Einberufung einer Studienkommission für jeden Bachelorstudiengang und Prüfung der Studien- und Prüfungsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen
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Conny (Diskussion | Beiträge) K (Einberufung einer Studienkommission für jeden Bachelorstudiengang und Prüfung der Studien-und Prüfungsordnungen wurde nach Einberufung einer Studienkommission für jeden Bachelorstudiengang und Prüfung der Studien- und Prüfungsordnungen verschoben: n) |
(kein Unterschied)
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Version vom 21. November 2009, 18:08 Uhr
Das Hochschulgesetz sieht Studeinkommissionen vor, in denen Studenten 50% der Sitze haben und die für die Studienornungen verantwortlich sind. Wenn nur eine Studienkommission für ganze Fakultäten einberufen wird, ist diese überlastet und kennt viele der Studeiengänge gar nicht. Oftmals tagt diese Kommission zu selten, da die Studierenden/-Vertreter nicht wissen, dass sie sie einberufen können. Die Fakultäten haben oft kein großes Interesse daran, wenn die Studierenden hier ihre Rechte ausüben.
Wir fordern, die zeitnahe Einberufung einer Studienkommission für jeden(!) Studiengang und regelmäßige Sitzungstermine.