Offener Brief Professor der Fakultät Maschinenwesen zum Erhalt des Diploms

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Technische Universität Dresden, 01062 Dresden

Prof. Dr.-Ing. habil. Herbert Balke

Bearbeiter: Wendt

Telefon: 0351 463-34450

Telefax: 0351 463-32450

E-Mail: Herbert.Balke@tu-dresden.de

Offener Brief an den Rat der Fakultät Maschinenwesen


Dresden, den 20.01.2010

Bachelor Maschinenbau – Fertigstellung der Studiendokumente (warum?)

Mit Datum vom 13.01.2010 wurde mir von der Fakultät die E-Mail des Studiendekans Maschinenbau, Prof. Rödel, zum obigen ausgeklammerten Betreff zugesandt mit dem Ziel, in der ersten Februarwoche in der Studienkommission Maschinenbau die abschließende Abstimmung vorzunehmen, damit der Fakultätsrat am 17.02.2010 sein Votum geben kann.

Am 15.01.2010 hat die Staatsministerin für Wissenschaft und Kunst, Sabine Freifrau von Schorlemer, in einem Interview der Sächsischen Zeitung erklärt: „Der Bachelor muss nicht zwingend nur drei Jahre dauern. Es müssen auch nicht überall Bachelor und Master eingeführt werden. Die Hochschulen können auch weiterhin das Diplom anbieten. Hauptsache ist, dass das Studium in Module geteilt wird und so innerhalb Europas vergleichbar ist. Die Anerkennung der einzelnen Studienabschnitte durch die Hochschulen untereinander funktioniert noch nicht optimal. Dieser Hochschulwechsel muss deutlich verbessert werden. Ich möchte im Gespräch mit den Hochschulen die notwendigen Veränderungen konsequent begleiten.“

Die Ministerin hatte sich bereits am 11.12.2009 in den Dresdner Neuesten Nachrichten ähnlich geäußert: „Das Entscheidende des Bologna-Prozesses ist nicht die Umstellung auf Bachelor- und Masterabschlüsse, sondern die Modularisierung der Studieninhalte. Im sächsischen Hochschulgesetz ist die Möglichkeit des Diplomabschlusses weiter erhalten geblieben. Die Einführung gestufter Studiengänge, Bachelor und Master, liegt in der Verantwortung der Hochschulen. Die Diplomstudiengänge wurden vor allem in den Ingenieurdisziplinen beibehalten. Hier spielt die wissenschaftliche Tradition der sächsischen Hochschulen eine wichtige Rolle.“

Nach den beiden obigen Zitaten hängt die Entscheidung über die Ablösung des Diplomstudiengangs Maschinenbau durch das Bachelor-Master-System klar vom Willen der Fakultät ab, vor allem vom Fakultätsrat und von der Studienkommission Maschinenbau. Die Beteiligung der Studienkommission an der Entscheidung ergibt sich nach dem SächsHSG aus ihrem Initiativrecht und der nötigen Zweidrittelmehrheit bei anderer Meinung des Fakultätsrates. Die Mitglieder der beiden Gremien tragen deshalb gegenwärtig eine außerordentlich hohe Verantwortung gegenüber den künftigen Maschinenbau-Studenten unserer Fakultät.

Als langjähriger Hochschullehrer und Leiter der Studienrichtung Angewandte Mechanik habe ich mich aktiv an der Modularisierung beteiligt und ständig die von anderer Seite genannten Argumente für die neuen Studiengänge hinterfragt. Diese Argumente habe ich im Fall unseres Studienganges Maschinenbau entweder nicht bekommen bzw. nie nachvollziehen können. Als Autor von Modulbeschreibungen für die geplanten Bachelor-Studiengänge unserer Fakultät fühle ich mich mit verantwortlich im Prozess der Umstellung von Studiengängen. In diesem Zusammenhang muss ich einige Fakten erwähnen.

Die vor einigen Jahren begonnene Planung eines Maschinenbau-Bachelors war notwendig und richtig, da die Gesetzesperspektive damals noch alles offen ließ, auch die Zwangseinführung eines gegenüber dem Diplom wesentlich kürzeren Bachelors mit berufsqualifizierendem Abschluss. Dies barg die Gefahr in sich, dass die wissenschaftliche Grundlagenausbildung hätte reduziert werden können. Diese Gefahr wurde mit der vorliegenden Modulstruktur bisher abgewendet. Sie ist bei Fortbestand des Diploms gegenstandslos.

In einer Fakultätsversammlung hat der Rektor der TU Dresden, Magnifizenz Prof. Kokenge, geäußert, dass wir das neue System einführen sollten, weil es alle einführen. Gegen diese Ansicht steht gemäß obiger Zitate die Auffassung der Staatsministerin. Hier kann ergänzend darauf hingewiesen werden, dass an der TU Dresden fünf Diplomingenieur-Studiengänge modularisiert fortgesetzt werden: Bauingenieurwesen, Elektrotechnik, Verkehrsingenieurwesen, Mechatronik und Informationssystemtechnik.

