Möglichkeit individueller Schwerpunktsetzung im Studium: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Mehr Möglichkeiten zur interessenorientierten Studienplangestaltung'''
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[http://www.htw-dresden.de/~fsr_lblp/wiki/pot81/index.php/Ausformulierter_Forderungskatalog#M.C3.B6glichkeit_individueller_Schwerpunktsetzung_im_Studium Zusammenfassung im Forderungskatalog]
**Integration von frei gewählte Studieninhalte aus anderen Fakultäten in den eigenen Studiengang
 
**Mehr Auswahlmöglichkeiten beim Studium Generale
 
**Angebot des Studium-Generale-Semesters
 
**Weniger Pflichtveranstaltungen
 
**Größerer Wahlpflichtbereich
 
  
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===Situation===
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Durch die Verkürzung der Regelstudienzeit und die Einführung des Bachelor -und Mastersystems, hat sich der "Workload" der Studierenden vervielfacht. Den Studierenden ist es dadurch nur in sehr eingeschränktem Maße möglich, sich fächerübergreifend an der Universität individuell fortzubilden oder sich außerhalb des Studiums zu engagieren. Auch für die selbstständige Vertiefung einzelner Studieninhalte fehlt oft die Zeit.
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*z.B. im [http://tu-dresden.de/die_tu_dresden/fakultaeten/fakultaet_mathematik_und_naturwissenschaften/fachrichtung_mathematik/studium/ba_mathematik/pdf/2009-Math-Ba-PruefO_2009-09-29.pdf Bachelor-Mathematik] sind als Nebenfächer nur Betriebswirtschaftslehre, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau, Physik und Volkswirtschaftslehre wählbar, insbesondere nichts aus den Bereichen Philosophie sowie Kunst- und Musikwissenschaften. Wenn man bedenkt wie erfolgreich das Buch [http://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%B6del,_Escher,_Bach Gödel, Escher, Bach] ist, fast schon skandalös.
  
Die Möglichkeit schaffen, frei gewählte Studieninhalte aus anderen Fakultäten in den eigenen Studiengang zu integrieren.
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===Forderungen===
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*mehr Möglichkeiten zur interessenorientierten Studienausgestaltung, z.B.:
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**Studienordnung freier und flexibler gestalten: Man muss sich aussuchen können, wann man welche Veranstaltung belegt
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** weniger Pflichtveranstaltungen.
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** leichte Integration von frei gewählten Studieninhalten aus anderen Fakultäten in den eigenen Studiengang. Dabei sollen dort erarbeitete Credits anerkannt werden.
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** Credits sollen auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslanges Lernen oder gesellschaftliches Engagement, erworben werden können.
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**[[Nicht bestandene Prüfungen innerhalb von Modulen sollen wiederholt werden können]]
  
--> komplett Sache der Fakultaeten (-> StuKos). Ihr habt bereits die Moeglichtkeit ueber die StuKos. Das SaechsHG macht hier keine Vorschriften.
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=== Begründung===
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*Es muss jedem Menschen möglich sein, sich nach seinen eigenen Interessen zu bilden. Bildung ist ein Grundrecht.
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*Um mündig zu werden ist es wichtig, mit unterschiedlichen Wissensgebieten vertraut zu sein.
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*Wir glauben, dass gesellschaftliches Engagement über die Universitätsgrenzen hinaus notwendig ist und wollen die Freiheiten dafür schaffen
  
 
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=== Verweise===
*Eine Modulprüfung mit mehreren Themengebieten bei denen nur einzelne Themengebiete mit  Wahlfreiheit abgeprüft werden für mehrere Vorlesungen. Nicht alles einzeln abprüfen.
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*[[AG Inhaltliche Arbeit#Bologna-Reform | Referenzen Bologna-Reform:]]
 
 
 
 
 
 
*[Referenz Bologna-Reform:]
 
 
**"Einführung eines Leistungspunktesystems - ähnlich dem ECTS - als geeignetes Mittel der Förderung größtmöglicher Mobilität der Studierenden. Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslange Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt."
 
**"Einführung eines Leistungspunktesystems - ähnlich dem ECTS - als geeignetes Mittel der Förderung größtmöglicher Mobilität der Studierenden. Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslange Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt."
 
**Sorbonne-Erklärung:
 
**Sorbonne-Erklärung:
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**KMK Richtlinien Modularisierung:
 
**KMK Richtlinien Modularisierung:
 
***"Die Einführung von Modulen und Leistungspunkten gewährleistet die kalkulierbare Akkumulation und einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen und ermöglicht die individuelle Gestaltung des Studiums bei gleichbleibender Inanspruchnahme der Kapazitäten."
 
