Keine verpflichtenden Prüfungseinschreibungen: Unterschied zwischen den Versionen
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*Der zu Prüfende sollte außerdem nicht in der Bringschuld eines ärztlichen Attests sein (Privatssphäre) | *Der zu Prüfende sollte außerdem nicht in der Bringschuld eines ärztlichen Attests sein (Privatssphäre) |
Version vom 3. Dezember 2009, 23:18 Uhr
Situation
- Zur Zeit sind Prüfungseinschreibungen für die Studierenden als verbindliche Zusage abzulegen. Diese kann zwar bis zu 3 Werktagen vor der zu erbringenden Prüfungsleistung zurück gezogen werden, jedoch ist dazu eine gewisse Voraussicht von Nöten. Danach ist es lediglich möglich, von der Prüfung mit einem ärtzlichen Attest zurückzutreten.
Forderung
- Wertung der Einschreibung als Prüfungsabsicht.
- Die Prüfung sollte erst verpflichtend sein, wenn der zu Prüfende beim angesetzten Prüfungstermin erscheint und sich in der Lage sieht, diese abzulegen
- Der zu Prüfende sollte außerdem nicht in der Bringschuld eines ärztlichen Attests sein (Privatssphäre)