Abschaffung von Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

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In Sachsen werden vorläufig nur Studiengebühren für Langzeitstudierende erhoben. Dies ergab das Gespräch mit der Ministerin am Freitag, dem 20.11.2009. Sie beantwortete nicht ab welcher Überschreitung Studierende zahlen müssen.Es wurde nur ausgeführt, dass bei einem "Missbrauchstatbestand" eine Gebühr fällig wird. Dies gilt insbesondere "bei starker Überschreitung der Regelstudienzeit".
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In Sachsen werden vorläufig nur Studiengebühren für Langzeitstudierende erhoben. Dies ergab das Gespräch mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Schorlemer am Freitag, dem 20.11.2009. Sie beantwortete nicht ab welcher Überschreitung Studierende zahlen müssen.Es wurde nur ausgeführt, dass bei einem "Missbrauchstatbestand" eine Gebühr fällig wird. Dies gilt insbesondere "bei starker Überschreitung der Regelstudienzeit".
  
 
Dennoch fordern wir:
 
Dennoch fordern wir:

Version vom 21. November 2009, 21:14 Uhr

In Sachsen werden vorläufig nur Studiengebühren für Langzeitstudierende erhoben. Dies ergab das Gespräch mit der Ministerin für Wissenschaft und Kunst, Frau Schorlemer am Freitag, dem 20.11.2009. Sie beantwortete nicht ab welcher Überschreitung Studierende zahlen müssen.Es wurde nur ausgeführt, dass bei einem "Missbrauchstatbestand" eine Gebühr fällig wird. Dies gilt insbesondere "bei starker Überschreitung der Regelstudienzeit".

Dennoch fordern wir:

  • weltweites Verbot von Studien- und Bildungsgebühren jeglicher Art

Studiengebühren verringern die Zahl der Studienanfänger und fördern soziale Selektion (Vgl. Studie des HIS [1] )