Diskussion:Erhalt der Volluniversität TU Dresden
- Gleichwertige Finanzierung der Fakultäten, Drittmittelausgleich(z.B. bei Geisteswissenschaften)
--> Wie soll das rechtlich gemacht werden? Drittmittel sind projektgebunden und die Professoren machen sich derzeit schon teilweise strafbar, da die Lehre mit von Personal gestemmt wird, das laut Arbeitsvertrag gar nicht in der Lehre tätig sein dürfte. Das Problem scheint eher, der quasi nicht mehr vorhandene Mittelbau (siehe Forderung an anderer Stelle) zu sein, dort sollte man ansetzen. Drittmittel sollten idealerweise bei dieser Debatte außen vor bleiben, da das Funktionieren des Lehrbetriebs unabhängig davon gewährleistet sein muss!
- breit gefächertes Spektrum von Disziplinen erhalten und ausbauen
--> Prinzipiell diskussionswürdig. Frage: Muss und kann sich das Bundesland Sachsen (4 Mio. Einwohner) in der Tat 4 (bzw. 5) staatliche Universitäten, an denen ca. 80000 Studenten ausgebildet werden, mehrere Volluniversitäten mit sich überschneidenden Studienangebot leisten? Und das ohne Erhebung von Studiengebühren (die, wie auch immer geartet dem jeweiligen Hochschulstandort zu Gute kämen und nicht als Lohnsteuer dem anschließenden Arbeitsort)?