Regelstudienzeit flexibilisieren

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Zusamenfassung im Forderungskatalog

Situation

Im Zuge der Bolognareform wurde die Studienzeit des Bachelors in Deutschland auf 3 Jahre begrenzt. Die alten Studieninhalte wurden dabei oft einfach übernommen, was bei den Studierenden zu einer oft kaum zu bewältigenden Arbeitslast führt. Andere Studiengänge wurden, um genau dieses Problem zu umgehen, oft viel oberflächlicher.

Forderung

  • Ausnutzen der Möglichkeit, den Bachelor je nach Bedarf auch länger als 6 Semester zu gestalten.
  • Wir fordern, dass die politischen Verantwortlichen auf allen Ebenen von den Ermessensspielräumen, die ihnen die Bolognareform zugesteht, Gebrauch zu machen.
  • Anrechnung von (6-monatigen) Praktikumszeiten auf die Regelstudienzeit (zB. Dipl.Erzw./SP)

Begründung

  • Reduzierung der Arbeitslast.
  • Oberflächliche Lehre kann nicht der Anspruch einer Hochschule sein.
  • Bessere und flexiblere Anpassung an fächerbezogene Anforderungen.

Verweise

  • § 33 Regelstudienzeit SächsHSG: (1) Regelstudienzeit ist die Studienzeit, innerhalb der ein Studiengang abgeschlossen werden kann. Sie schließt Zeiten einer in den Studiengang eingeordneten berufspraktischen Tätigkeit, praktische Studiensemester und Prüfungszeiten ein. Sie ist maßgebend für die Gestaltung der Studiengänge durch die Hochschule, die Gestaltung des Prüfungsverfahrens sowie für die Ermittlung und Feststellung der Ausbildungskapazitäten und die Berechnung von Studentenzahlen für die Hochschulplanung. (2) Die Regelstudienzeit beträgt für Fachhochschulstudiengänge, die zu einem Diplomgrad führen, höchstens 8, für andere Studiengänge, die zu einem Diplom- oder Magistergrad führen, höchstens 9, in Ausnahmefällen 10 Semester. Ein Ausnahmefall setzt voraus, dass ein anerkanntes Berufsbild dies erfordert. Für Studiengänge, die zu einem Bachelorgrad führen, beträgt die Regelstudienzeit mindestens 6 und höchstens 8 Semester. Für Studiengänge, die zu einem Mastergrad führen, beträgt die Regelstudienzeit mindestens 2 und höchstens 4 Semester. Für konsekutive Studiengänge, die zu einem Mastergrad führen, beträgt die Gesamtregelstudienzeit höchstens 10 Semester. Längere Regelstudienzeiten dürfen in besonders begründeten Fällen im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst festgesetzt werden. In Fachhochschulstudiengängen ist eine integrierte Praxisphase von bis zu einem Jahr Teil des Studiums und wird auf die Regelstudienzeit angerechnet.


  • Referenzen Bologna-Reform:
    • "Einführung eines Systems, das sich im wesentlichen auf zwei Hauptzyklen stützt: einen Zyklus bis zum ersten Abschluß (undergraduate) und einen Zyklus nach dem ersten Abschluß (graduate). Regelvoraussetzung für die Zulassung zum zweiten Zyklus ist der erfolgreiche Abschluß des ersten Studienzyklus, der mindestens drei Jahre dauert. Der nach dem ersten Zyklus erworbene Abschluß attestiert eine für den europäischen Arbeitsmarkt relevante Qualifikationsebene.""
    • KMK:
      • "Die Einführung von Modulen und Leistungspunkten gewährleistet die kalkulierbare Akkumulation und einen leichteren Transfer von Prüfungs- und Studienleistungen und ermöglicht die individuelle Gestaltung des Studiums bei gleichbleibender Inanspruchnahme der Kapazitäten."