Hochschulvereinbarung: Unterschied zwischen den Versionen

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6 Anlage: Vereinbarung über die Entwicklung bis 2010
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zwischen den Staatlichen Hochschulen in Sachsen und
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der Sächsischen Staatsregierung
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Hier findet ihr eine Vereinbarung zwischen den Staatlichen Hochschulen in Sachsen und der Sächsischen Staatsregierung über die Entwicklung bis 2010. Was steht da so drin? Grob gesagt, es geht um Geld: Stellenplan der Hochschule und um die Höhe der Zuschüsse, die die staatliche Finanzierung der Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Lehre und Forschung sowie die weiteren Aufgabenerfüllung gewährleisten soll“ (SächsHSG).
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;'''So sieht's aus:'''
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;'''… wenige Lichtblicke:'''
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* Finanzen: 2005 bis 2008 4,1 Mio. € jährlich zusätzlich für die Unis; genauer: zur Finanzierung von Investitionen, Büchergrundbeständen und wissenschaftlicher Literatur
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* Außerdem können jährlich bis zu 10 Mio. € für Sachinvestitionen, insbesondere Büchergrundbestände, bewilligt werden.
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;'''… und viele schlechte Sachen:'''
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* Haushaltsstellen werden aufgrund der „finanziellen und demographischen Entwicklungen“ abgebaut.
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*Lauter Polit-Worthülsen wie „Strukturänderungen“, „Zukunftsfähigkeit der Hochschulen“ und „Effizienzerhöhung“ verheißen nichts Gutes. Steht dahinter bloß die '''wirtschaftliche Logik''' von Studiengebühren und weiterer Verschulung der Studiengebühren?
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*Dasselbe gilt für die genannte '''„Konzentration auf Kernbereiche zur Innovation und Wirtschaftlichkeit''' im Wissenschaftsbereich“. Statt des Erhalts der Vollunis und eines ausgewogenen Fächerangebots wird die „Konzentration“ bestimmter Bereiche angestrebt. An anderer Stelle heißt es, dass die Universitäten „ihre Profilierung als dauernde Aufgabe und Teil des Wettbewerbs untereinander […] vorantreiben“. Kann bei „Wirtschaftlichkeit“ und „Effizienz“ wirklich die Verbesserung der Bildung im Vordergrund stehen? Unsere Uni soll keine Gewinne machen; sie soll bilden!
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* '''„Marktfähige Angebote“''' sollen von der TU ausgearbeitet werden, damit sich das Studium durch '''„Gebühren und Entgelte“''' selbst tragen kann. Das Marktprinzip ist das dominante Prinzip, das aber hier nichts zu suchen hat! Weiterhin muss der Zugang zu Bildung kostenfrei bleiben!
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*Die Personalstruktur der Uni soll '''„flexibilisiert“''' werden, was zwangsläufig zu Verschlechterungen der Arbeitsverhältnisse im Mittelbau und bei den Angestellten führt. '''300 Stellenstreichungen''' sind angepeilt, was zur Zeit auf Eis liegt. Aber auch für die Zukunft scheint sich die Vereinbarung darauf zu versteifen, „Anpassung der Hochschulressourcen“ möglich zu machen.
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*Die Unabhängigkeit des Unibetriebes von der Wirtschaft wird gefährdet. Die Vereinbarung sagt glasklar, dass die „die Kooperation mit der Wirtschaft in Forschung und Lehre aus[gebaut] wird“.
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*Die Vereinbarung sieht die Einführung von Indikatoren vor, um die Lage der Unis transparent zu machen. Als „gut“ wird angesehen, u.a. Die „Einhaltung der Regelstudienzeit“, die „Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer“, „Höhe der eingeworbenen '''Drittmittel'''“ (s. wirtschaftliche Unabhängigkeit). Ferner sind neue“ innovative Studiengänge“ Hohn, wenn man sieht, dass die juristische Fakultät der TU outgesourct wird. Dafür wird dann der „innovative“ Studiengang  „Law in Context“ aus dem Boden gestampft; ein „Jura-Light“, das noch in Kinderkrankheiten steckt.
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*'''„Einführung effizienzorientierter Managementmethoden“'''. Was heißt es, wenn eine Universität nach Effizienz, Leistung und Schnelligkeit '''„gemanagt“''' wird? Sind wir in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen? Nein, wir sind an der öffentlichen Uni! Und das ist auch gut so.
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* Jura wird outgesourct! „Die staatliche Ausbildung von Juristen wird in der Universität Leipzig konzentriert.“ Man nennt das landesweite Profilbildung der Unis. Dies stellt den Erhalt der TU als Volluni in Frage.
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So, und hier für die Nimmersatts die Hochschulvereinbarung im Ganzen:
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Präambel
 
Präambel
Die Sächsische Staatsregierung gewährt den unterzeichneten Hochschulen38(*) Planungssicherheit,
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Die Sächsische Staatsregierung gewährt den unterzeichneten Hochschulen '''Planungssicherheit''',
 
damit sie die Erfüllung ihrer Aufgaben sichern und ihre Profilierung auf sicherer Grundlage
 
damit sie die Erfüllung ihrer Aufgaben sichern und ihre Profilierung auf sicherer Grundlage
 
voranbringen können.
 
voranbringen können.
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Sie hat in Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung für die Zukunftssicherung des Freistaates
 
Sie hat in Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung für die Zukunftssicherung des Freistaates
 
Sachsen nach Abwägung der Aufgaben der verschiedenen Politikbereiche den Anteil der
 
Sachsen nach Abwägung der Aufgaben der verschiedenen Politikbereiche den Anteil der
Hochschulen an den Ressourcen definiert. Der dabei festgelegte Abbau von Haushaltsstellen ergibt
+
Hochschulen an den Ressourcen definiert. Der dabei festgelegte '''Abbau von Haushaltsstellen ergibt
 
sich aus den absehbaren finanziellen und demographischen Entwicklungen in Sachsen. Außerdem
 
sich aus den absehbaren finanziellen und demographischen Entwicklungen in Sachsen. Außerdem
 
hat sie in Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung für die Optimierung des Einsatzes
 
hat sie in Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung für die Optimierung des Einsatzes
staatlicher Mittel Strukturänderungen beschlossen, die die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen
+
staatlicher Mittel '''Strukturänderungen''' beschlossen, die die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen
 
gewährleisten und die Effizienz erhöhen sollen.
 
gewährleisten und die Effizienz erhöhen sollen.
 
