Rahmenvorgaben Modularisierung

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Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i. d. F. vom 22.10.2004)

Vorbemerkung

Die Kultusministerkonferenz hat sich mit Beschluss vom 24.10.1997 (Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland – Bericht der KMK an die Ministerpräsidentenkonferenz zu den Umsetzungsmaßnahmen) ebenso wie die Hochschulrektorenkonferenz mit ihrem Beschluss vom 07.07.1997 (Zu Kredit-Punkte-Systemen und Modularisierung) für die Modularisierung von Studiengängen und die Einführung von Leistungspunktsystemen ausgesprochen und darin Instrumentarien gesehen, mit denen ein Beitrag zur Modernisierung und Steigerung der Effizienz des deutschen Studiensystems und zur Förderung der internationalen Mobilität der Studierenden geleistet wird.

Bereits nach dem Beschluss der KMK vom 05.03.1999, der durch die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ...“ der KMK vom 10.10.2003 abgelöst wurde, ist zur Akkreditierung der Bachelor- und Master-Studiengänge nach § 19 HRG nachzuweisen, dass der jeweilige Studiengang modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet ist. Die Einführung von Modulen und Leistungspunkten gewährleistet die kalkulierbare Akkumulation und einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen und ermöglicht die individuelle Gestaltung des Studiums bei gleichbleibender Inanspruchnahme der Kapazitäten. Auch der Wissenschaftsrat hat in seinen „Empfehlungen zur Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse (Bakkalaureus/Bachelor – Magister/Master) in Deutschland“ vom 21. Januar 2000 die Forderung der KMK nach Einführung modularisierter und mit Leistungspunkten versehener Studiengänge unterstützt und ergänzend darauf hingewiesen, dass er darin zugleich eine wesentliche Voraussetzung für eine flexible und offene Studiengangsgestaltung sieht, die dem zunehmenden Bedarf nach einem Teilzeitstudium sowie dem Erfordernis des lebenslangen Lernens angemessen ist. Den Hochschulen erleichtern modularisierte Studienprogramme die Einführung der neuen Studien- und Abschlussstruktur. Mit der Modularisierung soll zugleich eine bessere Strukturierung des Studiums erreicht werden.

Die Modularisierung ist für konsekutive Studiengänge konstitutiv. Nicht zuletzt im Interesse der Durchlässigkeit zwischen Studiengängen nach § 18 HRG und § 19 HRG soll sie auch auf traditionelle Diplom-, Magister- und Staatsexamens - Studiengänge angewandt werden.

Die Einführung eines Leistungspunktsystems ist zweckmäßigerweise mit der Modularisierung zu verknüpfen. Die damit verbundene Einführung studienbegleitender Prüfungen ermöglicht eine unmittelbare Erfolgskontrolle und eine flexiblere Studiengestaltung und führt insgesamt zu einer Entlastung der Studierenden. Mit Beschluss vom 24.10.1997 hat die KMK die schrittweise Einführung des European Credit Transfer Systems (ECTS – Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen) an allen deutschen Hochschulen befürwortet und gleichzeitig empfohlen, über ECTS hinaus das Leistungspunktsystem langfristig mit einer Akkumulierungs-Komponente zu versehen.

Definitionen und Standards für die Modularisierung