328. KMK Plenarsitzung
Die Kultusministerkonferenz hat sich während ihrer 328. Plenarsitzung am 10. Dezember 2009 unter dem Vorsitz ihres Präsidenten, Minister Henry Tesch, insbesondere mit folgenden Themen befasst:
Inhaltsverzeichnis
Änderung der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die gestuften Studiengänge
Eckpunkte zur Korrektur der „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen“ und der „Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung“
In ihrem Beschluss zur Weiterentwicklung des Bologna-Prozesses vom 15.10.2009 hat die Kultusministerkonferenz bereits auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen entsprechend der intendierten Flexibilität zu nutzen, ohne dabei das gestufte Studiensystem in seiner zukunftsweisenden Bedeutung in Frage zu stellen. Die Strukturvorgaben müssen den differenzierten Entwicklungen in den Hochschulen und im Studierverhalten der Studierenden gerecht werden, um ihre Funktion der Länder übergreifenden Qualitätssicherung der Lehre und der Abschlüsse in den Hochschulen gerecht zu werden. Deshalb hat die Kultusministerkonferenz am 10.12.2009 folgende Änderungen zur Korrektur der Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master- Studiengängen und die Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung beschlossen:
1. Studierbarkeit verbessern und Mobilitätsfenster integrieren: Die Regelstudienzeit für ein Vollzeitstudium von Bachelor-Studiengängen kann sechs, sieben oder acht Semester und von Master-Studiengängen vier, drei oder zwei Semester betragen. Die Gesamtregelstudienzeit für ein Vollzeitstudium in konsekutiven Studiengängen beträgt fünf Jahre (zehn Semester). Kürzere und längere Regelstudienzeiten sind bei entsprechender studienorganisatorischer Gestaltung in Ausnahmefällen möglich. Die Studiengänge sind so zu gestalten, dass sie Zeiträume für Aufenthalte an anderen Hochschulen und in der Praxis ohne Zeitverlust bieten („Fenster“ zur Förderung der Mobilität der Studierenden).
2. Individuelle Studienverläufe sichern: Für den Bachelor-Abschluss sind nicht weniger als 180 ECTS-Punkte nachzuweisen. Nachgewiesene gleichwertige Kompetenzen und Fähigkeiten, die außerhalb des Hochschulbereichs erworben wurden, sind bis zur Hälfte der Leistungspunkte anzurechnen. Für den Master-Abschluss werden unter Einbeziehung des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses 300 ECTS-Punkte benötigt. Davon kann bei entsprechender Qualifikation der Studierenden im Einzelfall abgewichen werden. Das gilt auch, wenn nach Abschluss eines Master-Studiengangs 300 Leistungspunkte nicht erreicht werden.
3. Breite wissenschaftliche Qualifizierung sichern: In Bachelor-Studiengängen werden wissenschaftliche Grundlagen, Methodenkompetenz und berufsfeldbezogene Qualifikationen entsprechend dem Profil der Hochschule und des Studiengangs vermittelt. Damit wird insgesamt eine breite wissenschaftliche Qualifizierung in Bachelor-Studiengängen sicher gestellt.
4. Master-Zugang flexibilisieren: Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss. Die Landeshochschulgesetze können vorsehen, dass in definierten Ausnahmefällen an die Stelle des berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses eine Eingangsprüfung treten kann. Zur Qualitätssicherung oder aus Kapazitätsgründen können für den Zulassung zu Master-Studiengängen weitere Voraussetzungen bestimmt werden.
5. Transparenz des gestuften Studiensystems erhöhen: Master-Studiengänge sind als vertiefende, verbreiternde, fachübergreifende oder fachlich andere (konsekutive) Studiengänge oder als Weiterbildungs-Studiengänge nach einer berufspraktischen Erfahrung von in der Regel nicht weniger als einem Jahr gestaltet.
6. Studierbarkeit in Akkreditierung prüfen: Die Schlüssigkeit des Studienkonzepts und die Studierbarkeit des Studiums unter Einbeziehung des Selbststudiums sind von den Hochschulen sicher zu stellen und in der Akkreditierung zu überprüfen und zu bestätigen.
7. Kompetenz benennen: Informationen über das dem Studienabschluss zugrunde liegende Studium enthält das „Diploma Supplement“, das Bestandteil jedes Abschlusszeugnisses ist.