Die Hochschulen anerkennen die Aufgabe, die sächsische Hochschullandschaft und damit
 
Die Hochschulen anerkennen die Aufgabe, die sächsische Hochschullandschaft und damit
 
ein wesentliches Potenzial für die Zukunft des Freistaates Sachsen weiterzuentwickeln, ihre Struktur
 
ein wesentliches Potenzial für die Zukunft des Freistaates Sachsen weiterzuentwickeln, ihre Struktur
zu profilieren und Reformen in Lehre und Forschung durchzuführen, durch Konzentration auf
+
zu profilieren und Reformen in Lehre und Forschung durchzuführen, durch '''Konzentration auf
Kernbereiche zur Innovation und Wirtschaftlichkeit im Wissenschaftsbereich maßgebend beizutragen
+
Kernbereiche zur Innovation und Wirtschaftlichkeit''' im Wissenschaftsbereich maßgebend beizutragen
und durch Kooperation in Forschung und Lehre die Effizienz des Einsatzes der staatlichen
+
und durch Kooperation in Forschung und Lehre die '''Effizienz''' des Einsatzes der staatlichen
 
Mittel zu verbessern. Sie werden die Empfehlungen der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission
 
Mittel zu verbessern. Sie werden die Empfehlungen der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission
 
zur weiteren Entwicklung des sächsischen Hochschulwesens vom 27.03.2001 berücksichtigen
 
zur weiteren Entwicklung des sächsischen Hochschulwesens vom 27.03.2001 berücksichtigen
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Von der Sächsischen Staatsregierung und den unterzeichneten Hochschulen wird gemeinsam
 
Von der Sächsischen Staatsregierung und den unterzeichneten Hochschulen wird gemeinsam
 
erklärt:
 
erklärt:
1. Die Staatsregierung
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(1) stattet die Hochschulen in Sachsen während der Laufzeit dieser Vereinbarung mit einem Budget
+
*1. Die Staatsregierung
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**(1) stattet die Hochschulen in Sachsen während der Laufzeit dieser Vereinbarung mit einem '''Budget'''
 
aus; die jeweilige Anzahl von Haushaltsstellen sowie die Ausgestaltung des Budgets ergeben
 
aus; die jeweilige Anzahl von Haushaltsstellen sowie die Ausgestaltung des Budgets ergeben
 
sich aus den in der Anlage festgelegten Vorgaben der Staatsregierung. Zusätzlich verbleiben
 
sich aus den in der Anlage festgelegten Vorgaben der Staatsregierung. Zusätzlich verbleiben
 
den Hochschulen alle Einnahmen in der jeweils anfallenden Höhe.
 
den Hochschulen alle Einnahmen in der jeweils anfallenden Höhe.
(2) nimmt die Hochschulen im Rahmen der Haushaltsaufstellung während der Laufzeit dieser
+
**(2) nimmt die Hochschulen im Rahmen der Haushaltsaufstellung während der Laufzeit dieser
 
Vereinbarung von weiterem Stellenabbau sowie von Haushaltskürzungen aus.
 
Vereinbarung von weiterem Stellenabbau sowie von Haushaltskürzungen aus.
(3) nimmt die Hochschulen im Haushaltsvollzug während der Laufzeit dieser Vereinbarung von
+
**(3) nimmt die Hochschulen im Haushaltsvollzug während der Laufzeit dieser Vereinbarung von
 
ggf. allgemein verfügten personalwirtschaftlichen Stellenbesetzungssperren und wirkungsgleichen
 
ggf. allgemein verfügten personalwirtschaftlichen Stellenbesetzungssperren und wirkungsgleichen
 
Bewirtschaftungsmaßnahmen im Bereich der Hauptgruppe 4 aus. Bewirtschaftungsmaß-
 
Bewirtschaftungsmaßnahmen im Bereich der Hauptgruppe 4 aus. Bewirtschaftungsmaß-
38 (*)gemeint sind in dieser Vereinbarung einschließlich ihrer Anlage die Hochschulen gemäß § 1 des Sächsischen
+
gemeint sind in dieser Vereinbarung einschließlich ihrer Anlage die Hochschulen gemäß § 1 des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 11.06.1999 außer Medizinische Fakultäten
Hochschulgesetzes vom 11.06.1999 außer Medizinische Fakultäten
+
**(4) stellt den Hochschulen in den Jahren 2005 bis 2008 zur Finanzierung von Investitionen, Büchergrundbeständen und wissenschaftlicher Literatur jährlich zusätzlich Mittel in Höhe von
Anlage
+
insgesamt 5 Mio. € zur Verfügung; davon entfallen 4,1 Mio. € auf die Universitäten und Kunsthochschulen und 900 T€ auf die Fachhochschulen.
62 | Evaluation der Sächsischen Hochschulvereinbarung
+
**(5) kann nach Bedarfsanmeldung durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beim
nahmen gemäß § 41 SäHO bleiben unberührt; die besonderen Bedingungen in Hochschulen
 
mit der Befugnis zur eigenen Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften werden berücksichtigt.
 
(4) stellt den Hochschulen in den Jahren 2005 bis 2008 zur Finanzierung von Investitionen, Büchergrundbeständen
 
und wissenschaftlicher Literatur jährlich zusätzlich Mittel in Höhe von
 
insgesamt 5 Mio. € zur Verfügung; davon entfallen 4,1 Mio. € auf die Universitäten und Kunsthochschulen
 
und 900 T€ auf die Fachhochschulen.
 
(5) kann nach Bedarfsanmeldung durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beim
 
 
Staatsministerium der Finanzen bis Ende Oktober eines jeden Jahres den Hochschulen insgesamt
 
Staatsministerium der Finanzen bis Ende Oktober eines jeden Jahres den Hochschulen insgesamt
 
jährlich bis zu 10 Mio. € für Sachinvestitionen, insbesondere Büchergrundbestände,
 
jährlich bis zu 10 Mio. € für Sachinvestitionen, insbesondere Büchergrundbestände,
 
bewilligen, wenn die allgemeine Haushaltsentwicklung gegen Ende des Jahres eine entsprechende
 
bewilligen, wenn die allgemeine Haushaltsentwicklung gegen Ende des Jahres eine entsprechende
 
Ausgabe gestattet. Diese Mittel sind übertragbar und im Folgejahr verfügbar.
 
Ausgabe gestattet. Diese Mittel sind übertragbar und im Folgejahr verfügbar.
(6) stellt die Ansätze der Haushaltsmittel - über die bestehenden Deckungsvermerke hinaus - jeweils
+
**(6) stellt die Ansätze der Haushaltsmittel - über die bestehenden Deckungsvermerke hinaus - jeweils
 
innerhalb der Hauptgruppen (HGr) 4 bis 8 gegenseitig deckungsfähig. Darüber hinaus
 
innerhalb der Hauptgruppen (HGr) 4 bis 8 gegenseitig deckungsfähig. Darüber hinaus
 
werden die Ansätze der HGr. 4 und 5 zugunsten der HGr. 8 sowie die Ansätze der HGr. 4 zugunsten
 
werden die Ansätze der HGr. 4 und 5 zugunsten der HGr. 8 sowie die Ansätze der HGr. 4 zugunsten
 
der HGr. 5 einseitig deckungsfähig gestellt. Hiervon unberührt bleibt die Zielvereinbarung
 
der HGr. 5 einseitig deckungsfähig gestellt. Hiervon unberührt bleibt die Zielvereinbarung
 
mit der TU Dresden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Sächsischen Haushaltsordnung.
 
mit der TU Dresden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Sächsischen Haushaltsordnung.
(7) genehmigt den Hochschulen nach Auswertung des Modellversuchs an der TU Dresden und
+
**(7) genehmigt den Hochschulen nach Auswertung des Modellversuchs an der TU Dresden und
 
unter Berücksichtigung dabei gemachter Erfahrungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt die
 
unter Berücksichtigung dabei gemachter Erfahrungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt die
 
Einrichtung von Steuerungsmodellen als Grundlage für Globalhaushalte auf der Basis von §
 
