Ausformulierter Forderungskatalog Stand 08.12

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Version vom 7. Dezember 2009, 20:32 Uhr von 141.76.179.43 (Diskussion) (Abschaffung von Studiengebühren weltweit und die gesetzlich verankerte Gebührenfreiheit von Bildung)
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Inhaltsverzeichnis

Präambel

Die AG Forderungen und Andere setzen sich für ein Bildungssystem ein, dass den Bedürfnissen einer pluralistischen Gesellschaft genüge tut. Dabei sollte der Mensch im Zentrum stehen und nicht ausschließlich wirtschaftliche Gedanken. Mit Sorge betrachten wir die Entwicklungen der letzten Jahre. Die Bildungsideale im Kopf, versuchte man das Beste zu erschaffen, ohne dafür aber den notwendigen Preis zu zahlen.

Demütig sollten wir uns selbst betrachten und nicht suchen, was uns nicht gehört. Die Verbesserung der Grundlage über ihre Grenzen hinaus prägt eine ganze Generation. Sei belastbar, passe dich an und du wirst siegen. Höher, weiter, schneller - alles in einem Takt und schau nur nicht zurück, sonst wirst du die Gräber sehen, über welche du steigen musstest, um nicht den Anschluss zu verlieren.

Forderungen

Allgemein

Abschaffung von Studiengebühren weltweit und die gesetzlich verankerte Gebührenfreiheit von Bildung

Nicht nur Ausbildung, sondern auch Bildung als Selbstzweck gewährleisten

Der Druck des wirtschaftlichen Wettbewerbs auf Studierende und Universitäten führt zur Verdrängung einer ganzheitlichen Bildung zugunsten einer rein zweckorientierten Ausbildung. Bildung ist aber eine elementare Voraussetzung einer pluralistischen Gesellschaft. Im Gegensatz zur Ausbildung beinhaltet Bildung eine umfassende kritische Auseinandersetzung mit den verschiedensten Themen, die für eine funktionierende Demokratie unerlässlich ist.

Wir fordern:

  • keine Ausbildung, sondern Studium (lateinisch studere: „(nach etwas) streben“) und umfassende Selbstbildung
  • keine auf Wirtschaft abgestimmte Lehre (Freiheit von Forschung und Lehre), sondern vielschichtiges Studium mit Möglichkeit der fachfremden Weiterbildung

Garantie der Freiheit von Forschung und Lehre

Mit der Abhängigkeit von Drittmitteln werden Wissenschaftler zum Dienstleister, womit Forschung zum Selbstzweck ihre Bedeutung verliert. Ständiges ergebnisorientiertes Arbeiten - zum Einwerben von weiteren Drittmitteln - führt zur Einschränkung der Blickwinkel und langfristig zu einer Einheitsmeinung. Kritische Forschung und Experimente werden hierbei keine Berücksichtigung mehr finden. Durch die Ökonomisierung der Forschung werden Effizienz und Tempo den Platz der Qualität einnehmen, worunter auch die fundierte Lehre leiden wird.

Erfahrungsgemäß versuchen Staaten die Ausgaben durch Privatisierungsprozesse zu senken, dieser Trend lässt sich auch im Bildungssektor nachvollziehen.

Wir fordern:

  • Ausfinanzierung der Hochschulen u.a. durch Beteiligung des Bundes.
  • Drittmittel sollen nur ergänzend herangezogen werden.
  • Übergang: Drittmittelausgleich für Geistes- und Sozialwissenschaften.
  • Kein Einfluss von Drittmittelgebern auf Lehrinhalte und Forschungsergebnisse.
  • Kritische Wissenschaften müssen stärker repräsentiert werden. Die Methoden und Ergebnisse des Faches müssen innerhalb der Universität grundsätzlich reflektiert werden.