***"Die Einführung von Modulen und Leistungspunkten gewährleistet die kalkulierbare Akkumulation und einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen und ermöglicht die individuelle Gestaltung des Studiums bei gleichbleibender Inanspruchnahme der Kapazitäten."
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[[Kategorie:Forderung]]

Aktuelle Version vom 9. Januar 2010, 15:58 Uhr

Zusammenfassung im Forderungskatalog

Situation

Durch die Verkürzung der Regelstudienzeit und die Einführung des Bachelor -und Mastersystems, hat sich der "Workload" der Studierenden vervielfacht. Den Studierenden ist es dadurch nur in sehr eingeschränktem Maße möglich, sich fächerübergreifend an der Universität individuell fortzubilden oder sich außerhalb des Studiums zu engagieren. Auch für die selbstständige Vertiefung einzelner Studieninhalte fehlt oft die Zeit.

  • z.B. im Bachelor-Mathematik sind als Nebenfächer nur Betriebswirtschaftslehre, Elektrotechnik, Informatik, Maschinenbau, Physik und Volkswirtschaftslehre wählbar, insbesondere nichts aus den Bereichen Philosophie sowie Kunst- und Musikwissenschaften. Wenn man bedenkt wie erfolgreich das Buch Gödel, Escher, Bach ist, fast schon skandalös.

Forderungen

  • mehr Möglichkeiten zur interessenorientierten Studienausgestaltung, z.B.:
    • Studienordnung freier und flexibler gestalten: Man muss sich aussuchen können, wann man welche Veranstaltung belegt
    • weniger Pflichtveranstaltungen.
    • leichte Integration von frei gewählten Studieninhalten aus anderen Fakultäten in den eigenen Studiengang. Dabei sollen dort erarbeitete Credits anerkannt werden.
    • Credits sollen auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslanges Lernen oder gesellschaftliches Engagement, erworben werden können.
    • Nicht bestandene Prüfungen innerhalb von Modulen sollen wiederholt werden können

Begründung

  • Es muss jedem Menschen möglich sein, sich nach seinen eigenen Interessen zu bilden. Bildung ist ein Grundrecht.
  • Um mündig zu werden ist es wichtig, mit unterschiedlichen Wissensgebieten vertraut zu sein.
  • Wir glauben, dass gesellschaftliches Engagement über die Universitätsgrenzen hinaus notwendig ist und wollen die Freiheiten dafür schaffen

Verweise

  • Referenzen Bologna-Reform:
    • "Einführung eines Leistungspunktesystems - ähnlich dem ECTS - als geeignetes Mittel der Förderung größtmöglicher Mobilität der Studierenden. Punkte sollten auch außerhalb der Hochschulen, beispielsweise durch lebenslange Lernen, erworben werden können, vorausgesetzt, sie werden durch die jeweiligen aufnehmenden Hochschulen anerkannt."
    • Sorbonne-Erklärung:
      • "Wir schulden unseren Studenten und unserer Gesell- schaft insgesamt ein Hochschulsystem, in dem ihnen die besten Möglichkeiten geboten wer- den, den Platz zu suchen und zu finden, für den sie am besten geeignet sind
    • KMK:
      • "2.1.1 Die Hochschule prüft anhand der von dem Bewerber vorgelegten Unterlagen zu seiner Qualifikation, ob und in welchem Umfang diese Qualifikationen Teilen des Studiums nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind und damit diese ersetzen können. Die Prüfung erfolgt individuell im Einzelfall."
    • Lissabon-Konvention:
      • "überzeugt, daß eine gerechte Anerkennung von Qualifikationen einen wesentlichen Bestandteil des Rechtes auf Bildung und eine Aufgabe der Gesellschaft darstellt"
      • Artikel V.1 Jede Vertragspartei erkennt Studienzeiten an, die im Rahmen eines Hochschulprogramms in einer anderen Vertragspartei abgeschlossen wurden.Diese Anerkennung umfaßt diese Studienzeiten für den Abschluß eines Hochschulprogramms in der Vertragspartei, in der die Anerkennung angestrebt wird,sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zwischen den in einer anderen Vertragspartei vollendeten Studienzeiten und dem Teil des Hochschulprogramms, den sie in der Vertragspartei ersetzen würden, in der die Anerkennung angestrebt wird, nachgewiesen werden kann.
      • Artikel VI.1 Soweit eine Anerkennungsentscheidung auf den mit der Hochschulqualifikation nachgewiesenen Kenntnissen und Fähigkeiten beruht, erkennt jede Vertragspartei die in einer anderen Vertragspartei verliehenen Hochschulqualifikationen an, sofern nicht ein wesentlicher Unterschied zwischen der Qualifikation, deren Anerkennung angestrebt wird, und der entsprechenden Qualifikation in der Vertragspartei, in der die Anerkennung angestrebt wird, nachgewiesen werden kann.
    • KMK Richtlinien Modularisierung:
      • "Die Einführung von Modulen und Leistungspunkten gewährleistet die kalkulierbare Akkumulation und einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen und ermöglicht die individuelle Gestaltung des Studiums bei gleichbleibender Inanspruchnahme der Kapazitäten."