Rahmenvorgaben Modularisierung: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 2. Januar 2010, 13:10 Uhr
Inhaltsverzeichnis
- 1 Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen
- 1.1 Vorbemerkung
- 1.2 Definitionen und Standards für die Modularisierung
- 1.3 Definitionen und Standards für die Vergabe von Leistungspunkten
- 1.4 Erläuterungen
- 1.4.1 a) Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls
- 1.4.2 b) Lehrformen
- 1.4.3 c) Voraussetzungen für die Teilnahme
- 1.4.4 d) Verwendbarkeit des Moduls
- 1.4.5 e) Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
- 1.4.6 f) Leistungspunkte und Noten
- 1.4.7 g) Häufigkeit des Angebots von Modulen
- 1.4.8 h) Arbeitsaufwand
- 1.4.9 i) Dauer der Module
Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen
(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000 i. d. F. vom 22.10.2004)
Vorbemerkung
Die Kultusministerkonferenz hat sich mit Beschluss vom 24.10.1997 (Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Studienstandortes Deutschland – Bericht der KMK an die Ministerpräsidentenkonferenz zu den Umsetzungsmaßnahmen) ebenso wie die Hochschulrektorenkonferenz mit ihrem Beschluss vom 07.07.1997 (Zu Kredit-Punkte-Systemen und Modularisierung) für die Modularisierung von Studiengängen und die Einführung von Leistungspunktsystemen ausgesprochen und darin Instrumentarien gesehen, mit denen ein Beitrag zur Modernisierung und Steigerung der Effizienz des deutschen Studiensystems und zur Förderung der internationalen Mobilität der Studierenden geleistet wird.
Bereits nach dem Beschluss der KMK vom 05.03.1999, der durch die „Ländergemeinsamen Strukturvorgaben ...“ der KMK vom 10.10.2003 abgelöst wurde, ist zur Akkreditierung der Bachelor- und Master-Studiengänge nach § 19 HRG nachzuweisen, dass der jeweilige Studiengang modularisiert und mit einem Leistungspunktsystem ausgestattet ist. Die Einführung von Modulen und Leistungspunkten gewährleistet die kalkulierbare Akkumulation und einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen und ermöglicht die individuelle Gestaltung des Studiums bei gleichbleibender Inanspruchnahme der Kapazitäten.
Interessant ist: Hier steht nichts davon, wie die Prüfungen ausgestaltet werden müssen
Auch der Wissenschaftsrat hat in seinen „Empfehlungen zur Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse (Bakkalaureus/Bachelor – Magister/Master) in Deutschland“ vom 21. Januar 2000 die Forderung der KMK nach Einführung modularisierter und mit Leistungspunkten versehener Studiengänge unterstützt und ergänzend darauf hingewiesen, dass er darin zugleich eine wesentliche Voraussetzung für eine flexible und offene Studiengangsgestaltung sieht, die dem zunehmenden Bedarf nach einem Teilzeitstudium sowie dem Erfordernis des lebenslangen Lernens angemessen ist. {{Inlinekommentar|Entspricht unserer Forderung nach der Möglichkeit eines Teilzeitstudiums Den Hochschulen erleichtern modularisierte Studienprogramme die Einführung der neuen Studien- und Abschlussstruktur. Mit der Modularisierung soll zugleich eine bessere Strukturierung des Studiums erreicht werden.
Die Modularisierung ist für konsekutive Studiengänge konstitutiv. Nicht zuletzt im Interesse der Durchlässigkeit zwischen Studiengängen nach § 18 HRG und § 19 HRG soll sie auch auf traditionelle Diplom-, Magister- und Staatsexamens - Studiengänge angewandt werden.
Die Einführung eines Leistungspunktsystems ist zweckmäßigerweise mit der Modularisierung zu verknüpfen. Die damit verbundene Einführung studienbegleitender Prüfungen ermöglicht eine unmittelbare Erfolgskontrolle und eine flexiblere Studiengestaltung und führt insgesamt zu einer Entlastung der Studierenden. Es ist nicht die Rede davon, dass man Klausuren als Prüfungsleistung schreiben muss -> Referate etc. wären auch möglich. Außerdem geht es um die Entlastung der Studierenden; Studiengestaltung ist nicht flexibler sondern Wahlmöglichkeiten massiv eingeschränkt Mit Beschluss vom 24.10.1997 hat die KMK die schrittweise Einführung des European Credit Transfer Systems (ECTS – Europäisches System zur Anrechnung von Studienleistungen) an allen deutschen Hochschulen befürwortet und gleichzeitig empfohlen, über ECTS hinaus das Leistungspunktsystem langfristig mit einer Akkumulierungs-Komponente zu versehen.