Abschaffung von Studiengebühren weltweit und die gesetzlich verankerte Gebührenfreiheit von Bildung

In Sachsen werden gegenwärtig für das sogenannte Erststudium keine Studiengebühren erhoben. Ein Zweitstudium ist generell gebührenpflichtig, auch für sonstige Weiterbildungsangebote wie Abendstudium, Fernstudium etc. werden Gebühren verlangt. Entsprechend des noch umzusetzenden Koalitionsvertrag der Landesregierung von Sachsen wird es zur Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende kommen. Dies wurde im Gespräch mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst Freifrau Prof. von Schorlemer am Freitag dem 20.11.2009 bestätigt. Sie beantwortete nicht, ab welcher Überschreitung Studierende zahlen müssen. Es wurde nur ausgeführt, dass bei einem "Missbrauchstatbestand" die Gebühr fällig wird. Dies gilt insbesondere "bei starker Überschreitung der Regelstudienzeit". Im Allgemeinen wirken Studiengebühren abschreckend auf potentielle Studienanfänger (vgl. HIS-Studie). Wir sind der Meinung, dass Bildung grundsätzlich gebührenfrei sein sollte, da sie ein gesetzlich verankertes Grundrecht ist und eine mündige Bevölkerung für die Gesellschaft unerlässlich ist.

Wir fordern:

  • Das weltweite Verbot von Studien- und Bildungsgebühren jeglicher Art.
  • Abschaffung der SächsHGebVO.

Finanzielle Unterstützung Studierender

Deutschland hat seit Jahrzehnten einen Akademikermangel. Durch Studiengebühren, verzinste Studienkredite und den stets niedrigen BAFöG-Satz werden aber viele Studierwillige eher vom Studium abgeschreckt oder müssen neben dem Studium arbeiten gehen. Im Zuge der immer straffer werdenden Stundenpläne wird es zunehmend schwerer, das Studium in der Regelstudienzeit zu schaffen. Bei der Überschreitung der Regelstudienzeit werden BAFöG und viele Studienkredite jedoch nur noch in Sonderfällen bewilligt.

Die Stipendien der Begabtenförderungswerke erreichen zum Großteil den Nachwuchs der Mittel- und Oberschicht, lediglich 9% der Stipendiaten kommen aus einkommensschwachen Familien.

Bildungschancen unabhängig von der sozialen Herkunft sind grundlegender Bestandteil einer durchlässigen Gesellschaft.

Wir fordern:

  • Drastische Erhöhung des BAFöG-Freibetrages und des BAFöG-Satzes.
  • Langfristig die Einführung einer rückzahlungsfreien Studienfinanzierung.
  • Abkehr vom Stipendienmodell der Koalitionsvereinbarung CDU/CSU/FDP, welches die Verheiratung der Hochschulen mit der Wirtschaft verstärkt und einen klaren Trend zur Privatisierung von Bildungsfinanzierung darstellt.

Kritik an Exzellenzinitiativen

Die Exzellenzinitiative hat sich der Aufgabe verschrieben, einige Hochschulen mit vermarktungsfähigen Forschungsergebnissen auszuzeichnen. Jene Hochschulen erhalten zusätzliche Unterstützung durch den Bund. Andere Hochschulen gehen dabei nicht nur "leer" aus, sie werden im Vergleich zu den "Exzellenzunis" noch weiter degradiert.

In enger Kooperation mit der Wirtschaft soll die Attraktivität einzelner Wissenschaftsstandorte und der Wettbewerb zwischen den Universitäten gestärkt werden. Die Lehre wird hierbei jedoch nicht mit einbezogen.

Wir fordern:

  • Abschaffung der Exzellenzinitiative.
  • Flächendeckende Hilfe zur Ausfinanzierung der Hochschulen durch den Bund.

Freier Zugang zur Uni

Durch bürokratische Hindernisse und Überreglementierung ist es Bildungsinteressierten nahezu unmöglich, sich an Hochschulen lebenslang weiter zu bilden. Die wenigen Projekte wie Senioren- und Kinderuniversität sind nicht der breiten Bevölkerung zugänglich und somit eher "Alibi"-Veranstaltungen. Die Uni muss aber Bestandteil der Gesellschaft und Ort des Austausches sein. Sie darf sich nicht von ihr durch Zugangshürden absondern. Dies entspricht sowohl dem grundsätzlichen Recht auf Bildung, als auch dem Interesse der Gesellschaft: Demokratie lebt von einer gebildeten, mündigen Bevölkerung.

