Diskussion:Finanzielle Unterstützung Studierender

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Version vom 8. Dezember 2009, 22:18 Uhr von Heinrich (Diskussion | Beiträge) (10.000 Euro Gebühren pro Semester, zur Sicherung der Exzellenz)
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Hartz IV

Studierende haben durch BAföG keinen Anspruch auf Hartz IV. Im Urlaubssemester kann der Studierende dato schon Hartz IV beantragen, wenn er dem Arbeitsmarkt in vollem Umfange zur Verfügung steht. Conny 17:28, 30. Nov 2009 (CET).


Kindergeld wird bei den Eltern Hartz IV abgezogen. Ein weiteres Problem ist, dass Ausbildungen gefördert werden von der Agentur für Arbeit, bei denen nach der Ausbildung die Chance ziemlich hoch ist, arbeitslos zu werden. Durch das Wegbrechen der Zusatzfinanzierung des Arbeitgebers durch die BA, sowie die Streichung des Hartz IV, bekommen die Ausgebildeten weniger Geld als in der Ausbildungszeit. Wo bleibt dann der Ansporn in die Arbeitswelt wiedereinzutreten?? *A

10.000 Euro Gebühren pro Semester, zur Sicherung der Exzellenz

Was ist damit gemeint? Ist das ein Witz? Heinrich 23:18, 8. Dez 2009 (CET)