Der Studiengang Mechatronik wird von den Fakultäten Elektrotechnik/Informationstechnik, Verkehrswissenschaften und Maschinenwesen getragen, der Studiengang Informationssystemtechnik von den Fakultäten Elektrotechnik/Informationstechnik und Informatik. Auch wenn die Einführung der Bachelor-Studiengänge Chemieingenieurwesen/Verfahrenstechnik, Werkstoffwissenschaft und Maschinenbau beschlossen werden sollte, wird es keine Homogenität des Rahmens für Studienordnungen geben. Insbesondere können nicht der Termindruck, der jetzt wegen der länger ausgebliebenen Modularisierung des Studienganges Chemieingenieurwesen/Verfahrenstechnik herrscht, und die Vorgabe des Bachelor-Systems durch die Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften für den gemeinsamen Studiengang als substantielle Gründe für die Bachelorisierung des Studienganges Maschinenbau zählen. Eine günstige Struktur der Lehr- und Studienbedingungen wird doch durch sorgfältig konstruierte und abgestimmte Module erzeugt. Dass, wie im Schreiben des Studiendekans nach Meinung des Dekans, Prof. Beyer, mitgeteilt, in der Umstellung unserer Studiengänge eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg unserer Universität und Fakultät in der Bundes-Exzellenzinitiative zu sehen ist, wurde bisher nicht begründet. Im erstgenannten Zitat spricht die Ministerin eine möglich gemeinsame Exzellenzinitiative zwischen TU Bergakademie Freiberg und TU Dresden an, ohne dabei ein Problem wegen der Fortführung von Diplomstudiengängen zu erwähnen.

Das zweite Argument im Anschreiben des Studiendekans „Außerdem wird es Zeit, die Langzeitdiskussion zum Bologna-Prozess endlich abzuschließen und Kraft für neue Aufgaben zu haben“ träfe nur zu, wenn es um eine nachvollziehbar begründete Entscheidung ginge. Neben der möglicherweise für Bachelor-Studiengänge thematisch völlig anderer Fakultäten zutreffenden Gründen existieren andere Gründe, die sich negativ auf unsere Studenten auswirken und zum Teil fremde Interessen bedienen würden.

Der gegenüber dem Diplom verkürzte Bachelor, der per Definition zu einem berufsqualifizierenden Abschluss (im SächsHSG abgeschwächt ein Abschluss, „der die fachliche Eignung für eine berufliche Einführung vermittelt“) führt, besitzt für Teile der Wirtschaft im fraglichen Fall der Akzeptanz den Vorteil der Zahlung geringerer Einstiegsgehälter. Für Bundespolitiker aller Parteien ergibt sich der Reiz, billiger eine größere Zahl von Hochschulabsolventen für den europaweiten Vergleich auszuweisen, ein Vergleich, der die für Deutschland typischen Facharbeiter, Meister und Techniker auslässt. Die Kostenfrage hat der Rektor der TU München, Prof. Hermann, in einem Interview des Deutschlandfunks dahingehend angesprochen, dass er angesichts der Unterfinanzierung des deutschen Hochschulwesens schon lange auf eine Sparmaßnahme, wie sie der Bologna-Prozess bietet, gewartet hat. Eine solche Sparmaßnahme ist durch die Politik gegeben, die den Bachelor-Absolventen den Zugang zum Master mangels Kapazitätsgarantie kontingentiert. Wegen der föderalen Bildungspolitik bietet nun gerade Sachsen eine für die Studenten vorteilhafte risikoärmere Ausnahme, vorausgesetzt, sie wird genutzt.

Für die Internationalität von Studiengängen sorgen nicht dem Englischen entlehnte „moderne“ Bezeichnungen. Vielmehr haben neben der Modularisierung in das Studium integrierte Auslandsaufenthalte der Studenten vielseitige Bedeutung. Solche Maßnahmen sind eher in Diplomstudiengängen als in Bachelor- und Masterstudiengängen realisierbar. Die Effizienz gestufter Studiengänge schneidet wegen der Übergangsverluste im Vergleich zu Diplomstudiengängen in der Regel schlechter ab. Die Dreijährigkeit des geplanten Bachelors wird gefährliche Konkurrenz nachgebesserter längerjähriger Bachelor-Studiengänge bekommen, abgesehen von 4+2-Bachelor-Master Varianten im europäischen Ausland. In dieser Vielfalt behält gerade das sächsische fünfjährige Diplom seinen Wert, insbesondere auch gegenüber unserem eigenen Bachelor-Konzept, dem aktuell die sichere Master-Perspektive fehlt.

Die Fakultät Maschinenwesen hat bisher im Rahmen des Bologna-Prozesses klugerweise keine voreiligen nachteiligen Entscheidungen getroffen. Angesichts der anderenorts vorhersehbaren und nun trotz Akkreditierung eingetretenen Probleme mangelt es den neuen Studiengängen aktuell sehr an Akzeptanz. Es erscheint deshalb auch für die Werbung von Studenten nicht sinnvoll, gerade jetzt noch schnell die nicht wirklich begründete Entscheidung der Umstellung zu fällen.

Die Position der Ministerin und die erwähnten Fakten weisen eher darauf hin, für den Studiengang Maschinenbau die Grundsatzfrage der Umstellung nochmals zu stellen und eine wirklich begründete Antwort zu geben.

Natürlich muss auch die vorliegende Studienordnung im Hinblick auf Exzellenzbemühungen hinsichtlich ihrer Struktur überprüft und eventuell optimiert werden. Die für den Bachelor erarbeiteten Modulbeschreibungen könnten dabei zum großen Teil Verwendung finden. Trotzdem würde dies wieder Zeit brauchen und eine neue Terminplanung erfordern. Doch weder die in der Fakultät gesetzten Termine noch der in der Öffentlichkeit häufig genannte generelle Umstellungstermin zum Oktober 2010 haben Gesetzeskraft, letzterer vor allem gerade nicht in Sachsen.

Es liegt in der Hand der Mitglieder des Fakultätsrates, nicht eine schnelle, sondern eine richtige Entscheidung, möglicherweise nach nochmaligem Überdenken der Frage des Warum, zu fällen. In beiden Fällen tragen die Mitglieder des Fakultätsrates die persönliche Verantwortung.

Prof. Dr.-Ing. habil. H. Balke

Leiter der Studienrichtung Angewandte Mechanik