Definitionen und Standards für die Modularisierung
Eine Modularisierung der Studiengänge, die dem Ziel gerecht wird, die Mobilität der Studierenden zu fördern, braucht einen hochschulübergreifenden Konsens über die Definition von Modulen. Wechselseitige Anerkennung von Modulen, z.B. bei Hochschulwechsel, setzt Vergleichbarkeit der Module voraus. Dazu bedarf es der Festlegung inhaltlicher und formaler Kriterien, die nach dem Grundsatz des Vertrauens in wissenschaftliche Leistungsfähigkeit Gleichwertigkeit, nicht aber Einheitlichkeit sichern. Gleichwertigkeit von Modulen ist gegeben, wenn sie einander in Inhalt, Umfang und Anforderungen im Wesentlichen entsprechen. Dabei ist kein schematischer Vergleich, sondern eine Gesamtbetrachtung und -bewertung vorzunehmen.
Modularisierung ist die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu thematisch und zeitlich abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren(???) Einheiten. Module können sich aus verschiedenen Lehr- und Lernformen (wie z.B. Vorlesungen, Übungen, Praktika u.a.) zusammensetzen. d.h. Prüfungen sind flexible Leistungen, Klausuren nicht zwingendEin Modul kann Inhalte eines einzelnen Semesters oder eines Studienjahres umfassen, sich aber auch über mehrere Semester erstrecken. Module werden grundsätzlich mit Prüfungen abgeschlossen, auf deren Grundlage Leistungspunkte vergeben werden.
Module sind einschließlich des Arbeitsaufwands und der zu vergebenden Leistungspunkte zu beschreiben (zu Inhalt und Umfang wird auf die Erläuterungen in der Anlageverwiesen). Die Beschreibung eines Moduls soll mindestens enthalten:
- a) Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls
- b) Lehrformen
- c) Voraussetzungen für die Teilnahme
- d) Verwendbarkeit des Moduls
- e) Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
- f) Leistungspunkte und Noten
- g) Häufigkeit des Angebots von Modulen
- h) Arbeitsaufwand
- i) Dauer der Module.
Soweit Freiversuchsregelungen nicht unmittelbar anwendbar sind, sind Regelungen zu treffen, durch die ein frühzeitiges Absolvieren der nach dem Studienplan vorgesehenen Module begünstigt wird.
Definitionen und Standards für die Vergabe von Leistungspunkten
Leistungspunkte sind ein quantitatives Maß für die Gesamtbelastung des Studierenden. Sie umfassen sowohl den unmittelbaren Unterricht als auch die Zeit für die Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffes (Präsenz- und Selbststudium), den Prüfungsaufwand und die Prüfungsvorbereitungen einschließlich Abschluss- und Studienarbeiten sowie gegebenenfalls Praktika.
In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d.h. 30 pro Semester. Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 24.10.1997 wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung (work load) des Studierenden im Präsenz und Selbststudium von 30 Stunden angenommen. Die gesamte Arbeitsbelastung darf im Semester einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 900 Stunden oder im Studienjahr 1800 Stunden nicht überschreiten.
Erläuterungen
In der Regel werden pro Studienjahr 60 Leistungspunkte vergeben, d.h. 30 pro Semester. Auf der Grundlage des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 24.10.1997 wird für einen Leistungspunkt eine Arbeitsbelastung (work load) des Studierenden im Präsenz- und Selbststudium von 30 Stunden angenommen. Die gesamte Arbeitsbelastung darf im Semester einschließlich der vorlesungsfreien Zeit 900 Stunden oder im Studienjahr 1800 Stunden nicht überschreiten.
a) Inhalte und Qualifikationsziele des Moduls
- Welche fachlichen, methodischen, fachpraktischen und fächerübergreifenden Inhalte sollen vermittelt werden, welche Lernziele sollen erreicht werden? Welche Kompetenzen (fachbezogene, methodische, fachübergreifende Kompetenzen, Schlüsselqualifikationen) sollen erworben werden? Die Lern- und Qualifikationsziele sind an einer zu definierenden Gesamtqualifikation (angestrebter Abschluss) auszurichten.