Einrichtung von Steuerungsmodellen als Grundlage für Globalhaushalte auf der Basis von §
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vom SMWK im Einvernehmen mit dem SMF und im Benehmen mit der Landeshochschulkonferenz
 
vom SMWK im Einvernehmen mit dem SMF und im Benehmen mit der Landeshochschulkonferenz
 
festgelegt wird.
 
festgelegt wird.
2. Die Hochschulen
+
 
(1) erfüllen mit diesen zugewiesenen Mitteln alle ihre Aufgaben gemäß SächsHG (mit Ausnahme
+
*2. Die Hochschulen
 +
**(1) erfüllen mit diesen zugewiesenen Mitteln alle ihre Aufgaben gemäß SächsHG (mit Ausnahme
 
der auch bisher nicht von den Hochschulkapiteln bzw. vom Einzelplan 12 [SMWK] umfassten
 
der auch bisher nicht von den Hochschulkapiteln bzw. vom Einzelplan 12 [SMWK] umfassten
 
liegenschaftsbezogenen Aufgaben [einschl. HBFG]).
 
liegenschaftsbezogenen Aufgaben [einschl. HBFG]).
(2) definieren unter Beachtung der in der Anlage festgelegten Vorgaben der Staatsregierung ihre
+
**(2) definieren unter Beachtung der in der Anlage festgelegten Vorgaben der Staatsregierung ihre
 
Kernbereiche und legen bis 30.09.2003 jeweils ein Profilierungs- und Umsetzungskonzept vor.
 
Kernbereiche und legen bis 30.09.2003 jeweils ein Profilierungs- und Umsetzungskonzept vor.
 
Sie koordinieren unter der Federführung des SMWK ihre Struktur mit dem Ziel, Forschung und
 
Sie koordinieren unter der Federführung des SMWK ihre Struktur mit dem Ziel, Forschung und
 
Lehre in Sachsen zu optimieren. Im Ergebnis schließen sie bis 31.12.2003 jeweils eine Entwicklungsvereinbarung
 
Lehre in Sachsen zu optimieren. Im Ergebnis schließen sie bis 31.12.2003 jeweils eine Entwicklungsvereinbarung
 
mit der Staatsregierung ab.
 
mit der Staatsregierung ab.
(3) wirken bei der Entwicklung hochschulübergreifender attraktiver Studienangebote sowie im
+
**(3) wirken bei der Entwicklung hochschulübergreifender attraktiver Studienangebote sowie im
 
Bereich Zentraler Betriebseinheiten und Wissenschaftlicher Einrichtungen, wie im Bibliothekswesen,
 
Bereich Zentraler Betriebseinheiten und Wissenschaftlicher Einrichtungen, wie im Bibliothekswesen,
 
den Rechenzentren, im Hochschulsport, bei der Sprachausbildung und der Weiterbildung
 
den Rechenzentren, im Hochschulsport, bei der Sprachausbildung und der Weiterbildung
 
in Form regionaler Zentren zusammen.
 
in Form regionaler Zentren zusammen.
(4) richten zur inneren Profilierung und zur Stärkung ihrer Innovationsfähigkeit jeweils einen Innovationspool
+
**(4) richten zur inneren Profilierung und zur Stärkung ihrer Innovationsfähigkeit jeweils einen Innovationspool
 
von mindestens 4 % der Gesamtzahl ihrer jeweiligen Haushaltsstellen ein, über
 
von mindestens 4 % der Gesamtzahl ihrer jeweiligen Haushaltsstellen ein, über
 
dessen Verwendung in einem internen Wettbewerb von der Hochschulleitung unter Mitwirkung
 
dessen Verwendung in einem internen Wettbewerb von der Hochschulleitung unter Mitwirkung
 
der Gremien, des Kuratoriums und des SMWK entschieden wird.
 
der Gremien, des Kuratoriums und des SMWK entschieden wird.
(5) bauen ihren jeweiligen Beitrag zur wissenschaftlichen Weiterbildung, die sich grundsätzlich
+
**(5) bauen ihren jeweiligen Beitrag zur wissenschaftlichen Weiterbildung, die sich grundsätzlich
 
durch Gebühren und Entgelte selbst tragen soll, zielstrebig aus und entwickeln dafür auf der
 
durch Gebühren und Entgelte selbst tragen soll, zielstrebig aus und entwickeln dafür auf der
Anlage
 
Evaluation der Sächsischen Hochschulvereinbarung | 63
 
 
Grundlage zugehöriger Zielgrößen marktfähige Angebote, die spätestens 2005 in einem tragfähigen
 
Grundlage zugehöriger Zielgrößen marktfähige Angebote, die spätestens 2005 in einem tragfähigen
 
Konzept zusammengefasst werden.
 
Konzept zusammengefasst werden.
(6) stimmen ihre Personalstruktur mit Hilfe befristeter und zwischen ihnen abgestimmter Besetzungen
+
**(6) stimmen ihre Personalstruktur mit Hilfe befristeter und zwischen ihnen abgestimmter Besetzungen
 
so flexibel ab, dass
 
so flexibel ab, dass
a) eine Anpassung der Hochschulressourcen auf Grund der demographischen Entwicklung
+
***a) eine Anpassung der Hochschulressourcen auf Grund der demographischen Entwicklung
 
und veränderter Studienanforderungen im Umfang von mindestens 300 Stellen in den
 
und veränderter Studienanforderungen im Umfang von mindestens 300 Stellen in den
 
Jahren 2009/10 möglich ist.
 
Jahren 2009/10 möglich ist.
b) nach Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung eine Anpassung der Hochschulressourcen auf
+
***b) nach Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung eine Anpassung der Hochschulressourcen auf
 
Grund der demographischen Entwicklung und veränderter Studienanforderungen möglich
 
Grund der demographischen Entwicklung und veränderter Studienanforderungen möglich
 
wird.
 
wird.
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der Struktureinheiten und weisen sie explizit aus.
 
der Struktureinheiten und weisen sie explizit aus.
 
Das Nähere wird im Jahre 2008 bestimmt.
 
Das Nähere wird im Jahre 2008 bestimmt.
(7) werden den Personalstellenabbau so gestalten, dass die durchschnittlichen Kosten der vom
+
**(7) werden den Personalstellenabbau so gestalten, dass die durchschnittlichen Kosten der vom
 
Stellenabbau betroffenen Stellen annähernd den Durchschnittskosten der Personalstellen der
 
Stellenabbau betroffenen Stellen annähernd den Durchschnittskosten der Personalstellen der
 
jeweiligen Hochschule im zutreffenden Haushaltsjahr entsprechen.
 
jeweiligen Hochschule im zutreffenden Haushaltsjahr entsprechen.
(8) stimmen darin überein, dass die Verteilung der Sonderzuweisungen gem. Pkt. 1 Abs. 4, 5 dieser
+
**(8) stimmen darin überein, dass die Verteilung der Sonderzuweisungen gem. Pkt. 1 Abs. 4, 5 dieser
 
Vereinbarung jeweils innerhalb der Gruppe der Universitäten und Kunsthochschulen bzw.
 
Vereinbarung jeweils innerhalb der Gruppe der Universitäten und Kunsthochschulen bzw.
 
der Fachhochschulen proportional zu dem aus der Anlage ersichtlichen Stellenbestand (ohne
 
der Fachhochschulen proportional zu dem aus der Anlage ersichtlichen Stellenbestand (ohne
 
die darin enthaltenen Bibliotheksstellen) erfolgt.
 
die darin enthaltenen Bibliotheksstellen) erfolgt.
 