Wir fordern:

  • Jedem Interessierten sollte es grundsätzlich möglich sein, sich weiterzubilden und nach Bedarf einen Abschluss zu erreichen.
  • Dafür dürfen keine Gebühren erhoben werden.

Hochschulen Dresden

Erhalt der Volluniversität TU Dresden

Wir sind der Meinung, dass die Bildung von Menschen voll umfassend und nicht nur verwertungsbezogen vollzogen werden sollte. Dazu ist es Notwendig, dass das Bildungsangebot alle lebensgestaltenden Bereiche abdeckt. Technik und Kultur sollten nicht in Konkurrenz, sondern im aktiven Austausch zueinander stehen. Leider gibt es an der TU Dresden Tendenzen, einige Fakultäten (finanziell) zu bevorzugen und das Studienangebot zu begrenzen. Als Beispiel sei hier die Einstellung des Jura-Studienganges erwähnt.

Wir fordern:

  • Gleichwertige Finanzierung der Fakultäten, Drittmittelausgleich (z.B. bei Geisteswissenschaften).
  • Breit gefächertes Spektrum von Disziplinen erhalten und ausbauen.

(Finanzielle) Transparenz der Hochschulen

Durch die ungenügende Grundfinanzierung der Universitäten sucht die Universität stets nach neuen Möglichkeiten, um aufwendige Forschung und Lehre zu finanzieren. Drittmittel stellen dazu ein probates Mittel dar, schaffen aber auch Probleme, die es zu verhindern gilt. Die Zweckbindung derer führt zur Beeinflussung der Forschung und Lehre. Die intransparente Finanzpolitik der Universität macht es unmöglich, einen genauen Überblick zu gewinnen.

Entscheidungsgremien tagen meist fern der Öffentlichkeit und erschweren so den Einblick in die politischen Vorgänge der Universität. Die Partizipationsmöglichkeiten jedes Einzelnen werden hierbei nicht hinreichend berücksichtigt. Als Betroffene der in den Gremien gefällten Entscheidungen haben die Studierenden aber die Aufgabe und das Recht, den politischen Diskurs zu begleiten und nachvollziehen zu können.

Wir fordern:

  • Offenlegung der Verwendung der Gelder des Landes für Forschung und Lehre.
  • Offenlegung von Herkunft und Verwendung aller Drittmittel.
  • Gremiensitzungen der Öffentlichkeit zugänglich machen und Veröffentlichung aller Protokolle.
  • Öffentliche Sitzungen des Rektorats.
  • Einberufung der STUKOs und lückenlose Aufklärung über Rechte und Pflichten.

Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung im Studium

Durch die Verkürzung der Regelstudienzeit und die Einführung des Bachelor- und Mastersystems, hat sich der "Workload" der Studierenden vervielfacht. Den Studierenden ist es dadurch nur in sehr eingeschränktem Maße möglich, sich fächerübergreifend an der Universität individuell fortzubilden oder sich außerhalb des Studiums zu engagieren. Auch für die selbstständige Vertiefung einzelner Studieninhalte fehlt oft die Zeit.

Wir fordern:

  • Studienordnung freier und flexibler gestalten: Man muss sich aussuchen können, wann man welche Vorlesung belegt.
  • Weniger Pflichtveranstaltungen.
  • Leichte Integration von frei gewählten Studieninhalten aus anderen Fakultäten in den eigenen Studiengang. Dabei sollen dort erarbeitete Credits anerkannt werden.
  • Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslangey Lernen oder gesellschaftliches Engagement, erworben werden können.

Abbau von Zulassungsbeschränkungen durch Ausbau von Studienplätzen

Dem Mangel an Kapazitäten der Universitäten hinsichtlich der Raum- und Betreuungssituation wird zurzeit mit Zulassungsbeschränkungen begegnet. Zugleich lässt sich ein allgemeiner Trend feststellen, mit Hilfe jener Zulassungsbeschränkungen die angeblich "Geeignetsten" für einen Studiengang zuzulassen. Der NC sagt aber nichts darüber aus, wie man mit dem jeweiligen Studienfach zurechtkommt.