b) Lehrformen
- Im Modul sind die einzelnen Lehr- und Lernformen zu beschreiben (Vorlesungen, Übungen, Seminare, Praktika, Projektarbeit, Selbststudium). Grundsätzlich sollen unterschiedliche Lehrveranstaltungen zum Erreichen eines Qualifikationszieles beitragen. Welche Veranstaltungen dies im konkreten Fall sind, ist jedoch eine nachrangige Frage. Während Vorlesungen eher einen Überblick vermitteln, dienen Übungen der Anwendung des Gelernten, Seminare eher der wissenschaftlichen Vertiefung usw.. Unterschiedliche Veranstaltungen implizieren unterschiedliche methodische Ansätze, die sich gemeinsam einem thematischen Schwerpunkt widmen.
c) Voraussetzungen für die Teilnahme
- Für jedes Modul sind die Voraussetzungen für die Teilnahme zu beschreiben. Welche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sind für eine erfolgreiche Teilnahme vorauszusetzen, welche Module müssen bereits erfolgreich absolviert sein? Außerdem soll beschrieben sein, wie der Studierende sich auf die Teilnahme an diesem Modul vorbereiten kann (u.a. Literaturangaben, Hinweise auf multimedial gestützte Lehr- und Lernprogramme).
d) Verwendbarkeit des Moduls
- Bei der Beschreibung des Moduls ist darauf zu achten, in welchem Zusammenhang das Modul mit anderen Modulen innerhalb desselben Studiengangs steht und inwieweit das Modul geeignet ist, in anderen Studiengängen eingesetzt zu werden. Dies gilt auch für weiterbildende Studien und postgraduale Studiengänge.
e) Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten
- Die studienbegleitenden Prüfungen, auf deren Grundlage Leistungspunkte erworben werden, sollen beschrieben sein. Sofern Module Prüfungsvorleistungen vorsehen (Semesterarbeiten, Exkursionsberichte, Hausarbeiten u.a.), müssen diese nach Art und Umfang beschrieben sein.
- Für jede studienbegleitende Prüfung ist festzulegen, ob es sich um eine mündliche oder schriftliche Prüfung handelt, einen Vortrag oder eine Hausarbeit. Möglichkeiten der Kompensation innerhalb einer Modulprüfung, die sich aus mehreren Prüfungsleistungen zusammensetzt, sind in der Prüfungsordnung zu regeln.
eigentlich eine sehr flexible Gestaltung der Prüfungen möglich
f) Leistungspunkte und Noten
- Leistungspunkte und Noten sind getrennt auszuweisen. Neben der Note auf der Grundlage der deutschen Notenskala von 1 bis 5 ist bei der Abschlussnote zusätzlich auch eine relative Note entsprechend der nachfolgenden ECTS-Bewertungsskala auszuweisen:
- A die besten 10 %
- B die nächsten 25 %
- C die nächsten 30 %
- D die nächsten 25 %
- E die nächsten 10 %
Als Grundlage für die Berechnung der relativen Note sind je nach Größe des Abschlussjahrgangs außer dem Abschlussjahrgang mindestens zwei vorhergehende Jahrgänge als Kohorte zu erfassen. Die ECTS-Note ist als Ergänzung der deutschen Note für Studienabschlüsse obligatorisch, für einzelne Module kann sie soweit dies möglich und ein entsprechender Bedarf gegeben ist (z. B. bei Wechsel an eine ausländische Hochschule) - fakultativ ausgewiesen werden.
g) Häufigkeit des Angebots von Modulen
- Es ist festzulegen, ob das Modul jedes Semester, jedes Studienjahr oder nur in größeren Abständen angeboten wird.
Jedes Semester -> flexiblere Gestaltung
h) Arbeitsaufwand
- Für jedes Modul sind der Gesamtarbeitsaufwand und die Anzahl der zu erwerbenden Leistungspunkte zu benennen.
i) Dauer der Module
- Die Dauer der Module ist festzulegen. Sie bestimmt den Studienablauf, die Prüfungslast im jeweiligen Semester und wirkt sich auf die Häufigkeit des Angebots aus. Nicht zuletzt beeinflusst sie die Mobilität der Studierenden.
- siehe oben