AG Meerhaid: Unterschied zwischen den Versionen
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+ | Wenn wir eine Forderung vorstellen und 11 Personen sollen darüber entscheiden, sind angenommen 10 dafür und eine total dagegen. Nun wird durch Basisdemokratie versucht einen Konsens durch Diskutieren und Agitieren zu finden. Sollte dieser Diskurs zu einem Ergebnis gekommen sein, kann es nun dazuführen, dass 10 Personen sich damit nicht mehr indetifizieren können und damit unzufrieden sind. Person 1 ist nun zufrieden. Das ist keine Basis für allgemeinzufriedenstellende Resultate. Schließlich ist die jetzige Mehrheit UNZUFRIEDEN und wir wollen das ändern. Wir wollen etwas nach vorne bewegen, darin sind wir uns alle im POT 81 einig. | ||
Durch unsere gemeinsam geleistete Arbeit im Plenum und in den Arbeitsgruppen, mussten wir feststellen, dass sich die Konsensfindung als schwierig gestaltet. Um zukünftige Handlungsfähigkeit zu erhalten, haben wir uns Gedanken um die praktizierte Abstimmungsform gemacht. | Durch unsere gemeinsam geleistete Arbeit im Plenum und in den Arbeitsgruppen, mussten wir feststellen, dass sich die Konsensfindung als schwierig gestaltet. Um zukünftige Handlungsfähigkeit zu erhalten, haben wir uns Gedanken um die praktizierte Abstimmungsform gemacht. | ||
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+ | *Am Ende der Plena muss das Protokoll zwingend verlesen werden, ansonsten sind alle Entscheidungen, die das Plenum getroffen hat, nichtig. | ||
+ | *Während des Prozesses des Protokoll verlesens, können alle Plenumteilnehmer Änderungen einbringen. | ||
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+ | *Eine Abstimmung wird durchgeführt, wenn ein Teilnehmer des Plenums den Antrag auf Abstimmung stellt und der Antrag mit einer einfachen Mehrheit angenommen wird. | ||
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+ | === Abstimmung im Plenum === | ||
*Um eine gültige Entscheidung herbeizuführen, muss die Entscheidungsfähigkeit geprüft werden | *Um eine gültige Entscheidung herbeizuführen, muss die Entscheidungsfähigkeit geprüft werden | ||
*Das Plenum ist entscheidungsfähig wenn: | *Das Plenum ist entscheidungsfähig wenn: | ||
**Mindestens 50 Personen anwesend sind | **Mindestens 50 Personen anwesend sind | ||
*Alle Abstimmungen sind öffentlich | *Alle Abstimmungen sind öffentlich | ||
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**Vetorechte sind nicht vorgesehen | **Vetorechte sind nicht vorgesehen | ||
+ | *Zu Beginn des Abstimmungsplena werden die Protokolle der Sonderabstimmungen verlesen und legitimiert | ||
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+ | === Aufgaben des Informationsplenum === | ||
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+ | * Umfassende verständliche Einführung in die Organisationsstruktur des Pot81. Erstmalige Besucher des Plenum sollten abgeholt und mitgenommen werden. | ||
+ | * Arbeitsgemeinschaften stellen aktuelle Projekte und Ergebnisse vor. | ||
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+ | Informationsteil und Disskusionsteil sollte durch eine 10 minütige Pause getrennt werden. | ||
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− | *Um die schnelle | + | === Sonderabstimmungen außerhalb des Plenums === |
− | *Damit Sonderabstimmungen getroffen werden können, sind mind. 20 Abstimmungsberechtigte | + | *Um die schnelle Handlungsfähigkeit zu erhalten sind Sonderabstimmungen möglich |
− | * | + | *Damit Sonderabstimmungen getroffen werden können, sind mind. 20 Abstimmungsberechtigte von Nöten |
+ | *Protokolle der Sonderabstimmungen müssen von einem Entscheidungsgremium legitimieren. | ||
*Bei Sonderabstimmungen ist eine 3/4 Mehrheit notwendig (75%/25%) | *Bei Sonderabstimmungen ist eine 3/4 Mehrheit notwendig (75%/25%) | ||
*Vetorechte sind nicht vorgesehen | *Vetorechte sind nicht vorgesehen | ||
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+ | ====Sind weniger als 20 Personen anwesend, gilt der basisdemokratische Konsens==== | ||
+ | [[Kategorie:Arbeitsgruppe (inaktiv)]] |
Aktuelle Version vom 3. Januar 2010, 07:54 Uhr
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Inhaltsverzeichnis
Aktuelles
Im wesentlichen Punkt geht es hierbei um die Abstimmung über die erarbeiteten Forderungen. Wir wollen, dass die Mehrheit zufrieden ist mit dem Resultat. Um das Herauszufinden benötigen wir einen Mehrheitsentscheid. Basisdemokratie hat seine Vorteile, aber auch einige Nachteile, die sich bei solchen Entscheidungen besonders in den Vordergrund rücken. Hauptproblem bei der Basisdemokratie ist hierbei der Konsensentscheid.