Der NC führt dazu, dass Studierende sich entgegen ihrer Ursprungsmotivation für ein alternatives Studienfach entscheiden müssen. Dementsprechend kann die Abbruchquote steigen. Dies widerspricht dem allgemeinen Ziel, dem Fachkräftemangel durch eine Steigerung der Studienanfängerquote zu begegnen.

Generell muss die Chance gegeben sein, sich nach den eigenen Interessen zu bilden.

Wir fordern:

  • Durch den massiven Ausbau der Raumkapazitäten und Betreuungsverhältnisse Studienplätze für alle zu ermöglichen.
  • Grundsätzliche Abschaffung des NCs.
  • Solange noch nicht genügend Studienplätze für alle vorhanden sind sollen fächerbezogene Aufnahmeprüfungen als bessere unter schlechten Alternativen abgehalten werden.
  • Bereits bestandene Eignungstests sollten eine mehrjährige Gültigkeit besitzen.

Kulturelles Leben an der Hochschule fördern

Universitäten sind nicht ausschließlich ein Ort der Bildung, vielmehr stellen sie einen eigenen Mikrokosmus der Kulturen dar. Um die Entfaltung des kulturellen Lebens nicht zu hemmen, ist es uns wichtig mehr selbstbestimmte Räume zu schaffen. Hier können sich Menschen treffen und gemeinsam einen Nährboden für kulturelle Vielfalt schaffen. Als ein mögliches Konzept sei ein Studenten-Café genannt, welche die Belange erfüllen könnte.

Wir fordern:

  • Einen studentisch selbst verwalteten Freiraum.

Ausbau der Raumkapazitäten

An der TU Dresden herrscht Raummangel. Teilweise werden Kurse samstags abgehalten, da in der Woche alles belegt ist. Die überfüllten Seminare werden in viel zu kleinen Räumen abgehalten, Studierende müssen nicht selten auf dem Boden sitzen. Der Geburtenrückgang wird dieses Problem nicht lösen, da die Hochschulen die Studienzahlen aufrechterhalten wollen.

Wir fordern:

  • Mehr Räumlichkeiten, im speziellen für die Seminare und Übungen, um dem Raummangel zu begegnen und gleichzeitig eine wichtige Voraussetzung für kleinere Seminare zu schaffen.

Nachhaltige, kontinuierliche Qualitätssicherung und Verbesserung der Studiengänge

Jede Fakultät strukturiert ihren Bachelor bzw. Master nach eigenem Ermessen. Die Studienordnungen und dessen Änderungen müssen zwar durch den Senat beschlossen werden, aber eine Kontrolle der weiteren Entwicklung der Studiengänge findet im Nachhinein nicht statt. Somit obliegt es den einzelnen Dekanen, Prodekanen und StuKos die Studiengänge zu sichern bzw. zu verbessern. Eine Akkreditierung dient zwar im Grunde diesem Zweck, aber die Überprüfung findet nur alle 5 oder 7 Jahre statt.

Die Auslagerung der Akkreditierung in private Agenturen verschärft die Unvergleichbarkeit der Studiengänge, ermöglicht intransparente Verfahren und profitbezogenes Verhalten seitens der Akkreditierungsanstalten.

Verbesserungsvorschläge an den Studienordnungen scheiterten in den Studienkomissionen teilweise mit der Begründung, dass der Studiengang akkreditiert sei und dies eine nachträgliche Änderung ausschließe.

Wir fordern:

  • Eine Umstrukturierung des Akkreditierungswesens. Der Bund muss Akkreditierungsämter zur Verfügung stellen, statt diese Aufgaben in Agenturen zu privatisieren und dem marktwirtschaftlichen "Wettbewerb" zu unterwerfen.
  • Die Akkreditierung erfolgt gebührenfrei. Jegliche Änderung der Studienordnung nach der Akkreditierung muss durch Re-Akkreditierung jederzeit möglich sein.
  • Die Akkreditierung darf nicht als Vorwand herhalten, die Studienordnungen nicht zu verbessern.
  • Die Vorschläge der Studierenden müssen maßgeblich in die Ausarbeitung und Evaluation der Studienordnungen einbezogen werden.
  • Die Studienkomissionen müssen die Studienordnungen in regelmäßigen Abständen evaluieren.
  • Keine Systemakkreditierungen. Jeder Studiengang muss einzeln überprüft werden

Evaluation der Lehre

Unter dem Stichpunkt "Qualitätssicherung" wird durch das Sächsische Kompetenzzentrum für Bildungs- und Hochschulplanung (KfBH) an der TU Dresden seit 1995 die Evaluation der Lehre in Form von anonymer Datenerhebung mittels Evaluationsbögen durchgeführt. Seit 1998 gibt es ein weitestgehend einheitliches Befragungssystem, das maschinenlesbare Fragebögen nutzt.