Die Universitäten
 
Die Universitäten
 treiben ihre Profilierung als dauernde Aufgabe und Teil des Wettbewerbs untereinander und
+
*** treiben ihre Profilierung als dauernde Aufgabe und Teil des Wettbewerbs untereinander und
 
mit anderen Bildungsanbietern voran und bauen ortsübergreifende Netzwerke und Verbundsysteme
 
mit anderen Bildungsanbietern voran und bauen ortsübergreifende Netzwerke und Verbundsysteme
 
in Forschung, Lehre und Serviceleistungen auf.
 
in Forschung, Lehre und Serviceleistungen auf.
 erarbeiten unter Nutzung gestufter Studiengänge (BA/MA) differenzierte, modulare, internationale
+
*** erarbeiten unter Nutzung gestufter Studiengänge (BA/MA) differenzierte, modulare, internationale
 
und auf lebenslanges Lernen gerichtete Studienangebote.
 
und auf lebenslanges Lernen gerichtete Studienangebote.
 bauen die Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und mit der Wirtschaft
+
*** bauen die Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und mit der Wirtschaft
 
in Forschung und Lehre aus.
 
in Forschung und Lehre aus.
 
Die Fachhochschulen
 
Die Fachhochschulen
 schaffen durch Gestaltung ihrer Struktur die Voraussetzung dafür, dass sich der Anteil der
+
*** schaffen durch Gestaltung ihrer Struktur die Voraussetzung dafür, dass sich der Anteil der
 
staatlichen Fachhochschulen an der Gesamtzahl der Studienplätze bis zum Jahre 2008 auf 30
 
staatlichen Fachhochschulen an der Gesamtzahl der Studienplätze bis zum Jahre 2008 auf 30
 
% erhöhen kann.
 
% erhöhen kann.
 entwickeln ihre Lehrprogramme auf der Grundlage ihrer Konzeptionen zur Profilierung und
+
*** entwickeln ihre Lehrprogramme auf der Grundlage ihrer Konzeptionen zur Profilierung und
 
Entwicklung unter Nutzung gestufter Studiengänge mit dem Ziel innovativ weiter, mit praxisnah
 
Entwicklung unter Nutzung gestufter Studiengänge mit dem Ziel innovativ weiter, mit praxisnah
 
ausgebildeten Absolventen wesentlich zur Deckung des Bedarfs an akademischen Fachkräften
 
ausgebildeten Absolventen wesentlich zur Deckung des Bedarfs an akademischen Fachkräften
 
in der Region beizutragen.
 
in der Region beizutragen.
 entwickeln entsprechend ihrer Profillinien die Forschungskompetenzen weiter und bauen die
+
*** entwickeln entsprechend ihrer Profillinien die Forschungskompetenzen weiter und bauen die
 
Forschungskooperation untereinander und mit Praxispartnern aus.
 
Forschungskooperation untereinander und mit Praxispartnern aus.
 entwickeln in Netzwerken mit Unternehmen der regionalen Wirtschaft, den zuständigen Industrie-
+
*** entwickeln in Netzwerken mit Unternehmen der regionalen Wirtschaft, den zuständigen Industrie-
 
und Handelskammern, den Kommunen und Landkreisen federführend KompetenzAnlage
 
und Handelskammern, den Kommunen und Landkreisen federführend KompetenzAnlage
 
64 | Evaluation der Sächsischen Hochschulvereinbarung
 
64 | Evaluation der Sächsischen Hochschulvereinbarung
 
zentren der Weiterbildung und streben die gemeinsame Entwicklung kooperativer Studienangebote
 
zentren der Weiterbildung und streben die gemeinsame Entwicklung kooperativer Studienangebote
 
an.
 
an.
Die Kunsthochschulen
+
*;Die Kunsthochschulen
 schärfen durch Neuzuordnungen und Umwidmungen von Professuren weiter ihr jeweiliges
+
** schärfen durch Neuzuordnungen und Umwidmungen von Professuren weiter ihr jeweiliges
 
Profil.
 
Profil.
 bauen die vorhandenen wettbewerbsfähigen Kompetenzen in der künstlerischen und wissenschaftlichen
+
** bauen die vorhandenen wettbewerbsfähigen Kompetenzen in der künstlerischen und wissenschaftlichen
 
Lehre und Forschung sowie ihre nationalen und internationalen Kooperationsbeziehungen
 
Lehre und Forschung sowie ihre nationalen und internationalen Kooperationsbeziehungen
 
aus.
 
aus.
 intensivieren die Zusammenarbeit mit den regionalen Kunst- und Kultureinrichtungen.
+
** intensivieren die Zusammenarbeit mit den regionalen Kunst- und Kultureinrichtungen.
3. Leistungswettbewerb / Controlling
+
 
(1) Mit dem Ziel, einen Anreiz für den effektiveren Einsatz der staatlichen Mittel zu schaffen und
+
;3. Leistungswettbewerb / Controlling
 +
*(1) Mit dem Ziel, einen Anreiz für den effektiveren Einsatz der staatlichen Mittel zu schaffen und
 
damit den Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu fördern, werden den Hochschulen beginnend
 
damit den Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu fördern, werden den Hochschulen beginnend
 
ab dem Jahr 2005 Teile des Budgets vom Staatsministerium für Wissenschaft und
 
ab dem Jahr 2005 Teile des Budgets vom Staatsministerium für Wissenschaft und
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Unter Fortschreibung des bisher angewandten Modells werden dem Wettbewerb um die staatlichen
 
Unter Fortschreibung des bisher angewandten Modells werden dem Wettbewerb um die staatlichen
 
Mittel insbesondere folgende Qualitäts- bzw. Leistungsindikatoren zugrunde gelegt:
 
Mittel insbesondere folgende Qualitäts- bzw. Leistungsindikatoren zugrunde gelegt:
a) Erhöhung der Sach- und Investitionsmittelquote unter Zugrundelegung einer geeigneten
+
**a) Erhöhung der Sach- und Investitionsmittelquote unter Zugrundelegung einer geeigneten
Bemessungsgrundlage auf zunächst 17 % und ab 2006 auf 20 %
+
**Bemessungsgrundlage auf zunächst 17 % und ab 2006 auf 20 %
b) Einhaltung der Regelstudienzeit
+
**b) Einhaltung der Regelstudienzeit
c) Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer
+
**c) Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer
d) Höhe der eingeworbenen Drittmittel, Veröffentlichungen, Anzahl der Promotionen und
+
**d) Höhe der eingeworbenen Drittmittel, Veröffentlichungen, Anzahl der Promotionen und
 
Habilitationen
 
Habilitationen
e) Einführung neuer innovativer Studiengänge
+
**e) Einführung neuer innovativer Studiengänge
f ) Einführung neuer Weiterbildungsangebote
+
**f ) Einführung neuer Weiterbildungsangebote
g) Einführung effizienzorientierter Managementmethoden
+
**g) Einführung effizienzorientierter Managementmethoden
 
Das Nähere wird in den Entwicklungsvereinbarungen geregelt.
 
Das Nähere wird in den Entwicklungsvereinbarungen geregelt.
 
