliche Prüfungsleistung abzulegen. Wir fordern:
- Wertung der Einschreibung als Prüfungsabsicht.
- Die Prüfung soll erst verpflichtend sein, wenn der zu Prüfende beim angesetzten Prüfungstermin erscheint und sich in der Lage sieht, diese abzulegen.
- Der zu Prüfende soll außerdem nicht in der Bringschuld eines ärztlichen Attests sein (Privatsphäre).
Regelstudienzeit flexibilisieren
Im Zuge der Bologna Reform wurde die Studienzeit des Bachelors fast überall auf 3 Jahre begrenzt. Die alten Studieninhalte wurden dabei oft einfach übernommen, was bei den Studierenden zu einer kaum zu bewältigenden Arbeitslast führt. Andere Studiengänge wurden, um genau dieses Problem zu umgehen, viel oberflächlicher. Wir fordern:
- Ausnutzen der Möglichkeit der Ermessungsspielräume der Bologna Reform, u.a. den Bachelor je nach Bedarf auch länger als 6 Semester zu gestalten.
- Anrechnung von (6-monatigen) Praktikumszeiten auf die Regelstudienzeit (z.B. Dipl.Erzw./SP).
Möglichkeit zur Teilzeitstudierbarkeit in allen Studiengängen
Die derzeitigen Studienordnungen sind auf den Vollzeitstudenten zugeschnitten. Dies verhindert lebenslanges Lernen und benachteiligt Studierende, die Beruf, Kinder oder Krankheit mit dem Studium vereinigen müssen. Das Teilzeitstudium soll ein Recht sein, das der Studierende unbürokratisch in Anspruch nehmen kann und kein "Almosen", das nur speziellen privilegierten Gruppen gewährt wird (Vgl. Gremiensemester). Wir fordern:
- Abschaffung der Regelstudienzeit als Instrument, um die Studienzeit zu begrenzen. Beibehaltung einer Garantie in einer bestimmten Zeit studieren zu können.
- Flexiblere Prüfungsmöglichkeiten.
- Vorlesungen konsequent mit der Möglichkeit des Selbststudiums konzipieren.
- Keine wichtigen Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen.
Flexibilität und Mobilität des Bachelor-/Mastersystems tatsächlich umsetzen
Die Motivation der Bologna Reform war es, die Flexibilität und Mobilität im europäischen Hochschulraum zu erhöhen. Leider wurde dieses Ziel weit verfehlt, da viele erbrachte Leistungen aufgrund der unflexiblen Anrechnungspraxis der Hochschulen nicht anerkannt werden. Die straff durchorganisierten Verlaufspläne lassen zu wenig Spielraum, um den persönlichen Bildungsweg flexibel zu gestalten. Wir fordern:
- Lockerung der Studienverlaufspläne.
- Flexibler Umgang mit der Anrechnung von ECTS-Punkten und Modulen.
Bachelor als Regelabschluss? Wir wollen Masterplätze für alle
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, wurden die Bachelorstudiengänge in so gut wie allen Fällen auf drei Jahre begrenzt, damit der Wirtschaft möglichst schnell neues Fachpersonal zur Verfügung steht. Dabei wurde außer Acht gelassen, dass Fachpersonal auch eine dementsprechend tiefgreifende Ausbildung braucht, die beim Bachelor meistens nicht gegeben ist. Daraus resultiert eine mangelnde Anerkennung des Bachelors seitens der Unternehmen. Die Initiative "Bachelor Welcome 1" einiger führender deutscher Unternehmen stellt einen Versuch dar, die Anerkennung des Bachelors zu verbessern. Sie zielt jedoch lediglich auf die MINT (Mathematik, Ingenieurwissenschaften, Naturwissenschaften, Technik)-Fächer ab. Die TU9 (die neun größten Technischen Universitäten Deutschlands) haben 2004 beschlossen, den Master als Regelstudienabschluss in den Ingenieursstudiengängen zu etablieren. In anderen Studienfächern, wie z.B. Lehramt, muss dies auch möglich sein, da der Bachelorabschluss nicht vollständig berufsqualifizierend ist. Als Beispiel sei hier der Bachlor Grundschullehramt erwähnt für den es trotz Absolventen noch keinen konsekutiven Masterstudiengang gibt. Folglich steigt das Interesse an Masterstudienplätzen, die jedoch nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind. Der Konkurrenzkampf unter den Studierenden um die Masterplätze wird künstlich geschürt, dies führt zu erhöhtem Leistungsdruck und ist dem Lernklima an den Hochschulen nicht zuträglich. Wir fordern:
- Masterplätze für alle.
