Freier Zugang zur Hochschule: Unterschied zwischen den Versionen
Aus POT81
DanRe (Diskussion | Beiträge) (→aktuelle Situation) |
DanRe (Diskussion | Beiträge) (→Weiter Recherchieren) |
||
Zeile 12: | Zeile 12: | ||
*Die Uni muss auch Ort des Austausches sein | *Die Uni muss auch Ort des Austausches sein | ||
*Dies entspricht sowohl dem grundsätzlichen Recht auf Bildung, als auch dem Interesse des Staates: Demokratie lebt von einer gebildeten, mündigen Bevölkerung. | *Dies entspricht sowohl dem grundsätzlichen Recht auf Bildung, als auch dem Interesse des Staates: Demokratie lebt von einer gebildeten, mündigen Bevölkerung. | ||
− | |||
− |
Version vom 4. Dezember 2009, 15:16 Uhr
aktuelle Situation
Durch bürokratische Hindernisse und Überreglementierung ist es Bildungsinteressierten nahezu unmöglich, sich an Hochschulen lebenslang weiter zu bilden. Die wenigen Projekte wie Senioren- und Kinderuniversität sind nicht der breiten Bevölkerung zugänglich und somit eher "Alibi"- Veranstaltungen.
Forderung
- Jedem Interessierten sollte es grundsätzlich möglich sein, sich weiterzubilden und einen Abschluss zu erreichen. Die Universität als zentrale Bildungseinrichtung eines Staates sollte sich daher den Bildungswilligen öffnen.
- Dafür dürfen keine Gebüren erhoben werden!
Sprich: Bildung für alle und zwar umsonst
Begründung
- Die Uni muss Bestandteil der Gesellschaft sein und darf sich nicht von ihr durch Zugangshürden absondern.
- Die Uni muss auch Ort des Austausches sein
- Dies entspricht sowohl dem grundsätzlichen Recht auf Bildung, als auch dem Interesse des Staates: Demokratie lebt von einer gebildeten, mündigen Bevölkerung.