Diskussion:AG Ziele und Forderungen: Unterschied zwischen den Versionen

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(Keine durchschnittsnotenrelevanten Prüfungsleistungen bis zum fünften Semester)
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*Prüfungsleistungen sollten unbegrenzt wiederholbar sein.
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*Die Bewertung einer Prüfung kann von vielen Faktoren abhängen, etwa der Stimmung des Korrigierenden, dem Verständnis der erbrachten Leistung. Die jetzige Begrenzung ist willkürlich und lässt sich nur durch den geringeren Verwaltungsaufwand begründen.

Version vom 18. November 2009, 00:29 Uhr

Forderungen stehen schon bei der AG Umgang mit Rektor

Hier Link [1]

Forderung Räumlichkeiten

Hierbei kann nicht gefordert werden, dass es eine Grundlage für die Bereitstellung derartige Räume geben soll.

Grund hierfür ist, dass das genau so das Hochschulgesetz sagt. Dabei ist Bereitstellung von Verwaltungsräumen in § 29 Absatz 2 Satz 2 SächsHSG direkt benannt. Aus dem Satz 1 ist auch abzuleiten, dass Räumlichkeiten mindestens für die für die gesetzlichen Aufgaben gemäß § 24 Absatz 3 SächsHSG bereitzustellen sind.

Es kann und sollte aber klar gefordert werden, dass die Räumlichkeiten auch in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden. Das gilt aber eben auch für die Ausstattung der Räume.

Kollegiale

Rg 12:03, 17. Nov 2009 (CET)

Keine durchschnittsnotenrelevanten Prüfungsleistungen bis zum fünften Semester

Habe den Vorschlag bereits in die alte Forderungsliste eingebracht und kann morgen nicht in den POT kommen, um sie konkret in die weitere Diskussion einzubringen.

Forderung

  • In den ersten vier Semestern sollten keine benoteten Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, die in die Durchschnittsnote einfließen.

Begründung

  • Erstens findet am Anfang eine Orientierungsphase statt, in der Leistungen überhaupt nicht angemessen erbracht werden können. Es muss die Freiheit geben, sich auszuprobieren ohne zu befürchten, sich damit gleich den Bachelorabschluss zu versauen, dessen Bedeutung durch die gegenwärtige Selektion beim Zugang zum Master noch verschärft wird. Dadurch würde die allgemeine Belastung der Studierenden erheblich gesenkt werden.Zu erbringende Leistungen üben am Anfang besonders viel Druck aus, weil sie nicht einzuordnen sind, da es noch keine Erfahrungswerte gibt.
  • Zweitens: Da es nur notwendig ist, die Prüfung zu bestehen, muss nicht notwendigerweise die jeweilige Meinung des Lehrenden wiedergegeben werden, um eine möglichst gute Note zu erhalten, wie es jetzt der Fall ist. Das ist insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften relevant, da es dort keinen Kanon fester Lehrmeinungen gibt. Dies ist besonders bedeutend im Bezug auf die reale Möglichkeit freier Wissenschaft: wenn es keinen Raum gibt, sich auch mit Meinungen, die nicht der momentanen Mode entsprechen, gerade am prägenden Anfang des Studiums auseinanderzusetzen, werden diese zunehmend vergessen. Eine Vereinseitigung der Wissenschaft wird somit begünstigt.
  • Drittens wird Bildung in Abgrenzung zum Lernen ermöglicht: Ziel ist, sich Wissen anzueignen und nicht für eine Prüfung zu lernen. Die Benotung gibt weiterhin Rückmeldung über den Fortschritt, ist aber weit weniger bindend und bietet somit Möglichkeiten, interessante Stoffgebiete zu vertiefen. Das erleichtert vernünftige Spezialisierung.

Heinrich 01:23, 18. Nov 2009 (CET)

Unbegrenzte Wiederholungsversuche

Forderung

  • Prüfungsleistungen sollten unbegrenzt wiederholbar sein.

Begründung

  • Die Bewertung einer Prüfung kann von vielen Faktoren abhängen, etwa der Stimmung des Korrigierenden, dem Verständnis der erbrachten Leistung. Die jetzige Begrenzung ist willkürlich und lässt sich nur durch den geringeren Verwaltungsaufwand begründen.