Freiheit von Forschung und Lehre
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Version vom 22. November 2009, 23:08 Uhr von Nölä (Diskussion | Beiträge)
Garantie der Freiheit von Forschung und Lehre u.a. durch Finanzielle Unterstützung der Universitäten durch den Bund
- von Drittmitteln unabhängig bleiben
- kein Einfluss von Wirtschaft+Staat auf Lehrinhalte+Forschung
- Zweckforschung - keine komplexe Betrachtung
Warum von Drittmitteln unanhängig bleiben? Beispiel Naturwissenschaften: Wird ein Professor oder eine an der Forschung beteiligte Personen aus Drittmitteln bezahlt, fließen die Geldmittel teilweise direkt von der Firma zur Person. Es ist nicht verwunderlich, dass mehr Firmen die Forschung fördert, die wirtschaftsnah ist und Forschungen in eine wirtschaftsnahe Richtung gelenkt werden. Somit sind Forschungen in eine nicht offensichtlich gewinnbringende Richtung kaum noch durchführbar, da langfristig die Mittel fehlen.
Problem: Verlust der Wissenschaftlichkeit der Fächer
- nur Vorgedachtes wird gelehrt und gelernt --> akademische Freiheit bleibt auf der Strecke
- kein Raum für offenen Diskurs --> Verlust der Innovationen
- [Referenzen Bologna-Reform:]
- "Dies ist von größter Bedeutung, weil Unabhängigkeit und Autonomie der Universitäten gewährleisten, daß sich die Hochschul- und Forschungssysteme den sich wandelnden Erfordernissen, den gesellschaftlichen Anforderungen und den Fortschritten in der Wissenschaft laufend anpassen."