Die Art der Befragung ist aussagelos, da die Antwortmöglichkeiten subjektiv weit auslegbar sind. Dabei ist die durch diese Evaluationsbögen angestrebte "Qualitätssicherung" der Lehrqualität eher ab- als zuträglich. Die Probleme der Evaluation sind dabei je nach Studiengang unterschiedlich und müssen auch "individuell" bezüglich der einzelnen Studiengänge betrachtet werden.

Die Evaluation der Lehre vermittelt den Studierenden das Gefühl, über die Evaluation einen Einfluss auf die Lehre nehmen zu können. Tatsächlich werden die Evaluationsbögen lediglich statistisch ausgewertet und bleiben ohne reelle Konsequenzen. Damit werden die Studierenden daran gehindert, ihre Kritik am Lehrstil der Dozenten wirkungsvoll zur Sprache zu bringen und in einem offenen Diskurs mit den Lehrenden an einer Verbesserung der Lehre zusammenzuarbeiten.

Wir fordern:

  • Abschaffung der Evaluation in der heutigen Form.
  • Eröffnen einer Möglichkeit für Studierende, sich kritisch und offen in einer Diskussion mit den Lehrenden um die Verbesserung der Lehre zu bemühen, zum Beispiel:
    • Unterstützung und Einführung eines "Meet your Prof"-Diskussionsstammtisches: Die Erfindung des FSR Physik "Meet your Prof" bietet Studierenden die Möglichkeit, sich mehrmals im Semester am Diskussionstisch zu treffen und dazu einen Professor einzuladen. In lockerer Atmosphäre können Studienanfänger das Gespräch mit den Dozenten suchen. Dabei gewinnen die Lehrenden und Studierenden ein gegenseitiges Vertrauen, das beide Seiten für konstruktive Kritik sehr empfänglich macht und der Anonymisierung an der Universität effektiv entgegenwirkt.

Keine verpflichtenden Prüfungseinschreibungen

Prüfungseinschreibungen sind für die Studierenden als verbindliche Zusage abzulegen. Diese kann zwar bis zu 3 Werktagen vor der zu erbringenden Prüfungsleistung zurückgezogen werden, jedoch ist dazu eine gewisse Voraussicht von Nöten. Danach ist es lediglich möglich, von der Prüfung mit einem ärztlichen Attest zurückzutreten. Es sollte jedem Studierenden überlassen werden, wann er sich in der Lage sieht die erforderliche Prüfungsleistung abzulegen.

Wir fordern:

  • Wertung der Einschreibung als Prüfungsabsicht.
  • Die Prüfung sollte erst verpflichtend sein, wenn der zu Prüfende beim angesetzten Prüfungstermin erscheint und sich in der Lage sieht, diese abzulegen.
  • Der zu Prüfende sollte außerdem nicht in der Bringschuld eines ärztlichen Attests sein (Privatsphäre).

Neuüberarbeitung/Abschaffung der KapVO

Ausbau an Lehrangeboten, um überfüllte Hörsäle, Massenabfertigung und schlechte Betreuungsverhältnisse zu vermeiden.

Möglichkeit zur Teilzeitstudierbarkeit in allen Studiengängen

Die derzeitigen Studienordnungen sind auf den Vollzeitstudenten zugeschnitten. Dies verhindert lebenslanges Lernen und benachteiligt Studierende, die Beruf, Ehrenamt, Kinder oder Krankheit mit dem Studium vereinigen müssen.

