Allgemeine Qualifikationen: Unterschied zwischen den Versionen

Aus POT81
Wechseln zu: Navigation, Suche
K (Rahmenbedingungen)
Zeile 4: Zeile 4:
 
:*„Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse […] mit dem Ziel die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern.  
 
:*„Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse […] mit dem Ziel die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern.  
 
:*„Der nach dem ''ersten'' Zyklus erworbene Abschluß attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene.“
 
:*„Der nach dem ''ersten'' Zyklus erworbene Abschluß attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene.“
Diese Vorgaben wurden in den Bundesländern in Landeshochschulgesetze umgesetzt. In Sachsen ist hier das neue sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) von 2009 zu nennen. In § 17 Abs. 6 wird der Bachelor als Regelabschluss festgeschrieben, daraus muss ein stärkerer Akzent auf die Arbeitsmarktorientierung folgen, der in §36 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 1 seinen Ausdruck findet.
+
Diese Vorgaben wurden in den Bundesländern in Landeshochschulgesetze umgesetzt. In Sachsen ist hier das neue sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) von 2008 zu nennen. In § 17 Abs. 6 wird der Bachelor als Regelabschluss festgeschrieben, daraus muss ein stärkerer Akzent auf die Arbeitsmarktorientierung folgen, der in §36 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 1 seinen Ausdruck findet.
 
:*''§17 Abs. (6)'': „Für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nachzuweisen. […]“
 
:*''§17 Abs. (6)'': „Für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nachzuweisen. […]“
 
:*''§ 15 Abs. (1)'': „Die Hochschulen haben insbesondere folgende Aufgaben: Sie […] bereiten ihrem fachlichen Profil entsprechend mit Studienangeboten auf berufliche Tätigkeiten im In- und Ausland vor und bieten berufsbegleitende und allgemeine wissenschaftliche Weiterbildung an, […]“ ‒ die Priorität der beruflichen Ausbildung wird höher bewertet als etwa die Fähigkeit zu „selbständigem Denken“ und „verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat“
 
:*''§ 15 Abs. (1)'': „Die Hochschulen haben insbesondere folgende Aufgaben: Sie […] bereiten ihrem fachlichen Profil entsprechend mit Studienangeboten auf berufliche Tätigkeiten im In- und Ausland vor und bieten berufsbegleitende und allgemeine wissenschaftliche Weiterbildung an, […]“ ‒ die Priorität der beruflichen Ausbildung wird höher bewertet als etwa die Fähigkeit zu „selbständigem Denken“ und „verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat“
Zeile 10: Zeile 10:
 
:*''Mindestanforderungen an Schlüsselkompetenzen'': „Die Gestaltungsfreiheit der Hochschulen bei der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen soll im Sinne der Möglichkeit zur Profilbildung gewahrt werden. […] Dabei sind Gestaltungsräume dahingehend zu wahren, ob die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen im inhaltlichen Bereich oder über generalistisch-fachübergreifende Module erfolgt.“
 
:*''Mindestanforderungen an Schlüsselkompetenzen'': „Die Gestaltungsfreiheit der Hochschulen bei der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen soll im Sinne der Möglichkeit zur Profilbildung gewahrt werden. […] Dabei sind Gestaltungsräume dahingehend zu wahren, ob die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen im inhaltlichen Bereich oder über generalistisch-fachübergreifende Module erfolgt.“
 
Aktuell ist dieser Beschluss durch die „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ dahingehend konkretisiert wurden, dass auch die Anforderungen aus dem ''[http://www.hrk.de/de/download/dateien/QRfinal2005.pdf Qualifikationsrahmen] für Deutsche Hochschulabschlüsse'' der KMK verbindlich sind.
 
Aktuell ist dieser Beschluss durch die „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ dahingehend konkretisiert wurden, dass auch die Anforderungen aus dem ''[http://www.hrk.de/de/download/dateien/QRfinal2005.pdf Qualifikationsrahmen] für Deutsche Hochschulabschlüsse'' der KMK verbindlich sind.
 +
 
=aktuelle Anforderungen=
 
=aktuelle Anforderungen=
 
==Qualifikationsrahmen==
 
==Qualifikationsrahmen==

Version vom 29. November 2010, 12:47 Uhr

Allgemeine Qualifikationen bzw. AQua (auch berufsfeldbezogene Qualifikationen in KMK-Terminilogie), sollen sicherstellen dass die Absolventen den Anforderungen des Arbeitsmarks genügen. Es handelt sich um ein ganzes Bündel von Qualifikationen deren Gemeinsamkeit, neben der Orientierung am Arbeitsmarkt, im wesentlichen ihre nichtfachliche Ausrichtung ist. Sie werden auch mit dem Begriff der Schlüsselqualifikationen (Wikipedia) aus der Personalwirtschaft identifiziert.