8. Prüfungsleistungen reduzieren: In Modulen werden thematisch und zeitlich abgerundete, in sich geschlossene und mit Leistungspunkten belegte Studieneinheiten zusammengefasst. Sie können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen zusammensetzen (z. B. Vorlesungen, Übungen, Praktika, E-Learning, Lehrforschung etc.). Zur Reduzierung der Prüfungsbelastung werden Module in der Regel nur mit einer Prüfung abgeschlossen, deren Ergebnis in das Abschlusszeugnis eingeht. In besonders begründeten Fällen können auch mehrere Module mit einer Prüfung abgeschlossen werden. Die Prüfungsinhalte eines Moduls sollen sich an den für das Modul definierten Lernergebnissen orientieren. Der Prüfungsumfang ist dafür auf das notwendige Maß zu beschränken. Die Vergabe von Leistungspunkten setzt nicht zwingend eine Prüfung sondern den erfolgreichen Abschluss des jeweiligen Moduls voraus. Die Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten sind in den Studien- und Prüfungsordnungen und den Akkreditierungsunterlagen präzise und nachvollziehbar zu definieren. Um einer Kleinteiligkeit der Module, die ebenfalls zu einer hohen Prüfungsbelastung führt, entgegen zu wirken, sollen Module mindestens einen Umfang von 6 ECTS aufweisen.
9. Anerkennung verbessern: Die wechselseitige Anerkennung von Modulen bei Hochschul- und Studiengangswechsel ist mit handhabbaren Regelungen in den Studien- und Prüfungsordnungen zu verankern und in der Akkreditierung zu bestätigen. Sie beruht auf der Qualität akkreditierter Studiengänge und der Leistungsfähigkeit staatlicher oder akkreditierter nichtstaatlicher Hochschulen im Hinblick auf die erworbenen Kompetenzen der Studierenden (Lernergebnisse) entsprechend den Regelungen der Lissabon-Konvention (Art. III). Demzufolge ist die Anerkennung zu erteilen, sofern keine wesentlichen Unterschiede hinsichtlich der erworbenen Kompetenzen bestehen.
10. Arbeitsbelastung flexibilisieren: In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d. h. 30 pro Semester. Dabei wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung der Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 25 bis max. 30 Stunden angenommen, so dass die Arbeitsbelastung im Vollzeitstudium pro Semester in der Vorlesungs- und vorlesungsfreien Zeit insgesamt 750 bis 900 Stunden beträgt ( = 32 bis 39 Stunden pro Wochen in 46 Wochen pro Jahr). Die Hochschulen haben die Studierbarkeit des Studiums unter Berücksichtigung der Arbeitsbelastung der Studierenden im Akkreditierungsverfahren nachvollziehbar darzulegen.
Die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Master-Studiengängen“ und die „Rahmenvorgaben für Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung“ werden diesen Eckpunkten angepasst. Kultusminister legen Konzeption zur Nutzung der Bildungsstandards für die Unterrichtsentwicklung vor.
Nutzung der Bildungsstandards für die Unterrichtsentwicklung
Die Kultusministerkonferenz hat eine Konzeption zur Nutzung der Bildungsstandards für die Unterrichtsentwicklung verabschiedet. Mit den in den Jahren 2003 und 2004 eingeführten nationalen Bildungsstandards steht allen Ländern ein gemeinsamer und verbindlicher Bezugsrahmen für die Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in den Schulen zur Verfügung. „Wir haben die in den Ländern vorliegenden Erfahrungen gebündelt und die vielfältigen Maßnahmen zur Einführung der Bildungsstandards in einen systematischen Zusammenhang gestellt“, erklärte der Präsident der Kultusministerkonferenz, Henry Tesch, in Bonn.
Bei einer an den Bildungsstandards orientierten Unterrichtsentwicklung geht es vor allem um den Aufbau einer Lehr- und Lernkultur, die sich an der Vermittlung von Kompetenzen ausrichtet. Mit Einführung der Standards sind in den Ländern auch die Spielräume für eigenverantwortliches Handeln deutlich erweitert worden. Darüber hinaus arbeiten viele Schulen in Netzwerken zusammen, die sich bestimmten Zielen der Unterrichts- und Schulgestaltung verpflichtet sehen. Die standardbasierte Unterrichtsentwicklung wird begleitet von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen für Lehrkräfte und Schulleitungen, fachlichen Unterstützungsangeboten der Landesinstitute sowie einer Anpassung der Lehrpläne an die Bildungsstandards.
