Bachelor als Regelabschluss oder ausreichend Masterplätze anbieten: Unterschied zwischen den Versionen

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* der Bachelor ist durch die miserable Studiensituation zu einem nicht anerkannten und schwer integrierbaren Studienabschluss geworden. Daher sollte jeder Studierende die Möglichkeit haben einen Masterabschluss zu machen.
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* der Bachelor ist durch die miserable Studiensituation in vielen Studengängen zu einem nicht anerkannten und schwer integrierbaren Studienabschluss geworden
* Außerdem muss es Masterplätze für alle geben (nicht nur für ca. 2/3 der Studierenden)
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** z.B.: Lehramt, ..
--> warum soll es Masterplaetze fuer alle geben, wenn VIEL weniger sich bewerben / durchkommen? Soweit ich weiss wird die Anzahl d. Plaetze nicht kuenstlich beschraenkt.
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**in diesen Studiengängen sollte jeder Studierende die Möglichkeit haben einen Masterabschluss zu machen
--> Meiner Information nach schon in dem Maße, dass weniger Kapazitäten für Masterstudiengänge zur Verfügung stehen. Masterplätze soll es für alle geben, die einen Master studieren wollen, es geht hier also um die potentielle Möglichkeit. Außerdem kann zb ein Lehramtsstudent mit einem Bachelor nicht in den Beruf einsteigen, er muss also einen Master machen, der ihm auch zur Verfügung stehen sollte.
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* [Referenz Bologna-Reform:]
 
* [Referenz Bologna-Reform:]

Aktuelle Version vom 21. November 2009, 15:50 Uhr

  • der Bachelor ist durch die miserable Studiensituation in vielen Studengängen zu einem nicht anerkannten und schwer integrierbaren Studienabschluss geworden
    • z.B.: Lehramt, ..
    • in diesen Studiengängen sollte jeder Studierende die Möglichkeit haben einen Masterabschluss zu machen


  • [Referenz Bologna-Reform:]
    • KMK: 3ter Sachstandsbericht
      • "Zu den Zielen dieser Initiative gehören [...] die Förderung von Weiterbildung und die verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen."
      • "Alle Bachelor-Abschlüsse berechtigen im Sinne einer formalen Zugangsvoraussetzung grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums.Nach den Regelungen in den Landeshochschulgesetzen soll das Studium im Masterstudiengang aber von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden. Diese Voraussetzungen legen die Hochschulen in eigener Zuständigkeit fest. Es sind dies in erster Linie Anforderungen an die fachlich-inhaltliche Qualifikationen sowie ggf. der Nachweis einer Mindestnote, Eignungsprüfungen, der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse und/oder zwischenzeitliche Berufstätigkeit.Die Quotierung wird dann auch wenn sie nicht vorgesehen ist wahrscheinlich durch die Mindestnote=NC durchgesetzt. Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung des Masterstudiengangs. Quotierungen sind nicht vorgesehen."