Kritik am Akkreditierungswesen: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 1. Juni 2011, 08:24 Uhr

Diskussion im Plenum

20.45, 26. Nov 2009


Forderung ist Plenumskonsens.

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Zusammenfassung im Forderungskatalog

Situation

In Sachsen müssen Bachelor- und Masterstudiengänge nach den KMK Strukturvorgaben für Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengänge innerhalb von 3 Jahren Akkreditiert werden. Das geschieht äußerst schleppend an der TU Dresden sind im Moment nur 3 grundständige Studiengänge akkreditiert. Die Gründe für die langsame Akkreditierung sind einerseits in der nicht bereitstellung zusätzlicher Mittel zur Durchführung zu suchen zum anderen im bürokratischen Verharrungsvermögen der Universitäten beziehungsweise in der Ablehnung der Akkreditierung.

Durch die Akkreditierung soll ein gewisses Mindestmaß an Qualität sichergestellt werden. Bisher wurde versucht durch Rahmenprüfungsordnungen und die Genehmigung der Studiengänge durch das SMWK Minimalstandards einzuhalten. Die Erfahrung zeigt das selbst diese Minimalstandards die Universitäten vor große Herausforderung stellen, viele Studiengänge werden nur langsam und unter Vorbehalt akkreditiert. In der Praxis ist eine Akkreditierung kein Garant für gute Qualität da die schriftlich festgelegten Inhalte nicht unbedingt auch in der Praxis auch so umgesetzt werden und auch ein formal richtiger Studiengang praktisch schlecht sein kann.

Neben den begrenzten Umfang (nur Minimalstandards), der schlechten, schleppenden Umsetzung und der mangelnden Kontrolle in der Praxis scheitert die Akkreditierung auch an Systemfehlern. So bezahlen die Universitäten die Agenturen selbst und können sich eine genehme Agentur aussuchen, die Agenturen stehen daher im Wettbewerb um möglich lasche Ansprüche. Es gibt sogar Agenturen die unter den selben Dach wie den NonProfit e.v. noch eine Consultingfirma vereinigen die sich von Unis für "Beratungsleistungen" zur Akkreditierung bezahlen lassen.

Folgende Gründe Sprechen gegen die mangelhafte Akkreditierung:

  • Studierende müssen die Gewissheit haben, dass ein angefangenes Studium auch abgeschlossen werden kann. Das ist zwar nach §34 Absatz 4 des SächsHG garantiert, leider gibt es aber auch Fälle in denen das nicht greift da zum Zeitpunkt der Immatrikulation noch keine Studienordnung existiert(siehe unter "vorläufigen Studienordnungen").
  • Der Abschluss Bachelor wird in Deutschland noch immer zögerlich von der Wirtschaft anerkannt. Eine sichere Akkreditierung stärkt den Abschluss.
  • Die Akkreditierung überprüft die Einhaltung von Mindeststandards die zwar allein noch kein Gewähr für eine gute oder auch nur steigende Qualität sind, aber eine grundlegende Voraussetzung für eine hohe Qualität.
  • Eine Akkreditierung fördert die Mobilität vor dem Bachelor, da andere Universitäten besser einschätzen können was anerkannt werden kann.
  • Studenten neuer Studiengänge sind oftmals Versuchskarnickel, die Akkreditierung erfolgt oft erst spät und unter Auflagen. Studenten studieren teilweise Studiengänge die nach allgemein anerkannten Richtlinien "unstudierbar" sind
  • umfassende Akkreditierung ist Voraussetzung für Drittmitteleinwerbung und Exzellenzinitiative
  • Akkreditierung ist manchmal Voraussetzung für Stipendium

Jede Fakultät strukturiert ihren Bachelor bzw. Master nach eigenem Ermessen. Studienordnungen und deren Änderung müssen zwar durch den Senat beschlossen werden, aber eine Kontrolle der weiteren Entwicklung der Studiengänge findet im Nachhinein nicht statt. Somit obliegt es den einzelnen Dekanen, Prodekanen und StuKos die Studiengänge zu sichern bzw. zu verbessern. Eine Akkreditierung dient zwar im Grunde diesem Zweck, aber die Überprüfung findet nur alle 5 bis 7 Jahre statt. Die Auslagerung der Akkreditierung in private Agenturen verschärft die Unvergleichbarkeit der Studiengänge, ermöglicht intransparente Verfahren und profitbezogenes Verhalten seitens der Akkreditierungsanstalten. Verbesserungsvorschläge an den Studienordnungen scheitern in den Studienkommissionen mit der Begründung, dass der Studiengang akkreditiert sei und dies eine nachträgliche Änderung ausschließe.

Forderungen

  • Umstrukturierung des Akkreditierungswesens. Der Bund muss Akkreditierungsämter zur Verfügung stellen, statt diese Aufgabe in private Agenturen auszulagern und dem marktwirtschaftlichen Wettbewerb zu unterwerfen.
  • Die Akkreditierung erfolgt gebührenfrei. Änderungen der Studienordnung nach der Akkreditierung müssen durch Re-Akkreditierung jederzeit möglich sein.
  • Die Akkreditierung darf nicht als Vorwand herhalten, die Studienordnungen nicht zu verbessern.
  • Keine Systemakkreditierungen. Jeder Studiengang muss einzeln überprüft werden.
  • Die Stiftungsform des Akkreditierungsrates gilt es zu überdenken
  • Mehr studentische Sitze im Akkreditierungsrat (§ 7 Absatz 2 - Gesetz zur Errichtung einer Stiftung)

Verweise

  • Der Deutsche Hochschulverband hält das aktuelle Akkreditierungsverfahren für "teuer, bürokratisch, langsam, ineffizient, rechtlich zweifelhaft und autonomiefeindlich". [1]