Didaktik mehr in Vordergrund stellen: Unterschied zwischen den Versionen
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*aus Hochschulgesetz § 9 (3) Qualitätssicherung: „Bei der Bewertung der Qualität der Lehre sind die Studenten zu beteiligen. Hierzu sollen jährlich Studentenbefragungen durchgeführt werden.“ Dies reicht nicht aus. | *aus Hochschulgesetz § 9 (3) Qualitätssicherung: „Bei der Bewertung der Qualität der Lehre sind die Studenten zu beteiligen. Hierzu sollen jährlich Studentenbefragungen durchgeführt werden.“ Dies reicht nicht aus. | ||
− | *Studenten sollen direkte Einflussnahme auf Personalfragen der Hochschule haben. | + | *Studenten sollen direkte Einflussnahme auf Personalfragen der Hochschule haben, die sie persönlich betreffen. |
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+ | *direkter Einfluss der Studenten macht Professoren aufgrund der Uebermacht der Studenten erpressbar. | ||
+ | *Evaluation ist allgem. schwer umzusetzen - z.B. kann der unmutvon Studenten aufgrund schlechtem Lehren oder zu hohen Ansprüchen entstehen - entsprechend differenziert muss auch gehandelt werden | ||
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Aktuelle Version vom 19. November 2009, 22:09 Uhr
Forderung
- Bei ausreichend schlechter Evaluierung des Lehrenden durch die Studenten, soll Möglichkeit gegeben werden, die Person von der Lehre abzuziehen und durch andere zu ersetzen.
Begründung
- Teilweise sehr schlechte Didaktik der Lehrenden fordert mehr Nacharbeit der Vorlesungen durch die Studierenden.
- aus Hochschulgesetz § 9 (3) Qualitätssicherung: „Bei der Bewertung der Qualität der Lehre sind die Studenten zu beteiligen. Hierzu sollen jährlich Studentenbefragungen durchgeführt werden.“ Dies reicht nicht aus.
- Studenten sollen direkte Einflussnahme auf Personalfragen der Hochschule haben, die sie persönlich betreffen.
Gegenrede
- direkter Einfluss der Studenten macht Professoren aufgrund der Uebermacht der Studenten erpressbar.
- Evaluation ist allgem. schwer umzusetzen - z.B. kann der unmutvon Studenten aufgrund schlechtem Lehren oder zu hohen Ansprüchen entstehen - entsprechend differenziert muss auch gehandelt werden