- Als Ausbildungsziel soll ein vollumfänglich nutzbarer Abschluss stehen, der einen ähnlichen Stellenwert wie das alte Diplom genießt.
Schaffung eines einheitlichen Profilsemester
Die TU Dresden hat in vielen Studiengängen mit hohen Abbruch- und Durchfallquoten zu kämpfen. Die Gründe hierfür sind unterschiedlich: Unzureichende Beschreibung oder Beschäftigung mit dem Studiengang, zu hohe Anforderungen, Sprachkenntnisse etc. . Studierende sind im ersten Semester damit beschäftigt, sich an das Klima und die Arbeitsweise der Hochschule zu gewöhnen und sich in den Studiengang, die Lehrinhalte und bei Interesse in die Gremien einzuarbeiten. Dabei bleibt oft keine Zeit für einen reflektierten Blick auf das eigene Studium, geschweige denn Zeit, sich parallel nach einem anderen umzuschauen und entsprechende Lehrveranstaltungen zu besuchen. Die Entscheidung, welcher Studiengang der Hochschule inhaltlich, strukturell und didaktisch zu einem angehenden Studenten passt, ist kaum möglich. Bis jetzt bietet vor allem die Sommeruniversität einen Zugang, doch dieser Einblick ist kaum ausreichend. Momentan wird das BAföG für die Regelstudienzeit des neu begonnenen Studiengangs nur auf Kulanz bezahlt. Allerdings nur bei Vorlage einer Begründung und bis dato nur 1 bis 2 Semestern studiert wurde. Selbst im Vollzeitstudium bekommt der Studierende in dieser Zeit noch keinen Einblick in den Studiengang, da gerade in den ersten Semestern fast ausschließlich Grundlagen gelehrt werden. Somit sinkt auch die Motivation bis ins Hauptstudium vorzudringen und die Wahrscheinlichkeit eines Abbruchs steigt. Wir fordern:
- Schaffung eines einheitlichen Profilsemesters mit den Bedingungen:
- keine Anrechnung auf Regelstudienzeit, somit auch BAföG-Zahlung
- Grundstock an Pflichtlehrveranstatungen (Methoden, Gremien der Hochschule, Kompetenzförderung, Ringvorlesung, ...)
- kommentiertes Vorlesungsverzeichnis für Profilsemesterstudenten
- Möglichkeit in einigen Lehrveranstaltungen Prüfungen abzulegen (Vgl. Orientierungssemster für Auslandsstudenten an der TU Dresden)
Abschlussbemerkung
„Verehrtes Publikum, jetzt kein Verdruß:
Wir wissen wohl, das ist kein rechter Schluß.
Vorschwebte uns: die goldene Legende.
Unter der Hand nahm sie ein bitteres Ende. […]
Das kam schon vor. Was könnt die Lösung sein?
Wir konnten keine finden, nicht einmal für Geld.
Soll es ein andrer Mensch sein? Oder eine andre Welt? […]
Der einzige Ausweg wär aus diesem Ungemach:
Sie selber dächten auf der Stelle nach
Auf welche Weis' dem guten Menschen man
Zu einem guten Ende helfen kann.
Verehrtes Publikum, los, such dir selbst den Schluß!
Es muß ein guter da sein, muß, muß, muß!"
(Frei nach Bertolt Brecht: Der gute Mensch von Sezuan)
Wollen wir weiterhin hinnehmen, dass Hochschulen aus Menschen Konkurrenten machen?
Wollen wir weiterhin die Privatisierung der Bildung kopflos abnicken?
Wollen wir weiterhin akzeptieren, dass ein elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft, die Bildung, geraubt wird?
Dieser Forderungskatalog ist perspektivisch eine Arbeitsgrundlage und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, er erhebt nicht den Anspruch auf endgültige Lösungen. Dieser Forderungskatalog ist ein dringlicher Appell an alle Verantwortlichen: Ändern Sie die jetzige Situation mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln! Dieser Forderungskatalog ist ein dringlicher Appell an alle Betroffenen: Reflektiert Eure Situation, formuliert eigene Kritikpunkte und bringt diese zur Sprache. Handelt, denn wer handelt kann nicht ignoriert werden!