- Folgendes Beispiel dazu:
Wenn wir eine Forderung vorstellen und 11 Personen sollen darüber entscheiden, sind angenommen 10 dafür und eine total dagegen. Nun wird durch Basisdemokratie versucht einen Konsens durch Diskutieren und Agitieren zu finden. Sollte dieser Diskurs zu einem Ergebnis gekommen sein, kann es nun dazuführen, dass 10 Personen sich damit nicht mehr indetifizieren können und damit unzufrieden sind. Person 1 ist nun zufrieden. Das ist keine Basis für allgemeinzufriedenstellende Resultate. Schließlich ist die jetzige Mehrheit UNZUFRIEDEN und wir wollen das ändern. Wir wollen etwas nach vorne bewegen, darin sind wir uns alle im POT 81 einig.
Durch unsere gemeinsam geleistete Arbeit im Plenum und in den Arbeitsgruppen, mussten wir feststellen, dass sich die Konsensfindung als schwierig gestaltet. Um zukünftige Handlungsfähigkeit zu erhalten, haben wir uns Gedanken um die praktizierte Abstimmungsform gemacht. Wir glauben, dass jede Meinung, egal wie sie geartet ist, berücksichtigt werden sollte, aber dadurch die Ergebnisse der letzten Zeit nicht der eingebrachten Arbeit entsprechen. Dazu haben wir ein mögliches Modell zu Entscheidungsfindung ausgearbeitet und in der AG einstimmig verabschiedet.
Erstes Arbeitstreffen DO 22 Uhr
- Ideenfindung
Zweites Arbeitstreffen SA 18 Uhr
- Ausgestaltung und Verabschiedung der finalen Idee
Ergebnisse
Allgemeine Bestimmung
- Bei allen Plena muss ein Protokollführer bestimmt werden, der ein Protokoll führt
- Am Ende der Plena muss das Protokoll zwingend verlesen werden, ansonsten sind alle Entscheidungen, die das Plenum getroffen hat, nichtig.
- Während des Prozesses des Protokoll verlesens, können alle Plenumteilnehmer Änderungen einbringen.
- Entscheidungen der Plena sind bindend
Entscheidungen für Abstimmungsplenum
- Alle Entscheidungen, die von allgemeiner Wichtigkeit sind.
- Themen, die im Informationsplenum kontrovers diskutiert wurden.
- Eine Abstimmung wird durchgeführt, wenn ein Teilnehmer des Plenums den Antrag auf Abstimmung stellt und der Antrag mit einer einfachen Mehrheit angenommen wird.
Abstimmung im Plenum
- Um eine gültige Entscheidung herbeizuführen, muss die Entscheidungsfähigkeit geprüft werden
- Das Plenum ist entscheidungsfähig wenn:
- Mindestens 50 Personen anwesend sind
- Alle Abstimmungen sind öffentlich
- Eine Entscheidung ist bindend wenn:
- 2/3 der anwesenden Abstimmungsberechtigten zustimmt (66%/33%)
- Enthaltungen werden als neutrale Stimme gewertet
- Vetorechte sind nicht vorgesehen
- Zu Beginn des Abstimmungsplena werden die Protokolle der Sonderabstimmungen verlesen und legitimiert
Aufgaben des Informationsplenum
- Umfassende verständliche Einführung in die Organisationsstruktur des Pot81. Erstmalige Besucher des Plenum sollten abgeholt und mitgenommen werden.
- Arbeitsgemeinschaften stellen aktuelle Projekte und Ergebnisse vor.
Informationsteil und Disskusionsteil sollte durch eine 10 minütige Pause getrennt werden.
Sonderabstimmungen außerhalb des Plenums
- Um die schnelle Handlungsfähigkeit zu erhalten sind Sonderabstimmungen möglich
- Damit Sonderabstimmungen getroffen werden können, sind mind. 20 Abstimmungsberechtigte von Nöten
- Protokolle der Sonderabstimmungen müssen von einem Entscheidungsgremium legitimieren.
- Bei Sonderabstimmungen ist eine 3/4 Mehrheit notwendig (75%/25%)
- Vetorechte sind nicht vorgesehen