Wir fordern:

  • Das Teilzeitstudium soll ein Recht sein, das der Studierende unbürokratisch in Anspruch nehmen kann und kein "Almosen", das nur speziellen privilegierten Gruppen gewährt wird (vgl. Gremiensemester).
  • Abschaffung der Regelstudienzeit als Instrument die Studienzeit zu begrenzen. Beibehaltung einer Garantie in einer bestimmten Zeit studieren zu können.
  • Flexiblere Prüfungsmöglichkeiten und Partizipationsmöglichkeiten.
  • Vorlesungen konsequent mit der Möglichkeit des Selbststudiums konzipieren.
  • Keine wichtigen Veranstaltungen außerhalb der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen.

Ein klares Nein zur Einführung des Frühwarnsystems (FWS) im Datennetz der TU Dresden (Speicherung aller Kommunikationsströme für 35 Tage)

Bologna Reform

Einberufung einer Studienkommission für jeden Bachelorstudiengang und Prüfung der Studien- und Prüfungsordnungen

Das Hochschulgesetz sieht Studienkommissionen für jeden Studiengang vor, die für die Studien- und Prüfungsordnungen verantwortlich sind. Zusätzlich sind sie maßgeblich in der Planung der Lehrevaluation involviert.

Die StuKo ist meistens für die gesamte Fakultät verantwortlich und sind deswegen kaum in der Lage, sich detailliert mit den einzelnen Studiengängen auseinander zu setzen. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass die neu eingeführten Studiengänge gravierende Mängel aufweisen.

Wir fordern:

  • Die zeitnahe Einberufung einer Studienkommission für jeden Studiengang wie es im SächsHSG vorgesehen ist.
  • Regelmäßige Sitzungstermine und angemessene Entschädigungen für den daraus entstehenden Arbeitsaufwand.
  • Die Prüfung der Studiengänge auf ihre Studierbarkeit durch die Studienkomissionen.

Flexiblität und Mobilität des Bachlor-/Mastersystems tatsächlich umsetzen

Die Grundidee der Bologna-Reform war, die Flexibilität und Mobilität im europäischen Hochschulraum zu erhöhen. Leider wurde dieses Ziel weit verfehlt, da viele erbrachte Leistungen aufgrund der unflexiblen Anrechnungspraxis der Hochschulen nicht anerkannt werden. Die straff durchorganisierten Verlaufspläne lassen zu wenig Spielraum, um den persönlichen Bildungsweg flexibel zu gestalten.

Wir fordern:

  • Lockerung der Studienverlaufspläne.
  • Flexibler Umgang mit der Anrechnung von ECTS-Punkten.

Reduzierung von Pflichtveranstaltungen und Prüfungslast

Die Umstrukturierung der Studiengänge hatte zur Folge, dass der heute in „Workload per Credit“ gemessene Arbeitsaufwand massiv gestiegen ist. Die Anzahl der Pflichtveranstaltungen hat sich signifikant erhöht. Dadurch bleibt den Studierenden wenig Zeit, außerhochschulisch tätig zu werden oder Inhalte zu vertiefen. Die gängige Praxis, jede Vorlesung mit einer Prüfungsleistung abzuschließen, führt zu einem enormen Prüfungsdruck am Ende eines jeden Semesters.

Wir fordern:

  • Die Menge Pflichtveranstaltungen muss erheblich reduziert werden.
  • Die Prüfungslast muss reduziert werden. Es soll mehr Gebrauch von alternativen Leistungsnachweisen (Essays, Referate usw.) gemacht werden, die flexibler über das Semester verteilt werden können.
  • Eine abschlussrelevante Prüfung pro Modul ist ausreichend.
  • Module sollen eigenständig sein und dürfen keine anderen Module als Voraussetzung haben.
  • Möglichkeit, jede nicht bestandene Prüfung zu wiederholen.

Bachelor als Regelabschluss? Wir wollen Masterplätze für alle!

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, wurden die Bachelorstudiengänge in so gut wie allen Fällen auf drei Jahre begrenzt, damit der Wirtschaft möglichst schnell neues Fachpersonal zur Verfügung steht. Dabei wurde außer Acht gelassen, dass Fachpersonal auch eine dementsprechend tiefgreifende Ausbildung braucht, die beim Bachelor meistens nicht gegeben ist. Daraus resultiert eine mangelnde Anerkennung des Bachelors seitens der Unternehmen.