Rahmenbedingungen

Die Arbeitsmarktorientierung der neuen Abschlüsse im Rahmen des Bolognaprozess wurde in der Bologna-Erklärung 1999 festgeschrieben:

  • „Einführung eines Systems leicht verständlicher und vergleichbarer Abschlüsse […] mit dem Ziel die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der europäischen Bürger ebenso wie die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Hochschulsystems zu fördern.
  • „Der nach dem ersten Zyklus erworbene Abschluß attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene.“

Diese Vorgaben wurden in den Bundesländern in Landeshochschulgesetze umgesetzt. In Sachsen ist hier das neue sächsische Hochschulgesetz (SächsHSG) von 2008 zu nennen. In § 17 Abs. 6 wird der Bachelor als Regelabschluss festgeschrieben, daraus muss ein stärkerer Akzent auf die Arbeitsmarktorientierung folgen, der in §36 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 15 Abs. 1 seinen Ausdruck findet.

  • §17 Abs. (6): „Für den Zugang zu einem Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss nachzuweisen. […]“
  • § 15 Abs. (1): „Die Hochschulen haben insbesondere folgende Aufgaben: Sie […] bereiten ihrem fachlichen Profil entsprechend mit Studienangeboten auf berufliche Tätigkeiten im In- und Ausland vor und bieten berufsbegleitende und allgemeine wissenschaftliche Weiterbildung an, […]“ ‒ die Priorität der beruflichen Ausbildung wird höher bewertet als etwa die Fähigkeit zu „selbständigem Denken“ und „verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat“

Die Implementierung an den Hochschulen wird durch konkretere Vorgaben im Rahmen der zunehmenden Akkreditierung von Studiengängen bestimmt. Bevor der Akkreditierungsrat 2005 (Mindestanforderungen an Schlüsselkompetenzen) beschloss den Universitäten weitreichende Freiräume in der Gestaltung der allgemeinen Qualifikationen einzuräumen, lag die Verantwortung Regelungen dazu zu treffen bei den einzelnen Akkreditierungsagenturen. Die ZEvA, hat 2002 zum Beispiel sehr detaillierte und dementsprechend auch unflexible Anforderungen formuliert (Allgemeine Standards für die Akkreditierung neuer Studiengänge an Universitäten und Fachhochschulen mit den Abschlüssen Bachelor und Master).

  • Mindestanforderungen an Schlüsselkompetenzen: „Die Gestaltungsfreiheit der Hochschulen bei der Vermittlung von Schlüsselkompetenzen soll im Sinne der Möglichkeit zur Profilbildung gewahrt werden. […] Dabei sind Gestaltungsräume dahingehend zu wahren, ob die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen im inhaltlichen Bereich oder über generalistisch-fachübergreifende Module erfolgt.“

Aktuell ist dieser Beschluss durch die „Regeln des Akkreditierungsrates für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung“ dahingehend konkretisiert wurden, dass auch die Anforderungen aus dem Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse der KMK verbindlich sind.

aktuelle Anforderungen

Qualifikationsrahmen

Anforderungen an Bachelorstudiengänge:

Wissen und Verstehen Können (Wissenserschließung)

Wissensverbreiterung:

Wissen und Verstehen von Absolventen bauen auf der Ebene der Hochschulzugangsberechtigung auf und gehen über diese wesentlich hinaus. Absolventen haben ein breites und integriertes Wissen und Verstehen der wissenschaftlichen Grundlagen ihres Lerngebietes nachgewiesen.

Wissensvertiefung:

Sie verfügen über ein kritisches Verständnis der wichtigsten Theorien, Prinzipien und Methoden ihres Studienprogramms und sind in der Lage ihr Wissen vertikal, horizontal und lateral zu vertiefen. Ihr Wissen und Verstehen entspricht dem Stand der Fachliteratur, sollte aber zugleich einige vertiefte Wissensbestände auf dem aktuellen Stand der Forschung in ihrem Lerngebiet einschließen.

Absolventen haben folgende Kompetenzen erworben:

Instrumentale Kompetenz:

  • ihr Wissen und Verstehen auf ihre Tätigkeit oder ihren Beruf anzuwenden und Problemlösungen und Argumente in ihrem Fachgebiet zu erarbeiten und weiterzuentwickeln.

Systemische Kompetenzen:

  • relevante Informationen, insbesondere in ihrem Studienprogramm zu sammeln, zu bewerten und zu interpretieren
  • daraus wissenschaftlich fundierte Urteile abzuleiten, die gesellschaftliche, wissenschaftliche, und ethische Erkenntnisse berücksichtigen;
  • selbständig weiterführende Lernprozesse zu gestalten.

