Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung im Studium: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Mehr Möglichkeiten zur interessenorientierten Studienplangestaltung'''
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'''Mehr Möglichkeiten zur interessenorientierten Studienausgestaltung'''
 
*Integration von frei gewählte Studieninhalte aus anderen Fakultäten in den eigenen Studiengang
 
*Integration von frei gewählte Studieninhalte aus anderen Fakultäten in den eigenen Studiengang
 
*Mehr Auswahlmöglichkeiten beim Studium Generale
 
*Mehr Auswahlmöglichkeiten beim Studium Generale

Version vom 3. Dezember 2009, 18:03 Uhr

Mehr Möglichkeiten zur interessenorientierten Studienausgestaltung

  • Integration von frei gewählte Studieninhalte aus anderen Fakultäten in den eigenen Studiengang
  • Mehr Auswahlmöglichkeiten beim Studium Generale
  • Angebot des Studium-Generale-Semesters
  • Weniger Pflichtveranstaltungen
  • Größerer Wahlpflichtbereich


Die Möglichkeit schaffen, frei gewählte Studieninhalte aus anderen Fakultäten in den eigenen Studiengang zu integrieren.

--> komplett Sache der Fakultaeten (-> StuKos). Ihr habt bereits die Moeglichtkeit ueber die StuKos. Das SaechsHG macht hier keine Vorschriften.


  • Eine Modulprüfung mit mehreren Themengebieten bei denen nur einzelne Themengebiete mit Wahlfreiheit abgeprüft werden für mehrere Vorlesungen. Nicht alles einzeln abprüfen.


rechtliche und reale Möglichkeiten fächerübergreifend Prüfungen abzulegen

Durch die Einführung von Computerprogrammen zur Prüfungsanmeldung ist es den Studierenden unmöglich geworden sich für Prüfungen anzumelden, die nicht im Modulplan stehen. Um STudierenden allerdings die Möglichkeit zu geben ihr Studium schneller abzulegen und über den Tellerand hinaus zu schauen muss es möglich sein alle Prüfungen auch ohne Onlineanmeldung abzulegen.

Das kann ich persönlich bestätigen, das scheint ein Ding der Unmöglichkeit zu sein in einer fremden Fakultät einfach mal eine Prüfung mit zu schreiben und dann einen Schein zu bekommen. Das Computerprogramm sollte viel flexibler sein! --Martin 13:16, 18. Nov 2009 (CET) p.s. Was das rechtliche angeht ich glaube das praktische jede Prüfungsordnung die Möglichkeit bietet zusätzliche Fächer zu belegen und die mit Note auf den Vordiplom oder Diplom zusätzlich zu vermerken.


Moeglichkeit existiert. Von Problemen kann ich nicht berichten. Habe bereits >5 Pruefungen abgelegt die nicht an meiner Fak. stattfanden und bei denen ich mich nicht ueber das lokale System einschreiben konnte. Alles problemlos sowohl von meinem PA als auch vom externen PA aus gelaufen.


z.B. im Bachelor-Mathematik sind als Nebenfächer nur Betriebswirtschaftslehre, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau, Physik und Volkswirtschaftslehre wählbar, insbesondere nichts aus den Bereichen Philosophie sowie Kunst- und Musikwissenschaften. Wenn man bedenkt wie erfolgreich das Buch Gödel, Escher, Bach ist, fast schon skandalös.


  • [Referenz Bologna-Reform:]
    • "Einführung eines Leistungspunktesystems - ähnlich dem ECTS - als geeignetes Mittel der Förderung größtmöglicher Mobilität der Studierenden. Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslange Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt."
    • Sorbonne-Erklärung:
      • "Wir schulden unseren Studenten und unserer Gesell- schaft insgesamt ein Hochschulsystem, in dem ihnen die besten Möglichkeiten geboten wer- den, den Platz zu suchen und zu finden, für den sie am besten geeignet sind
    • KMK:
      • "2.1.1 Die Hochschule prüft anhand der von dem Bewerber vorgelegten Unterlagen zu seiner Qualifikation, ob und in welchem Umfang diese Qualifikationen Teilen des Studiums nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und damit diese ersetzen können. Die Prüfung erfolgt individuell im Einzelfall."
    • Lissabon-Konvention:
      • "überzeugt, daß eine gerechte Anerkennung von Qualifikationen einen wesentlichen Bestandteil des Rechtes auf Bildung und eine Aufgabe der Gesellschaft darstellt"
      • Artikel V.1 Jede Vertragspartei erkennt Studienzeiten an, die im Rahmen eines Hochschulprogramms in einer anderen Vertragspartei abgeschlossen wurden.Diese Anerkennung umfaßt diese Studienzeiten für den Abschluß eines Hochschulprogramms in der Vertragspartei, in der die Anerkennung angestrebt wird,sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zwischen den in einer anderen Vertragspartei vollendeten Studienzeiten und dem Teil des Hochschulprogramms, den sie in der Vertragspartei ersetzen würden, in der die Anerkennung angestrebt wird, nachgewiesen werden kann.
      • Artikel VI.1 Soweit eine Anerkennungsentscheidung auf den mit der Hochschulqualifikation nachgewiesenen Kenntnissen und Fähigkeiten beruht, erkennt jede Vertragspartei die in einer anderen Vertragspartei verliehenen Hochschulqualifikationen an, sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zwischen der Qualifikation, deren Anerkennung angestrebt wird, und der entsprechenden Qualifikation in der Vertragspartei, in der die Anerkennung angestrebt wird, nachgewiesen werden kann.
    • KMK Richtlinien Modularisierung:
      • "Die Einführung von Modulen und Leistungspunkten gewährleistet die kalkulierbare Akkumulation und einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen und ermöglicht die individuelle Gestaltung des Studiums bei gleichbleibender Inanspruchnahme der Kapazitäten."