Diskussion:Finanzielle Unterstützung Studierender: Unterschied zwischen den Versionen

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Studierende haben durch BAföG keinen Anspruch auf Hartz IV. Im Urlaubssemester kann der Studierende dato schon Hartz IV beantragen, wenn er dem Arbeitsmarkt in vollem Umfange zur Verfügung steht. [[Benutzer:Conny|Conny]] 17:28, 30. Nov 2009 (CET).
 
Studierende haben durch BAföG keinen Anspruch auf Hartz IV. Im Urlaubssemester kann der Studierende dato schon Hartz IV beantragen, wenn er dem Arbeitsmarkt in vollem Umfange zur Verfügung steht. [[Benutzer:Conny|Conny]] 17:28, 30. Nov 2009 (CET).
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Kindergeld wird bei den Eltern Hartz IV abgezogen. Ein weiteres Problem ist, dass Ausbildungen gefördert werden von der Agentur für Arbeit, bei denen nach der Ausbildung die Chance ziemlich hoch ist, arbeitslos zu werden. Durch das Wegbrechen der Zusatzfinanzierung des Arbeitgebers durch die BA, sowie die Streichung des Hartz IV, bekommen die Ausgebildeten weniger Geld als in der Ausbildungszeit. Wo bleibt dann der Ansporn in die Arbeitswelt wiedereinzutreten?? [[Benutzer:Annaloria|*A]]

Version vom 3. Dezember 2009, 16:56 Uhr

Hartz IV

Studierende haben durch BAföG keinen Anspruch auf Hartz IV. Im Urlaubssemester kann der Studierende dato schon Hartz IV beantragen, wenn er dem Arbeitsmarkt in vollem Umfange zur Verfügung steht. Conny 17:28, 30. Nov 2009 (CET).


Kindergeld wird bei den Eltern Hartz IV abgezogen. Ein weiteres Problem ist, dass Ausbildungen gefördert werden von der Agentur für Arbeit, bei denen nach der Ausbildung die Chance ziemlich hoch ist, arbeitslos zu werden. Durch das Wegbrechen der Zusatzfinanzierung des Arbeitgebers durch die BA, sowie die Streichung des Hartz IV, bekommen die Ausgebildeten weniger Geld als in der Ausbildungszeit. Wo bleibt dann der Ansporn in die Arbeitswelt wiedereinzutreten?? *A