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==Aktuelles==
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#REDIRECT [[AG Inhaltliche Arbeit]]
Treffen Samstag im Potthoff ab 14 Uhr.
 
Einlesearbeit bitte schonmal selbstständig durchführen.
 
siehe auch: [[AG Koalitionsverträge]]
 
 
 
== Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung bestehend aus CDU/CSU/FDP  ==
 
*Interpretation abgeschlossen
 
*Schriftliche aufarbeitung erfolgt zeitnah
 
 
 
== Koalitionsvertrag der sächsichen Landesregierung CDU/FDP ==
 
*Bitte 2-3 Personen
 
*Bildungs -und Forschungsrelevante Punkte interpretieren und diskutieren
 
 
 
== Hochschulrahmengesetz ==
 
*2-3 Personen
 
*Folgen der Abschaffung des HRG analysieren
 
 
 
:Anmerkung von Burkhard:
 
:Rahmengesetze beriefen sich bisher auf GG Art. 75. Der wurde im Zuge der Föderalismusreform I im Jahre 2006 abgeschafft. Jedoch bleibt das HRG nach Art. 125a und 125b soweit bestehen, wie die Länder nicht eigene Regelungen treffen. Im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung hat der Bund nur das Recht Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse vorzuschreiben. Seit 2007 wird nun daran gefeilt, das HRG abzuschaffen. Die neue Koalition hat die Durchführung der Abschaffung beschlossen. Somit wird dies wohl bald geschehen. Aber es gibt Potential, Frau Schorlemer ist Gespräch zu ziehen, dass es konkrete Regelungen nun vom Land gibt!
 
 
 
:Anmerkung von Daniel:
 
:Um dem weiter ausufernden Bildungschaos entgegenzuwirken, ist es nötig auf Bundesebene bindende Richtlinien zu erlassen und nicht die Selbstfindungstrips der Länder zu fördern. Somit ist die Abschaffung des HRG als kritisch und Regelung auf Landesebene als ungenügend einzustufen.
 
 
 
== Sächsiches Hochschulgesetz ==
 
*2-3 Personen
 
*Bitte analysieren
 
*Änderungen die notwendig sind um die Forderungen des Koalitionsvertrags CDU/FDP Sachsen abschätzen
 
 
 
 
 
== Material ==
 
 
 
*[http://www.cdu.de/doc/pdfc/091026-koalitionsvertrag-cducsu-fdp.pdf Koalitionsvertrag der Bundesregierung]
 
*[http://www.fdp-fraktion-sachsen.de/artikel/Koalitionsvereinbarung2009_09_16.pdf Koalitionsvertrag der Landesregierung]
 
*[http://www.bmbf.de/pub/hrg_20020815.pdf Hochschulrahmengesetz]
 
*[https://tu-freiberg.de/zuv/service/pdf/gesetze/saechs-hg.pdf Sächsisches Hochschulgesetz]
 
*[http://www.nachdenkseiten.de/?p=4307 Analyse des Koalitionsvertrages (Bund)]
 
 
 
==Quelltext==
 
    Hochschulen und Forschung
 
 
 
 
 
    Sachsens Wissenschaftslandschaft ist durch eine große Vielfalt von profilierten techni-
 
    schen sowie kultur- und geisteswissenschaftlichen Schwerpunkten gekennzeichnet. Sie
 
    erbringt exzellente Forschung und bietet attraktive Studien- und Umfeldbedingungen.
 
    Wir werden die guten Bedingungen nutzen, um junge Menschen für ein Studium in
 
    Sachsen zu gewinnen.
 
 
 
    Zugleich befinden sich die Einrichtungen und Hochschulen im regionalen, nationalen
 
    und internationalen Wettbewerb sowie in einem Prozess der Differenzierung und Ver-
 
    netzung. All dies wird zu einer neuen Struktur der sächsischen Hochschul- und For-
 
    schungslandschaft führen. Einzelne Einrichtungen sollen und werden internationale
 
    Spitzenplätze belegen und somit die weltweite Bedeutung des Wissenschaftsstandortes
 
    Sachsen untermauern. Ergänzend stellen sich andere Hochschulen und Einrichtungen
 
    dem nationalen oder regionalen Wettbewerb auf hohem qualitativen Niveau und orien-
 
    tieren sich an den nationalen und regionalen Bedarfen und Bedingungen. „Qualität in
 
    der Breite“ sehen wir daher neben Exzellenz als gleichwertiges Ziel.
 
 
 
    Wir wollen Sachsen als Ingenieurschmiede Deutschlands erhalten und gemeinsam mit
 
    der Wirtschaft attraktive Bedingungen schaffen, damit mehr Absolventen nach ihrem
 
    Studium in Sachsen bleiben.
 
 
 
    Wir wollen attraktive Profile und gute Arbeitsbedingungen ausbauen, nutzen und regi-
 
    onal, national wie auch international bekanntmachen. Dafür brauchen die Hochschu-
 
    len ein hohes Maß an Freiheit und Eigenverantwortung.
 