Die Initiative "Bachelor Welcome" einiger führender deutscher Unternehmen stellt einen Versuch dar, die Anerkennung des Bachelors zu verbessern. Die Initiative zielt aber nicht darauf ab, die Gründe für die miserable Anerkennung des Bachelors zu beheben, vielmehr ist sie eine reine Imagekampagne.

Desweiteren stehen nicht ausreichend Masterplätze für alle Interessierte zur Verfügung. Der Konkurrenzkampf unter den Studenten um die Masterplätze wird künstlich geschürt, dies führt zu erhöhtem Leistungsdruck und ist dem Lernklima an den Hochschulen nicht zuträglich.

Wir fordern:

  • Masterplätze für alle.
  • Als Ausbildungsziel sollte ein vollumfänglich nutzbarer Abschluss stehen, der einen ähnlichen Stellenwert wie das alte Diplom genießt.

Regelstudienzeit flexibilisieren

Im Zuge der Bologna-Reform wurde die Studienzeit des Bachelors fast überall auf 3 Jahre begrenzt. Die alten Studieninhalte wurden dabei oft einfach übernommen, was bei den Studierenden zu einer kaum zu bewältigenden Arbeitslast führt. Andere Studiengänge wurden, um genau dieses Problem zu umgehen, viel oberflächlicher.

Wir fordern:

  • Ausnutzen der Möglichkeit, den Bachelor je nach Bedarf auch länger als 6 Semester zu gestalten.
  • Wir fordern, dass die politischen Verantwortlichen auf allen Ebenen von den Ermessensspielräumen, die ihnen die Bologna-Reform zugesteht, Gebrauch zu machen.
  • Anrechnung von (6-monatigen) Praktikumszeiten auf die Regelstudienzeit (z.B. Dipl.Erzw./SP).

Verbindliche Akkreditierung aller Studiengänge

Um die Vergleichbarkeit und Qualität der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge zu wahren, wurde in europäischen Hochschulraum ein verbindliches Akkreditierungswesen geschaffen. Die Hochschulen stehen in der Verantwortung, ihre neu gestalteten Studiengänge bei privaten Akkreditierungsagenturen prüfen zu lassen. Die dabei entstehenden Kosten in Höhe von 10.000 € bis 15.000 € sind von den Hochschulen zu tragen. Von der Antragsphase, in der die ersten Studenten immatrikuliert werden, bis zur vollständigen Akkreditierung können vier Jahre vergehen. In der Regel ist eine Akkreditierung fünf bis sieben Jahre lang gültig, dann ist der Studiengang gebührenpflichtig zu reakkreditieren.

Es können sowohl Programmakkreditierungen (einzelne Studiengänge), als auch Systemakkreditierungen (Stichproben der einzelnen Studiengänge der Hochschule mit dem Ziel, die ganze Hochschule zu akkreditieren) vollzogen werden.

Neben den begrenzten Umfang (nur Minimalstandards), der schlechten, schleppenden Umsetzung und der mangelnden Kontrolle in der Praxis scheitert die Akkreditierung auch an Systemfehlern. So bezahlen die Universitäten die Agenturen selbst und können sich eine genehme Agentur aussuchen, die Agenturen stehen daher im Wettbewerb um möglichst lasche Ansprüche.

Wir fordern:

  • Sicherstellung von Minimalstandards wie sie die Akkreditierung fordert in allen Studiengängen; in neuen Studiengängen vor dem Beginn des Studienbetriebs.
  • Reform des derzeitigen Systems der Akkreditierung, siehe „Nachhaltige, kontinuierliche Qualitätssicherung und Verbesserung der Studiengänge“.

Studentische Mitbestimmung auf allen Ebenen

Wir, die Studierenden, und damit die größte Gruppe an der Hochschule werden systematisch bei grundlegenden Entscheidungen nicht hinreichend berücksichtigt und übergangen. Als direkter Empfänger von Reformen ist es notwendig, dass alle Gremien ausreichend mit Studenten besetzt und durch studentische Ideen beeinflusst werden können.