Kommunikative Kompetenzen:

  • fachbezogene Positionen und Problemlösungen zu formulieren und argumentativ zu verteidigen;
  • sich mit Fachvertretern und mit Laien über Informationen, Ideen, Probleme und Lösungen austauschen:
  • Verantwortung in einem Team übernehmen

Für ein Studium Generale im Rahmen von Aqua sind insbesondere folgende Punkte interessant:

  • Laterale (in diesen Zusammenhang, weder teil des Fachs, noch fachverwandt) Vertiefung des Wissens
  • Das Studium Generale ist hier mit seinen in der Regel fachfremden Angeboten besonders geeignet einen Rahmen für den Erwerb der Kompetenz der lateralen Wissensvertiefung zu schaffen
  • relevante Informationen bewerten und interpretieren
  • eine Bewertung von Fakten allein aus der Introspektive ist nicht möglich, es sind Einblicke und Übersichtswissen aus anderen Bereichen nötig. Je vielfältiger die Sichtweisen auf ein Problem sind, um so besser die kann ein Student es einordnen. Das Studium Generale ist ein Baustein um Urteilsvermögen durch breite Bildung zu schärfen.
  • wissenschaftlich fundierte Urteile, die gesellschaftliche, wissenschaftliche, und ethische Erkenntnisse berücksichtigen
  • Das erfordert die Kenntnis dieser Erkenntnisse. Das Studium Generale vermittelt diese Kenntnisse nicht nur direkt, sondern regt auch an sie selbständig weiter zu vertiefen
  • Fachbezogene Positionen formulieren und zu verteidigen
  • Gerade in Studiengängen in denen Vorlesungen die absolute Regel sind, können bestimmte Veranstaltungen (Seminare) im Rahmen des Studium Generale diese Kompetenz vermitteln
  • Austausch mit Fachvertretern und Laien
  • Insbesondere der Austausch mit Fachfremden erfordert ein breites Hintergrundwissen über den Bereich des eigenen Faches hinaus

Das Studium Generale kann also viele Kompetenzen vermitteln die der Qualifikationsrahmen verlangt.

Andere unverbindlich Inspirationsquellen

Karl Westhoff von der Fachrichtung Psychologie der TUD hat einen, meines Erachtens, recht praxisrelevanten Überblick über die Schlüsselqualifikationen zusammengestellt, der bis auf 1 oder 2 Punkte auch auf andere Richtungen übertragbar ist.

1. Selbstmanagement

1. Selbstkritikfähigkeit: Annehmen von Feedback zum eigenen Verhalten
2. Zeitmanagement
3. ethische Kompetenz – moralische Verantwortung
4. Interesse am lebenslangen Lernen
5. fundierte und methodenkritische Auseinandersetzung mit umfangreichen Informationen

2. Wissenschaftliches Arbeiten: Fähigkeiten

1. Abwägen von Informationen
2. Erkennen von Gemeinsamkeiten und Unterschieden
3. Treffen von zufriedenstellenden Entscheidungen unter Unsicherheit
4. Lösen komplexer Probleme
5. methodenkritisches Denken
6. statistisches Denken, (auch in komplexen Strukturen)
7. theorie- und methodenkritisches kritisches Beurteilen von Vorgehensweisen,
8. Forschungsergebnisse und theoretische Positionen: kritisch beurteilen; offene Fragen und mögliche Anwendungen erkennen
9. Fähigkeit zum Wissenstransfer: Transfer von erworbenen konkreten Kenntnissen und Fähigkeiten auf andere Anwendungsaufgaben
10. Kosten-Nutzen-Denken und -Handeln

3. Wissenschaftliches Arbeiten: Techniken

1. Literaturrecherche
2. Kenntnis internationaler Normen für Publikationen und ihrer Umsetzung
3. Multimedia Literacy
4. Aufbereitung und verständliche Präsentation komplexer Sachverhalte in unterschiedlichen Formaten (z.B. verbal, grafisch, audio-visuell, multimedial)
5. Argumentationstechniken
6. problemangepasste Softwareanwendung

4. Arbeitsstil

1. systematisches Arbeiten
2. Selbstorganisation bei der Arbeit
3. Selbstreguliertes Lernen und Arbeiten
4. unternehmerisches Denken und Handeln

5. Zusammenarbeit mit anderen

1. Zusammenarbeit mit anderen in einer Gruppe
2. auf andere eingehen und sich in sie hineinfühlen
3. Geben von Feedback zum Verhalten anderer
4. Organisation und Moderation von Gruppen(lern)prozessen und -diskussionen
5. Umgang mit Versuchspersonen und Probanden
6. Vermitteln sensibler Inhalte an Nichtfachleute, so dass der Empfänger mit der Botschaft umgehen kann


Umsetzung

Modelle für vernünftige AQua mit Studium Generale für alle Studenten der TU Dresden …