 
 
    Die Koalitionspartner vereinbaren dazu:
 
 
    Wir bauen die Eigenverantwortung und Freiheiten der Hochschulen hinsichtlich ihrer
 
    strategischen Orientierung sowie ihrer Personal- und Finanzausstattung aus. Dazu
 
    werden wir das sächsische Hochschulgesetz weiterentwickeln. Staatliche Aufgabe ist
 
    es vor allem, sich auf Zielvereinbarungen mit den Hochschulen und deren Einhaltung
 
    zu konzentrieren. Davon soll wiederum das Ausmaß der öffentlichen Finanzierung ab-
 
    hängen.
 
                                                                             
 
    Wir werden Globalhaushalte konsequent einführen. Dabei müssen die Hochschulen
 
    entsprechende Verantwortung übernehmen und Vorsorge treffen.
 
 
 
    Wir sichern die Basis für die Entwicklung der Hochschulen durch eine solide Grundfi-
 
    nanzierung und finanzielle Planungssicherheit.
 
 
 
    Wir wollen, dass die Bezahlung beziehungsweise Besoldung von wissenschaftlichem
 
    Personal und Professoren an den Wettbewerb und individuelle Leistungen angepasst
 
    werden. Daher wirken wir darauf hin, dass die Hochschulen langfristig eigene Tarif-
 
    verträge für das Wissenschaftspersonal abschließen können und die Professorenbesol-
 
    dung für leistungsgerechte Vergütungen deutlich mehr Spielräume zulässt.
 
    Wir streben die Möglichkeit stärker differenzierter Karrierepfade an den Hochschulen
 
    an, innerhalb derer sich Wissenschaftler zeitweise oder grundsätzlich verstärkt der
 
    Forschung oder Lehre widmen können.
 
 
 
    Wir werden die Voraussetzungen verbessern, damit Hochschulen sich stärker durch
 
    Dritte finanzieren lassen können und Anreize für die Einwerbung von Drittmitteln ver-
 
    stärken.
 
 
 
    Wir werden die Bachelor- / Master-Studienreform gemeinsam mit den sächsischen
 
    Hochschulen evaluieren und weiterentwickeln.
 
 
 
    Wir werden die hohe Qualität der Universitätsklinika und medizinischen Fakultäten
 
    der beiden Universitäten Dresden und Leipzig sichern. Außerdem verzahnen wir diese
 
    noch besser mit den anderen medizinischen Einrichtungen.
 
    Wir werden die Zusammenarbeit von Hochschulen und Forschungseinrichtungen un-
 
    tereinander wie auch mit der Wirtschaft befördern. Ansätze und Projekte wie die Alli-
 
    anz „DRESDEN-Konzept“ werden wir unterstützen. Sie sollen die Differenzierung
 
    und Vernetzung der sächsischen Hochschullandschaft insgesamt voranbringen und
 
    dazu beitragen, dass sächsische Hochschulen erfolgreich an der nächsten Phase der
 
    Exzellenzinitiative teilnehmen.
 
 
    Wir bekennen uns zur Freiheit der Forschung und unterstützen auch Bereiche wie die
 
    grüne Gentechnologie, rote Biotechnologie, Nanotechnologie sowie die Kernsicher-
 
    heitsforschung.
 
 
 
    Wir unterstützen den Ausbau der Grundlagenforschung wie auch der wirtschaftsnahen,
 
    anwendungsorientierten Forschungsinfrastruktur und werden dabei insbesondere die
 
    Energieforschung stärken. In diesem Zusammenhang unterstützen wir auch die Errich-
 
    tung eines Kompetenzzentrums „Ressourcen“ in Freiberg.
 
 
 
    Wir setzen uns dafür ein, dass Hochschulen und insbesondere die Berufsakademie
 
    Sachsen qualifizierten Berufstätigen auch ohne Hochschulzugangsberechtigung Wei-
 
    terbildungsangebote unterbreiten.
 
 
 
    Wir wollen die Berufsakademie Sachsen weiterentwickeln.
 
    Wir wollen der Lehramtsausbildung neue Impulse geben und die notwendigen päda-
 
    gogischen Fähigkeiten und Erfahrungen der angehenden Lehrer stärker fördern.
 
    Sachsen wird keine gesetzlichen Studiengebühren festschreiben. Bei deutlicher Über-
 
    schreitung der Regelstudienzeit sollen Gebühren erhoben werden. Wir wollen größere
 
    finanzielle Handlungs- und Entscheidungsfreiheit für unsere Hochschulen.
 
 
 
    Wir unterstützen die Bemühungen des Bundes, das System der Studienfinanzierung zu
 
    verbessern. Der Freistaat wird zusammen mit der Wirtschaft Stipendienprogramme für
 
    Studierende und Doktoranden entwickeln.
 
 
 
    Wir werden ressortübergreifend ein Konzept erarbeiten, um die Vereinbarkeit von
 
    Studium und Familie zu verbessern und damit die Studienbedingungen in Sachsen
 
    noch attraktiver machen.
 
 
 
    Wir unterstützen die Hochschulen und Forschungseinrichtungen Sachsens, Existenz-
 
    gründungen aus ihren Einrichtungen heraus gezielt und verstärkt zu befördern. Dabei
 
    sollen Vorhaben begleitet und das notwendige „Existenzgründungswissen“ vermittelt
 
    werden. Wir wollen zusätzliche Anreize für den Technologietransfer zwischen Wis-
 
    senschaft und Wirtschaft schaffen.
 

Aktuelle Version vom 22. November 2009, 20:00 Uhr

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