Das Verfahren der Mittelverteilung regelt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst federführend
 
Das Verfahren der Mittelverteilung regelt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst federführend
 
im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und im Benehmen mit
 
im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und im Benehmen mit
 
der Landeshochschulkonferenz erstmals bis zum 30.06.2004.
 
der Landeshochschulkonferenz erstmals bis zum 30.06.2004.
(2) Von 2004 an erstatten die Hochschulen zum 30. April jedes Jahres dem Staatsministerium für
+
*(2) Von 2004 an erstatten die Hochschulen zum 30. April jedes Jahres dem Staatsministerium für
 
Wissenschaft und Kunst einen Bericht über die Erfüllung der Entwicklungsvereinbarung unter
 
Wissenschaft und Kunst einen Bericht über die Erfüllung der Entwicklungsvereinbarung unter
 
Einbeziehung der Angebote im Weiterbildungsbereich. Das Nähere wird in den Entwicklungsvereinbarungen
 
Einbeziehung der Angebote im Weiterbildungsbereich. Das Nähere wird in den Entwicklungsvereinbarungen
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Wissenschaft und Kunst der Sächsischen Staatsregierung einen Gesamtbericht über die Einhaltung
 
Wissenschaft und Kunst der Sächsischen Staatsregierung einen Gesamtbericht über die Einhaltung
 
der in dieser Vereinbarung festgelegten Komponenten.
 
der in dieser Vereinbarung festgelegten Komponenten.
(3) Zum 31.12.2006 wird eine Evaluation der Vereinbarung vorgenommen.
+
*(3) Zum 31.12.2006 wird eine Evaluation der Vereinbarung vorgenommen.
  
Vorgaben der Staatsregierung
+
;Vorgaben der Staatsregierung
1. Über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen
+
**1. Über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen
(1) Die staatliche Ausbildung von Juristen wird in der Universität Leipzig konzentriert.
+
***(1) Die staatliche Ausbildung von Juristen wird in der Universität Leipzig konzentriert.
(2) Die Ausbildung im Fach Romanistik wird in der Universität Leipzig und der
+
***(2) Die Ausbildung im Fach Romanistik wird in der Universität Leipzig und der
 
TU Dresden konzentriert.
 
TU Dresden konzentriert.
(3) In der TU Chemnitz werden die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, Wirtschafts-
+
***(3) In der TU Chemnitz werden die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, Wirtschafts-
 
und Sozialgeographie sowie Deutsch als Fremd- und Zweitsprache als Nebenfächer
 
und Sozialgeographie sowie Deutsch als Fremd- und Zweitsprache als Nebenfächer
 
der Magisterstudiengänge gestrichen; außerdem wird der Aufbaustudiengang Sozialpädagogik
 
der Magisterstudiengänge gestrichen; außerdem wird der Aufbaustudiengang Sozialpädagogik
 
eingestellt.
 
eingestellt.
(4) Die Ausbildung von Grund- und Mittelschullehrern wird spätestens ab 2005 grundsätzlich in
+
***(4) Die Ausbildung von Grund- und Mittelschullehrern wird spätestens ab 2005 grundsätzlich in
 
der Universität Leipzig konzentriert.
 
der Universität Leipzig konzentriert.
(5) Die universitäre Ausbildung von Bauingenieuren wird in der Technischen Universität Dresden
+
***(5) Die universitäre Ausbildung von Bauingenieuren wird in der Technischen Universität Dresden
 
konzentriert.
 
konzentriert.
(6) Die universitäre Ausbildung von Wirtschaftsingenieuren wird in den Technischen Universitäten
+
***(6) Die universitäre Ausbildung von Wirtschaftsingenieuren wird in den Technischen Universitäten
 
konzentriert.
 
konzentriert.
(7) Die Ausbildung in den geowissenschaftlichen Fächern Geophysik, Geologie und Mineralogie
+
***(7) Die Ausbildung in den geowissenschaftlichen Fächern Geophysik, Geologie und Mineralogie
 
wird grundsätzlich in der TU Bergakademie Freiberg konzentriert.
 
wird grundsätzlich in der TU Bergakademie Freiberg konzentriert.
(8) Die TU Chemnitz und die TU Bergakademie Freiberg arbeiten bei der universitären Ausbildung
+
***(8) Die TU Chemnitz und die TU Bergakademie Freiberg arbeiten bei der universitären Ausbildung
 
in Mathematik/Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften zusammen und
 
in Mathematik/Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften zusammen und
 
konzentrieren sie auf die sich aus ihrem jeweiligen Profil ergebenden Erfordernisse der Ingenieurwissenschaften
 
konzentrieren sie auf die sich aus ihrem jeweiligen Profil ergebenden Erfordernisse der Ingenieurwissenschaften
 
bzw. der Ingenieur-, Geo-, und Montanwissenschaften.
 
bzw. der Ingenieur-, Geo-, und Montanwissenschaften.
 
Die Maßnahmen sind in den Entwicklungsvereinbarungen zu präzisieren.
 
Die Maßnahmen sind in den Entwicklungsvereinbarungen zu präzisieren.
2. Über die Zuführung von Planstellen und Haushaltsmitteln
+
**2. Über die Zuführung von Planstellen und Haushaltsmitteln
(1) In den Jahren 2001 bis 2004 werden in den Hochschulen insgesamt 415 Stellen abgebaut, in
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***(1) In den Jahren 2001 bis 2004 werden in den Hochschulen insgesamt 415 Stellen abgebaut, in
 
den Jahren 2005 bis 2008 werden in den Hochschulen insgesamt 300 Stellen abgebaut. Während
 
den Jahren 2005 bis 2008 werden in den Hochschulen insgesamt 300 Stellen abgebaut. Während
 
der Laufzeit der Vereinbarung stehen den Hochschulen folgende Personalstellen zur Verfügung,
 
der Laufzeit der Vereinbarung stehen den Hochschulen folgende Personalstellen zur Verfügung,
 
wobei bei den Angaben zu 2009/10 Kapitel 2 Absatz 6 Ziffer a) nicht berücksichtigt
 
wobei bei den Angaben zu 2009/10 Kapitel 2 Absatz 6 Ziffer a) nicht berücksichtigt
 
ist.
 
ist.
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2005 2006 2007 2008 2009/10
 
2005 2006 2007 2008 2009/10
 
Universitäten:
 
Universitäten:

Aktuelle Version vom 22. November 2009, 02:31 Uhr

Intro

Hier findet ihr eine Vereinbarung zwischen den Staatlichen Hochschulen in Sachsen und der Sächsischen Staatsregierung über die Entwicklung bis 2010. Was steht da so drin? Grob gesagt, es geht um Geld: Stellenplan der Hochschule und um die Höhe der Zuschüsse, die die staatliche Finanzierung der Freiheit von Wissenschaft und Kunst, Lehre und Forschung sowie die weiteren Aufgabenerfüllung gewährleisten soll“ (SächsHSG).



So sieht's aus:
… wenige Lichtblicke:
  • Finanzen: 2005 bis 2008 4,1 Mio. € jährlich zusätzlich für die Unis; genauer: zur Finanzierung von Investitionen, Büchergrundbeständen und wissenschaftlicher Literatur
  • Außerdem können jährlich bis zu 10 Mio. € für Sachinvestitionen, insbesondere Büchergrundbestände, bewilligt werden.


