Keine durchschnittsnotenrelevanten Prüfungsleistungen bis zum fünften Semester

Aus POT81
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Forderung

  • In den ersten vier Semestern sollten keine benoteten Prüfungsleistungen erbracht werden müssen, die in die Durchschnittsnote einfließen.

Begründung

  • Erstens findet am Anfang eine Orientierungsphase statt, in der Leistungen überhaupt nicht angemessen erbracht werden können. Es muss die Freiheit geben, sich auszuprobieren ohne zu befürchten, sich damit gleich den Bachelorabschluss zu versauen, dessen Bedeutung durch die gegenwärtige Selektion beim Zugang zum Master noch verschärft wird. Dadurch würde die allgemeine Belastung der Studierenden erheblich gesenkt werden.Zu erbringende Leistungen üben am Anfang besonders viel Druck aus, weil sie nicht einzuordnen sind, da es noch keine Erfahrungswerte gibt.
  • Zweitens: Da es nur notwendig ist, die Prüfung zu bestehen, muss nicht notwendigerweise die jeweilige Meinung des Lehrenden wiedergegeben werden, um eine möglichst gute Note zu erhalten, wie es jetzt der Fall ist. Das ist insbesondere in den Geistes- und Sozialwissenschaften relevant, da es dort keinen Kanon fester Lehrmeinungen gibt. Dies ist besonders bedeutend im Bezug auf die reale Möglichkeit freier Wissenschaft: wenn es keinen Raum gibt, sich auch mit Meinungen, die nicht der momentanen Mode entsprechen, gerade am prägenden Anfang des Studiums auseinanderzusetzen, werden diese zunehmend vergessen. Eine Vereinseitigung der Wissenschaft wird durch diese Forderung somit entgegengewirkt.
  • Drittens wird Bildung in Abgrenzung zum Lernen ermöglicht: Ziel ist, sich Wissen anzueignen und nicht für eine Prüfung (auswendig) zu lernen, nur um es nach der Klausur wieder zu vergessen. Die Benotung gibt weiterhin Rückmeldung über den Fortschritt, ist aber weit weniger bindend und bietet somit Möglichkeiten, interessante Stoffgebiete zu vertiefen. Das erleichtert vernünftige Spezialisierung.