Begabungsförderung
- Länder für Stärkung der Begabungsförderung
Die Länder stimmen in der Auffassung überein, dass es Aufgabe des Bildungswesens ist, allen Kindern und Jugendlichen eine ihrer individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende bestmögliche Bildung zu vermitteln. Dies ist Leitlinie eines Grundsatzbeschlusses der Kultusministerkonferenz zur Begabungsförderung, wie er am Donnerstag in Bonn verabschiedet wurde. Entscheidend seien dabei „anregungsreiche, flexible und vielfältig differenzierende, zur Selbständigkeit ermunternde Lernangebote, die darauf abzielen, die intellektuelle Begabung eines Kindes bzw. Jugendlichen zu entfalten“. Die begabungsgerechte Förderung soll in der gesamten Lernbiographie vom Elementarbereich über die Primar- und Sekundarstufe hinaus bis in den Tertiärbereich umgesetzt werden. Der Gestaltung der Übergänge kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Unterstützt wird die Begabungsförderung in regionalen Institutionen mit besonderen Personal- und Fachkompetenzen.
Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Minister Henry Tesch, betonte: „Die Länder setzen damit einen deutlichen Akzent für eine Stärkung der Begabungsförderung in allen Bildungseinrichtungen. Unser Ziel ist, in den Ländern flächendeckend Angebote zur Förderdiagnostik, Beratung und zur Förderung selbst bereitzustellen, die fachliche, personelle und materielle Ausstattung der Bildungseinrichtungen zu stärken und die pädagogischpsychologische Forschung zum Thema Hochbegabtenförderung weiterzuentwickeln.“ Berufsschule leistet verlässlichen Beitrag zur Stärkung der dualen Berufsausbildung
Künftige Stellung der Berufsschule in der dualen Berufsausbildung
Die Kultusministerkonferenz hat die Bedeutung und künftigen Aufgaben der Berufsschule als wesentlicher Säule der dualen Berufsausbildung betont. Das System der dualen Berufsausbildung bildet die Grundlage zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses. In einer in Bonn verabschiedeten Erklärung sprachen sich die Länderminister dafür aus, die Zahl der Berufe systematisch und deutlich zu reduzieren. Eine ortsnahe Beschulung werde durch solch eine konsequente Reduzierung erleichtert. Im Sinne einer gleichberechtigten Partnerschaft der Lernorte Berufsschule und Betrieb forderte die Kultusministerkonferenz, dass die in der Berufsschule erbrachten Leistungen bei der Berufsabschlussprüfung angemessen berücksichtigt werden.
Zur Durchlässigkeit im Bildungssystem müssen Abschlüsse und nachgewiesene Teilleistungen in der beruflichen Bildung bewertet und auf Studiengänge sowie Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen angerechnet werden.
Wahl des Präsidiums für das Jahr 2010
- Bayerischer Kultusminister Dr. Ludwig Spaenle zum Präsidenten der Kultusministerkonferenz gewählt
Mit Beginn des Jahres 2010 übernimmt der bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus, Dr. Ludwig Spaenle die Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz. Die Präsidentschaftsübergabe findet am 22. Januar 2010 in Berlin statt. Zu Vizepräsidenten der Kultusministerkonferenz für das Jahr 2010 wurden gewählt:
1. Vizepräsidentin Senatorin Christa Goetsch, Hamburg, 2. Vizepräsident Minister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz, Sachsen-Anhalt, 3. Vizepräsident Minister Henry Tesch, Mecklenburg-Vorpommern.
Staatsministerin Doris Ahnen (Rheinland-Pfalz) gehört dem Präsidium der Kultusministerkonferenz als kooptiertes Mitglied an.
Vor den Beratungen des Plenums hatten die Präsidien der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz gemeinsam über aktuelle hochschulpolitische Themen beraten.
Außerdem hatte die Direktorin für Bildung der OECD, Frau Prof. Dr. Ischinger, im Plenum mit den Mitgliedern der Kultusministerkonferenz diskutiert.