… und viele schlechte Sachen:
  • Haushaltsstellen werden aufgrund der „finanziellen und demographischen Entwicklungen“ abgebaut.
  • Lauter Polit-Worthülsen wie „Strukturänderungen“, „Zukunftsfähigkeit der Hochschulen“ und „Effizienzerhöhung“ verheißen nichts Gutes. Steht dahinter bloß die wirtschaftliche Logik von Studiengebühren und weiterer Verschulung der Studiengebühren?
  • Dasselbe gilt für die genannte „Konzentration auf Kernbereiche zur Innovation und Wirtschaftlichkeit im Wissenschaftsbereich“. Statt des Erhalts der Vollunis und eines ausgewogenen Fächerangebots wird die „Konzentration“ bestimmter Bereiche angestrebt. An anderer Stelle heißt es, dass die Universitäten „ihre Profilierung als dauernde Aufgabe und Teil des Wettbewerbs untereinander […] vorantreiben“. Kann bei „Wirtschaftlichkeit“ und „Effizienz“ wirklich die Verbesserung der Bildung im Vordergrund stehen? Unsere Uni soll keine Gewinne machen; sie soll bilden!
  • „Marktfähige Angebote“ sollen von der TU ausgearbeitet werden, damit sich das Studium durch „Gebühren und Entgelte“ selbst tragen kann. Das Marktprinzip ist das dominante Prinzip, das aber hier nichts zu suchen hat! Weiterhin muss der Zugang zu Bildung kostenfrei bleiben!
  • Die Personalstruktur der Uni soll „flexibilisiert“ werden, was zwangsläufig zu Verschlechterungen der Arbeitsverhältnisse im Mittelbau und bei den Angestellten führt. 300 Stellenstreichungen sind angepeilt, was zur Zeit auf Eis liegt. Aber auch für die Zukunft scheint sich die Vereinbarung darauf zu versteifen, „Anpassung der Hochschulressourcen“ möglich zu machen.
  • Die Unabhängigkeit des Unibetriebes von der Wirtschaft wird gefährdet. Die Vereinbarung sagt glasklar, dass die „die Kooperation mit der Wirtschaft in Forschung und Lehre aus[gebaut] wird“.
  • Die Vereinbarung sieht die Einführung von Indikatoren vor, um die Lage der Unis transparent zu machen. Als „gut“ wird angesehen, u.a. Die „Einhaltung der Regelstudienzeit“, die „Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer“, „Höhe der eingeworbenen Drittmittel“ (s. wirtschaftliche Unabhängigkeit). Ferner sind neue“ innovative Studiengänge“ Hohn, wenn man sieht, dass die juristische Fakultät der TU outgesourct wird. Dafür wird dann der „innovative“ Studiengang „Law in Context“ aus dem Boden gestampft; ein „Jura-Light“, das noch in Kinderkrankheiten steckt.
  • „Einführung effizienzorientierter Managementmethoden“. Was heißt es, wenn eine Universität nach Effizienz, Leistung und Schnelligkeit „gemanagt“ wird? Sind wir in einem privatwirtschaftlichen Unternehmen? Nein, wir sind an der öffentlichen Uni! Und das ist auch gut so.
  • Jura wird outgesourct! „Die staatliche Ausbildung von Juristen wird in der Universität Leipzig konzentriert.“ Man nennt das landesweite Profilbildung der Unis. Dies stellt den Erhalt der TU als Volluni in Frage.

So, und hier für die Nimmersatts die Hochschulvereinbarung im Ganzen:

Präambel Die Sächsische Staatsregierung gewährt den unterzeichneten Hochschulen Planungssicherheit, damit sie die Erfüllung ihrer Aufgaben sichern und ihre Profilierung auf sicherer Grundlage voranbringen können.

Sie hat in Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung für die Zukunftssicherung des Freistaates Sachsen nach Abwägung der Aufgaben der verschiedenen Politikbereiche den Anteil der Hochschulen an den Ressourcen definiert. Der dabei festgelegte Abbau von Haushaltsstellen ergibt sich aus den absehbaren finanziellen und demographischen Entwicklungen in Sachsen. Außerdem hat sie in Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung für die Optimierung des Einsatzes staatlicher Mittel Strukturänderungen beschlossen, die die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen gewährleisten und die Effizienz erhöhen sollen. Die Hochschulen anerkennen die Aufgabe, die sächsische Hochschullandschaft und damit ein wesentliches Potenzial für die Zukunft des Freistaates Sachsen weiterzuentwickeln, ihre Struktur zu profilieren und Reformen in Lehre und Forschung durchzuführen, durch Konzentration auf Kernbereiche zur Innovation und Wirtschaftlichkeit im Wissenschaftsbereich maßgebend beizutragen und durch Kooperation in Forschung und Lehre die Effizienz des Einsatzes der staatlichen Mittel zu verbessern. Sie werden die Empfehlungen der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission zur weiteren Entwicklung des sächsischen Hochschulwesens vom 27.03.2001 berücksichtigen und ihre Aufgaben mit den aus dem Sächsischen Staatshaushalt zur Verfügung gestellten Ressourcen erfüllen. Von der Sächsischen Staatsregierung und den unterzeichneten Hochschulen wird gemeinsam erklärt:

  • 1. Die Staatsregierung
    • (1) stattet die Hochschulen in Sachsen während der Laufzeit dieser Vereinbarung mit einem Budget

aus; die jeweilige Anzahl von Haushaltsstellen sowie die Ausgestaltung des Budgets ergeben sich aus den in der Anlage festgelegten Vorgaben der Staatsregierung. Zusätzlich verbleiben den Hochschulen alle Einnahmen in der jeweils anfallenden Höhe.

    • (2) nimmt die Hochschulen im Rahmen der Haushaltsaufstellung während der Laufzeit dieser

Vereinbarung von weiterem Stellenabbau sowie von Haushaltskürzungen aus.

    • (3) nimmt die Hochschulen im Haushaltsvollzug während der Laufzeit dieser Vereinbarung von

ggf. allgemein verfügten personalwirtschaftlichen Stellenbesetzungssperren und wirkungsgleichen Bewirtschaftungsmaßnahmen im Bereich der Hauptgruppe 4 aus. Bewirtschaftungsmaß- gemeint sind in dieser Vereinbarung einschließlich ihrer Anlage die Hochschulen gemäß § 1 des Sächsischen Hochschulgesetzes vom 11.06.1999 außer Medizinische Fakultäten

    • (4) stellt den Hochschulen in den Jahren 2005 bis 2008 zur Finanzierung von Investitionen, Büchergrundbeständen und wissenschaftlicher Literatur jährlich zusätzlich Mittel in Höhe von

insgesamt 5 Mio. € zur Verfügung; davon entfallen 4,1 Mio. € auf die Universitäten und Kunsthochschulen und 900 T€ auf die Fachhochschulen.

    • (5) kann nach Bedarfsanmeldung durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beim

Staatsministerium der Finanzen bis Ende Oktober eines jeden Jahres den Hochschulen insgesamt jährlich bis zu 10 Mio. € für Sachinvestitionen, insbesondere Büchergrundbestände, bewilligen, wenn die allgemeine Haushaltsentwicklung gegen Ende des Jahres eine entsprechende Ausgabe gestattet. Diese Mittel sind übertragbar und im Folgejahr verfügbar.