Außerdem möchten wir alle bestehenden Gremien an ihre Aufgaben erinnern, für das Gemeinwohl der Universitätsangehörigen und auch in ihrer Verantwortung darüber hinaus zu handeln.

Verlegung der Entscheidungsgewalt in die Organe mit Beteiligung aller Mitgliedergruppen

Der Senat, das einzige üblich tagende Organ der Hochschule mit gesetzmäßiger studentischer Beteiligung, nimmt zur Festlegung des Fächer- und Studienangebotes gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 16 SächsHSG oder zum Wirtschaftsplanentwurf gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 7 SächsHSG nur Stellung.

Vertretung aller Mitgliedergruppen im Rektorat

Das mächtige Rektorat muss kein studentisches Mitglied haben. Eine mögliche Soll-Bestimmung in der Grundordnung der Hochschule scheint im mehrheitlich mit Professorinnen und Professoren besetzten erweiterten Senat schier unmöglich umsetzbar. Durch die Intransparenz der Sitzungen mangelt es an einer kritischen Öffentlichkeit, die Entscheidungen nachvollziehen und beeinflussen kann.

Vetorecht der studentischen Vertretungen im Zusammenhang mit dem Studium und der studentischen Selbstverwaltung

Der Senat entscheidet über eine Vielzahl von grundsätzlichen Belangen bezüglich des Studiums. Diese können trotz anteiliger Reglung gemäß § 81 Absatz 4 SächsHSG gegen den Willen der Studentinnen und Studenten entschieden werden. Das gilt besonders auch für die Organisation der Vertreter der Mitgliedergruppen (z.B. Festlegung der Wahlordnung).

Von Dritten unabhängige Hochschulen

Ohne die Zustimmung des Hochschulrates, der überwiegend aus Externen besteht, ist kein Verabschiedung des Wirtschaftsplanes gemäß § 86 Absatz 1 Nummer 6 SächsHSG und des Entwicklungsplanes gemäß § 86 Absatz 1 Nummer 5 SächsHSG der Hochschule möglich. Die Entscheidung des Hochschulrates sollte nur als Empfehlung gelten und darf keinen bindenden Charakter haben.

Offenen, konstruktiven und frühzeitigen Dialog mit den Mitgliedern der studentischen Selbstverwaltung

Studentische Meinung wird derzeit eher als Störfaktor angesehen. Dabei wird übersehen, dass Studierende durchaus fähig sind, konstruktive Kritik an bestehenden Verhältnissen zu äußern. Diese wertvolle Meinung darf im hochschulpolitischen Organisationsrahmen nicht untergehen. Ein offener Dialog aller Mitglieder der Hochschule untereinander führt zu gegenseitigem Verständnis und Vertrauen, um die Hochschule im Sinne aller Beteiligten gemeinsam zu gestalten.

Abschlussbemerkung

Dieser Katalog hat nicht den Anspruch abschließend zu sein. Er hat nicht den Anspruch vollständig zu sein. Er hat den Anspruch, zum Nachdenken anzuregen. Denn die hier aufgeführten Probleme sind ein Teil der Auswirkungen intransparenter, unkoordinierter und schlecht überdachter Entwicklungen. Nicht nur im Bildungssystem.

Das derzeitige Bildungssystem arbeitet daraufhin, vergleichbare Individuen zu schaffen. Das geht nur über Vernichtung von Pluralismus. Denn selbstständig denkende Menschen lassen sich nicht vereinheitlichen und damit nicht vergleichen.

Umso mehr sollte jede_r sich damit auseinandersetzen, reflektieren und bewerten. Über sich selbst, seine Anliegen, die Vorgänge um einen herum und die Auswirkungen. Denn nur, wenn jede_r anfängt zu denken, kann es zum Handeln kommen.

Und Handeln ist wichtig, um der allgemeinen Resignation in der Bevölkerung etwas entgegenzusetzen. Wenn einzelne anfangen, gibt es die reelle Chance, weitere denkende Menschen zu erreichen. Denn wer handelt, kann nicht ignoriert werden.

In diesem Sinne sehen wir diesen Katalog als ersten Schritt auf den Weg in ein Bildungssystem, welches mündige Menschen schafft. Denn mündige Menschen können denken.