Einstellung der Verfahren wegen der Bildungsstreik-Demos: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Verfahren im Zusammenhang mit Bilungsstreik-Demos müssen eingestellt werden. SIe dienen lediglich der Kriminalisierung und Diskreditierung legitimen Protestes und sollen Leute abschrecken. | Die Verfahren im Zusammenhang mit Bilungsstreik-Demos müssen eingestellt werden. SIe dienen lediglich der Kriminalisierung und Diskreditierung legitimen Protestes und sollen Leute abschrecken. | ||
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− | *[[Erklärung des Plenums des besetzten Hörsals 1A der FU Berlin]] | + | * [[Erklärung des Plenums des besetzten Hörsals 1A der FU Berlin]] |
− | *[[Jenaer Besetzer_innen zum Polizeiüberfall]] | + | * [[Jenaer Besetzer_innen zum Polizeiüberfall]] |
Version vom 19. November 2009, 17:14 Uhr
Die Verfahren im Zusammenhang mit Bilungsstreik-Demos müssen eingestellt werden. SIe dienen lediglich der Kriminalisierung und Diskreditierung legitimen Protestes und sollen Leute abschrecken.