    • (6) stellt die Ansätze der Haushaltsmittel - über die bestehenden Deckungsvermerke hinaus - jeweils

innerhalb der Hauptgruppen (HGr) 4 bis 8 gegenseitig deckungsfähig. Darüber hinaus werden die Ansätze der HGr. 4 und 5 zugunsten der HGr. 8 sowie die Ansätze der HGr. 4 zugunsten der HGr. 5 einseitig deckungsfähig gestellt. Hiervon unberührt bleibt die Zielvereinbarung mit der TU Dresden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Sächsischen Haushaltsordnung.

    • (7) genehmigt den Hochschulen nach Auswertung des Modellversuchs an der TU Dresden und

unter Berücksichtigung dabei gemachter Erfahrungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt die Einrichtung von Steuerungsmodellen als Grundlage für Globalhaushalte auf der Basis von § 99 SächsHG und § 7a SäHO. Die Hochschulen werden dazu ein Berichtssystem mit Berücksichtigung leistungs- und belastungsbezogener Kennzahlen einführen, dessen genaue Ausgestaltung vom SMWK im Einvernehmen mit dem SMF und im Benehmen mit der Landeshochschulkonferenz festgelegt wird.

  • 2. Die Hochschulen
    • (1) erfüllen mit diesen zugewiesenen Mitteln alle ihre Aufgaben gemäß SächsHG (mit Ausnahme

der auch bisher nicht von den Hochschulkapiteln bzw. vom Einzelplan 12 [SMWK] umfassten liegenschaftsbezogenen Aufgaben [einschl. HBFG]).

    • (2) definieren unter Beachtung der in der Anlage festgelegten Vorgaben der Staatsregierung ihre

Kernbereiche und legen bis 30.09.2003 jeweils ein Profilierungs- und Umsetzungskonzept vor. Sie koordinieren unter der Federführung des SMWK ihre Struktur mit dem Ziel, Forschung und Lehre in Sachsen zu optimieren. Im Ergebnis schließen sie bis 31.12.2003 jeweils eine Entwicklungsvereinbarung mit der Staatsregierung ab.

    • (3) wirken bei der Entwicklung hochschulübergreifender attraktiver Studienangebote sowie im

Bereich Zentraler Betriebseinheiten und Wissenschaftlicher Einrichtungen, wie im Bibliothekswesen, den Rechenzentren, im Hochschulsport, bei der Sprachausbildung und der Weiterbildung in Form regionaler Zentren zusammen.

    • (4) richten zur inneren Profilierung und zur Stärkung ihrer Innovationsfähigkeit jeweils einen Innovationspool

von mindestens 4 % der Gesamtzahl ihrer jeweiligen Haushaltsstellen ein, über dessen Verwendung in einem internen Wettbewerb von der Hochschulleitung unter Mitwirkung der Gremien, des Kuratoriums und des SMWK entschieden wird.

    • (5) bauen ihren jeweiligen Beitrag zur wissenschaftlichen Weiterbildung, die sich grundsätzlich

durch Gebühren und Entgelte selbst tragen soll, zielstrebig aus und entwickeln dafür auf der Grundlage zugehöriger Zielgrößen marktfähige Angebote, die spätestens 2005 in einem tragfähigen Konzept zusammengefasst werden.

    • (6) stimmen ihre Personalstruktur mit Hilfe befristeter und zwischen ihnen abgestimmter Besetzungen

so flexibel ab, dass

      • a) eine Anpassung der Hochschulressourcen auf Grund der demographischen Entwicklung

und veränderter Studienanforderungen im Umfang von mindestens 300 Stellen in den Jahren 2009/10 möglich ist.

      • b) nach Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung eine Anpassung der Hochschulressourcen auf

Grund der demographischen Entwicklung und veränderter Studienanforderungen möglich wird. Dies gilt in besonderem Maße auch für Professorenstellen und deren Widmung. Die Hochschulen berücksichtigen diese Flexibilität in ihren Profilierungskonzepten und in Personalentwicklungsplänen der Struktureinheiten und weisen sie explizit aus. Das Nähere wird im Jahre 2008 bestimmt.

    • (7) werden den Personalstellenabbau so gestalten, dass die durchschnittlichen Kosten der vom

Stellenabbau betroffenen Stellen annähernd den Durchschnittskosten der Personalstellen der jeweiligen Hochschule im zutreffenden Haushaltsjahr entsprechen.

    • (8) stimmen darin überein, dass die Verteilung der Sonderzuweisungen gem. Pkt. 1 Abs. 4, 5 dieser

Vereinbarung jeweils innerhalb der Gruppe der Universitäten und Kunsthochschulen bzw. der Fachhochschulen proportional zu dem aus der Anlage ersichtlichen Stellenbestand (ohne die darin enthaltenen Bibliotheksstellen) erfolgt. Die Universitäten

      •  treiben ihre Profilierung als dauernde Aufgabe und Teil des Wettbewerbs untereinander und

mit anderen Bildungsanbietern voran und bauen ortsübergreifende Netzwerke und Verbundsysteme in Forschung, Lehre und Serviceleistungen auf.

      •  erarbeiten unter Nutzung gestufter Studiengänge (BA/MA) differenzierte, modulare, internationale

und auf lebenslanges Lernen gerichtete Studienangebote.

      •  bauen die Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und mit der Wirtschaft

in Forschung und Lehre aus. Die Fachhochschulen

      •  schaffen durch Gestaltung ihrer Struktur die Voraussetzung dafür, dass sich der Anteil der

staatlichen Fachhochschulen an der Gesamtzahl der Studienplätze bis zum Jahre 2008 auf 30 % erhöhen kann.

      •  entwickeln ihre Lehrprogramme auf der Grundlage ihrer Konzeptionen zur Profilierung und

Entwicklung unter Nutzung gestufter Studiengänge mit dem Ziel innovativ weiter, mit praxisnah ausgebildeten Absolventen wesentlich zur Deckung des Bedarfs an akademischen Fachkräften in der Region beizutragen.

      •  entwickeln entsprechend ihrer Profillinien die Forschungskompetenzen weiter und bauen die

Forschungskooperation untereinander und mit Praxispartnern aus.

      •  entwickeln in Netzwerken mit Unternehmen der regionalen Wirtschaft, den zuständigen Industrie-

und Handelskammern, den Kommunen und Landkreisen federführend KompetenzAnlage 64 | Evaluation der Sächsischen Hochschulvereinbarung zentren der Weiterbildung und streben die gemeinsame Entwicklung kooperativer Studienangebote an.

  • Die Kunsthochschulen
    •  schärfen durch Neuzuordnungen und Umwidmungen von Professuren weiter ihr jeweiliges

Profil.

    •  bauen die vorhandenen wettbewerbsfähigen Kompetenzen in der künstlerischen und wissenschaftlichen

Lehre und Forschung sowie ihre nationalen und internationalen Kooperationsbeziehungen aus.

