Teilzeitstudierbarkeit: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Möglichkeit zur Teilzeitstudierbarkeit in allen Studiengängen wurde nach Teilzeitstudierbarkeit verschoben: treffendere formulierung)
(kein Unterschied)

Version vom 21. November 2009, 15:24 Uhr

  • Möglichkeit zur Teilzeitstudierbarkeit in allen Studiengängen
    • Angebote für Studierende ermöglichen
    • Teilzeitstudium nötig, bei Studierenden mit Kind
    • dies wird in Zukunft unumgänglich sein, da ein lebenslanges Lernen sichergestellt werden muss
    • Studierende, die sich von Hause aus kein Studium leisten können und deshalb arbeiten müssen, benötigen die sichergestellte Möglichkeit ihr Studium teilzeitig zu gestalten
  • [Referenzen Bologna-Reform]
    • KMK: Richtlinien Modularisierung
      • Auch der Wissenschaftsrat hat in seinen „Empfehlungen zur Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse (Bakkalaureus/Bachelor – Magister/Master) in Deutschland“ vom 21. Januar 2000 die Forderung der KMK nach Einführung modularisierter und mit Leistungspunkten versehener Studiengänge unterstützt und ergänzend darauf hingewiesen, dass er darin zugleich eine wesentliche Voraussetzung für eine flexible und offene Studiengangsgestaltung sieht, die dem zunehmenden Bedarf nach einem Teilzeitstudium sowie dem Erfordernis des lebenslangen Lernens angemessen ist.