SächsHGebVO

Aus POT81
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sächsische Hochschulgebührenverordnung (SächsHGebVO)

Gebührenübersicht

  • 1. Weiterbildendes Studium
    • 1.1 Teilnahme am weiterbildenden Studium nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 SächsHG 2 EUR bis 50 EUR je Einzelstunde
    • 1.2 Teilnahme an postgradualen Zusatz-, Ergänzungs- und Aufbaustudien nach § 22 Abs. 1 Nr. 3 SächsHG 40 EUR bis 1 500 EUR je Semester
    • 1.3 Gasthörerstudium nach § 22 Abs. 1 Nr. 2 SächsHG 20 EUR bis 70 EUR je Semester
    • 1.4 Teilnahme am Abendstudium im Bereich der Kunsthochschule 40 EUR bis 60 EUR je Semester
    • 1.5 Teilnahme an einem E-learning-Angebot der Hochschule 300 EUR bis 5 000 EUR
  • 2. Fernstudium, soweit nicht nach Nummer 1 gebührenpflichtig
    • 2.1 Teilnahme an einem Fernstudienbrückenkurs 200 EUR bis 300 EUR je Semester
    • 2.2 Teilnahme am Fernstudium und externen Studium im Bereich der Kunsthochschulen 75 EUR bis 300 EUR je Semester
    • 2.3 Teilnahme am Fernstudium außer in den Fällen der Nummer 2.2 50 EUR bis 400 EUR je Semester
  • 3. Zweitstudium im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 3, soweit nicht nach Nummer 2 gebührenpflichtig 300 EUR bis 450 EUR je Semester
  • 4. Prüfungsgebühren für eine Fachprüfung
    • 4.1 Prüfungsgebühren bei im externen Verfahren erworbenen Kenntnissen 25 EUR bis 150 EUR je Prüfung und Person
    • 4.2 Prüfungsgebühren für die in den Nummern 1.1 und 2.2 genannten Studien an Kunsthochschulen
      • 4.2.1 Diplomprüfung für Solisten- und Konzertexamen 100 EUR bis 150 EUR
      • 4.2.2 Diplomverteidigung 50 EUR bis 75 EUR
      • 4.2.3 Je Pflichtfach 25 EUR bis 40 EUR
    • 4.3 Je Teilprüfung, wenn die Fachprüfung nicht als Ganzes abgenommen wird bis 10 EUR
  • 5. Leistungen der Internationalen Hochschulkollegs
    • 5.1 Allgemeine Leistungen
      • 5.1.1 Vorbereitung auf die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang sowie deren Durchführung 1 500 EUR bis 2 200 EUR je Semester
      • 5.1.2 Abnahme der deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang bei Externen 100 EUR
      • 5.1.3 Fachliche oder sprachliche Betreuung in Kursen 100 EUR bis 500 EUR je Semester
      • 5.1.4 Fachliche oder sprachliche Einzelbetreuung durch Tutoren 200 EUR bis 600 EUR je Semester
      • 5.1.5 Teilnahme an Sommersprachkursen 200 EUR bis 300 EUR je Woche
      • 5.1.6 Soziale Betreuung durch Tutoren 100 EUR bis 1 000 EUR je Semester
    • 5.2 Leistungen der Internationalen Hochschulkollegs mit integriertem Studienkolleg
      • 5.2.1 Vorbereitung auf die und Durchführung der Feststellungsprüfung nach der Verordnung des sächsischen 1 500 EUR bis 2 200 EUR je Semester Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst zur Feststellung der Eignung ausländischer und staatenloser Studienbewerber für die Aufnahme eines Studiums an Hochschulen der Bundesrepublik Deutschlandn(Feststellungsprüfungsverordnung – FSPVO ) vom 29. März 2001 (SächsGVBl. S. 171)
      • 5.2.2 Abnahme der Feststellungsprüfung gemäߧ 17 FSPVO 200 EUR
      • 5.2.3 Abnahme der Ergänzungsprüfung gemäß § 18 FSPVO 50 EUR je Fach
      • 5.2.4 Abnahme eines Eignungstests gemäß § 3 Abs. 3 FSPVO 20 EUR bis 25 EUR
  • 6. Unterrichtung besonders begabter Kinder in Nachwuchsklassen der Kunsthochschulen, soweit die Kinder nicht Schüler einer den Kunsthochschulen zugeordneten Schule sind 60 EUR bis 700 EUR je Semester
  • 7. Betreuung minderjähriger Kinder im Internat der Palucca Schule Dresden – Hochschule für Tanz 175 EUR bis 250 EUR je Monat

Internet

Sachsen: http://www.gew.de/Binaries/Binary5535/S%C3%A4chsHGebVO.pdf