    •  intensivieren die Zusammenarbeit mit den regionalen Kunst- und Kultureinrichtungen.
3. Leistungswettbewerb / Controlling
  • (1) Mit dem Ziel, einen Anreiz für den effektiveren Einsatz der staatlichen Mittel zu schaffen und

damit den Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu fördern, werden den Hochschulen beginnend ab dem Jahr 2005 Teile des Budgets vom Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst unter Berücksichtigung leistungs- und belastungsbezogener Kennzahlen sowie unter Beachtung des jeweiligen Profilierungsstandes zugewiesen. Unter Fortschreibung des bisher angewandten Modells werden dem Wettbewerb um die staatlichen Mittel insbesondere folgende Qualitäts- bzw. Leistungsindikatoren zugrunde gelegt:

    • a) Erhöhung der Sach- und Investitionsmittelquote unter Zugrundelegung einer geeigneten
    • Bemessungsgrundlage auf zunächst 17 % und ab 2006 auf 20 %
    • b) Einhaltung der Regelstudienzeit
    • c) Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer
    • d) Höhe der eingeworbenen Drittmittel, Veröffentlichungen, Anzahl der Promotionen und

Habilitationen

    • e) Einführung neuer innovativer Studiengänge
    • f ) Einführung neuer Weiterbildungsangebote
    • g) Einführung effizienzorientierter Managementmethoden

Das Nähere wird in den Entwicklungsvereinbarungen geregelt. Das Verfahren der Mittelverteilung regelt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst federführend im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und im Benehmen mit der Landeshochschulkonferenz erstmals bis zum 30.06.2004.

  • (2) Von 2004 an erstatten die Hochschulen zum 30. April jedes Jahres dem Staatsministerium für

Wissenschaft und Kunst einen Bericht über die Erfüllung der Entwicklungsvereinbarung unter Einbeziehung der Angebote im Weiterbildungsbereich. Das Nähere wird in den Entwicklungsvereinbarungen geregelt. Zum 30. Juni jedes Jahres übergibt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst der Sächsischen Staatsregierung einen Gesamtbericht über die Einhaltung der in dieser Vereinbarung festgelegten Komponenten.

  • (3) Zum 31.12.2006 wird eine Evaluation der Vereinbarung vorgenommen.
Vorgaben der Staatsregierung
    • 1. Über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen
      • (1) Die staatliche Ausbildung von Juristen wird in der Universität Leipzig konzentriert.
      • (2) Die Ausbildung im Fach Romanistik wird in der Universität Leipzig und der

TU Dresden konzentriert.

      • (3) In der TU Chemnitz werden die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, Wirtschafts-

und Sozialgeographie sowie Deutsch als Fremd- und Zweitsprache als Nebenfächer der Magisterstudiengänge gestrichen; außerdem wird der Aufbaustudiengang Sozialpädagogik eingestellt.

      • (4) Die Ausbildung von Grund- und Mittelschullehrern wird spätestens ab 2005 grundsätzlich in

der Universität Leipzig konzentriert.

      • (5) Die universitäre Ausbildung von Bauingenieuren wird in der Technischen Universität Dresden

konzentriert.

      • (6) Die universitäre Ausbildung von Wirtschaftsingenieuren wird in den Technischen Universitäten

konzentriert.

      • (7) Die Ausbildung in den geowissenschaftlichen Fächern Geophysik, Geologie und Mineralogie

wird grundsätzlich in der TU Bergakademie Freiberg konzentriert.

      • (8) Die TU Chemnitz und die TU Bergakademie Freiberg arbeiten bei der universitären Ausbildung

in Mathematik/Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften zusammen und konzentrieren sie auf die sich aus ihrem jeweiligen Profil ergebenden Erfordernisse der Ingenieurwissenschaften bzw. der Ingenieur-, Geo-, und Montanwissenschaften. Die Maßnahmen sind in den Entwicklungsvereinbarungen zu präzisieren.

    • 2. Über die Zuführung von Planstellen und Haushaltsmitteln
      • (1) In den Jahren 2001 bis 2004 werden in den Hochschulen insgesamt 415 Stellen abgebaut, in

den Jahren 2005 bis 2008 werden in den Hochschulen insgesamt 300 Stellen abgebaut. Während der Laufzeit der Vereinbarung stehen den Hochschulen folgende Personalstellen zur Verfügung, wobei bei den Angaben zu 2009/10 Kapitel 2 Absatz 6 Ziffer a) nicht berücksichtigt ist.

2005 2006 2007 2008 2009/10 Universitäten: TU Chemnitz 1231 1220 1208 1196 1185 TU Dresden 2777 2749 2721 2695 2667 TU Bergakademie Freiberg 831 824 817 809 801 Universität Leipzig 2123 2103 2084 2065 2045 Internationales HS-Institut Zittau 27 27 27 27 27 Anlage Evaluation der Sächsischen Hochschulvereinbarung | 67 2005 2006 2007 2008 2009/10 Fachhochschulen: HTW Dresden 445 444 443 442 441 HTWK Leipzig 404 404 404 403 402 HS Mittweida 297 296 294 292 291 HS Zittau/Görlitz 298 296 295 294 291 WH Zwickau 413 411 409 407 406 2005 2006 2007 2008 2009/10 Kunsthochschulen: HS für Bildende Künste Dresden 99 99 98 97 97 HS f. Grafik und Buchkunst Leipzig 87 86 86 85 85 HS f. Musik Dresden HS f. Musik u. 102 101 100 100 100 Theater Leipzig Palucca-Schule 148 147 146 145 144 Dresden 55 55 55 55 54 Von dieser Vorgabe unberührt bleiben bereits bestehende KW-Vermerke sowie die 23 im Kapitel 1207 veranschlagten Stellen für gemeinsame Berufungen. Ebenso unberührt bleiben künftige Stellenumschichtungen, die sich aus wissenschaftspolitischen Entwicklungen ergeben und einvernehmlich zwischen den Hochschulen im Benehmen mit der Landeshochschulkonferenz vereinbart werden. Der Stellenplan B gilt in der jeweils aktuellen, dem Haushaltsplan zugrunde liegenden Fassung. (2) Den Hochschulen wird für die Laufzeit der Vereinbarung jährlich ein Budget nach folgenden Maßgaben garantiert: Das Budget wird aus den im Haushalt 2004 für die Universitäten und Hochschulen veranschlagten Soll-Ausgaben aus der HGr. 5 – 8, Kapitel 1208 – 1241 in Höhe von 127.730.400,00 € (einschl. Drittmittel) gebildet. Hinzu kommen  die Soll-Ausgaben des Haushaltes 2004 für die sonstigen nicht Stellenplan bezogenen Personalausgaben (HGr. 4) der Kap. 1208-1241;  die Personalausgaben des Stellenplans, die nach den jeweils dem Staatshaushalt zugrunde liegenden Personalpauschsätzen garantiert werden. Dabei werden die Kosten für Bewährungs- und Zeitaufstiege berücksichtigt; Anpassungen des Hochschulbesoldungsrechts werden bei der Bemessung der Personalpauschsätze kostenneutral eingearbeitet. Rechnerisch werden die Einnahmen der Hochschulen (HGr. 1-3, Basis Soll 2004) bei der Ermittlung des Budgets abgezogen. Das Budget beträgt somit für das Basisjahr 2004: 596.409.300,00 €. Anlage 68 | Evaluation der Sächsischen Hochschulvereinbarung (3) Darüber hinaus  stehen den Hochschulen jährlich die im Sammelansatz Kapitel 1207 veranschlagten und der Verstärkung der Ansätze der Hochschulen dienenden Mittel in Höhe von 2.273.300,00 € zur Verfügung;  werden für die Hochschulen jährlich insgesamt Mittel in Höhe von 6,391 Mio. € zur Kofinanzierung von Gemeinsamen Hochschulprogrammen (außer HBFG) des Bundes und der Länder sowie von Modellversuchen nach der BLK-Rahmenvereinbarung garantiert.