Diskussion:Abschaffung von Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Plenumskonsens}}
 
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== Verweis zum § des SächsHSG bezüglich Gebühren ==
 
 
[http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=9231213120471&jlink=p12 § 12 SächsHSG]
 
 
Hierbei ist insbesondere auf Absatz 4, die '''[http://de.wikipedia.org/wiki/Pflicht#Rechtswissenschaft soll]'''-Reglung zu achten.
 
  
 
==Langzeitstudiengebühren==
 
==Langzeitstudiengebühren==
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==Rektor==
 
==Rektor==
 
Wir fordern eine schriftliche Erklärung vom Rektor /aktuelle Landesregierung , dass es keine Studiengebühren wärend seine Amtszeit geben wird.
 
Wir fordern eine schriftliche Erklärung vom Rektor /aktuelle Landesregierung , dass es keine Studiengebühren wärend seine Amtszeit geben wird.
 
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::Es gab eine mündliche Zusage der Ministerin im Gespräch vom 20.11.2009 das keine Studiengebühren erhoben werden. Davon abgesehen ist dies auch im [http://www.revosax.sachsen.de/Details.do?sid=1612313120616&jlink=p12 SächsHG] so festgelegt, d.h. nur bei Änderung desselben könnten Studiengebühren verlangt werden. --[[Benutzer:Nölä|Nölä]] 00:08, 29. Dez 2009 (CET)
=== Verweise===abwanderung
 

Version vom 28. Dezember 2009, 23:08 Uhr

Arch.png Der Inhalt dieses Artikels war im Plenum Konsens und ist deshalb gesperrt. Wenn du Änderungen an den Inhalten machen möchtest, kannst du diese gern auf dieser Diskussionsseite vorschlagen. Durch Einbringung der Wünsche ins Plenum kann diese Forderung verändert werden.


Langzeitstudiengebühren

Zu Eurer Überraschung- es gibt schon Langzeitstudiengebühren in Sachsen!

Rektor

Wir fordern eine schriftliche Erklärung vom Rektor /aktuelle Landesregierung , dass es keine Studiengebühren wärend seine Amtszeit geben wird.

Es gab eine mündliche Zusage der Ministerin im Gespräch vom 20.11.2009 das keine Studiengebühren erhoben werden. Davon abgesehen ist dies auch im SächsHG so festgelegt, d.h. nur bei Änderung desselben könnten Studiengebühren verlangt werden. --Nölä 00:08, 29. Dez 2009 (CET)