Verbindliche Akkreditierung aller Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

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In Sachsen müssen Bachelor- und Masterstudiengänge nach den [[Strukturvorgaben Akkreditierung|KMK Strukturvorgaben für Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengänge]] innerhalb von 3 {{Inlinekommentar|Wo steht das?}} Jahren Akkreditiert werden. Das geschieht äußerst schleppend an der TU Dresden sind im Moment nur 3 grundständige Studiengänge akkreditiert. Durch die Akkreditierung soll ein gewisses Mindestmaß an Qualität sichergestellt werden. Bisher wurde versucht durch Rahmenprüfungsordnungen und die Genehmigung der Studiengänge durch das SMWK Minimalstandards zu erreichen.

Version vom 30. November 2009, 22:47 Uhr

Diskussion im Plenum

20.45, 26. Nov 2009


Forderung ist Plenumskonsens.

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Situation

In Sachsen müssen Bachelor- und Masterstudiengänge nach den KMK Strukturvorgaben für Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengänge innerhalb von 3 Wo steht das? Jahren Akkreditiert werden. Das geschieht äußerst schleppend an der TU Dresden sind im Moment nur 3 grundständige Studiengänge akkreditiert. Durch die Akkreditierung soll ein gewisses Mindestmaß an Qualität sichergestellt werden. Bisher wurde versucht durch Rahmenprüfungsordnungen und die Genehmigung der Studiengänge durch das SMWK Minimalstandards zu erreichen.