Ein klares Nein zur Einführung des Frühwarnsystems im Datennetz der TU Dresden

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Zusammenfassung im Forderungskatalog

Diskussion im Plenum

21.00, 02.Dez 2009


Forderung ist Plenumskonsens.

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Diskussion Gesprächszeit Bildung TU Dresden 20.01.2010

Aktuelle Informationen (noch ohne Quelle): System in Betrieb Siehe: Aktualisierungsentwurf Es gab Modifizierungen und somit die Zustimmung des sächsischen Datenschutzbeauftragten. Angeblich werden die Daten nun nach 2 Tagen gelöscht. Aber bisher keine belastbaren Dokumente vorhanden!

Das ZIH plant die baldige Einführung des seit mehr als 4 Jahren geplanten Frühwarnsystemes (FWS).

FWS

Zweck des FWS

  • Gewährleistung eines ordnungsgäßen Systembetriebes
  • Ressourcenplanung / Systemadministration
  • Erkennen und Beseitigen von Störungen
  • Aufklärung und Unterbindung rechtswidriger und missbräuchlicher Nutzung
  • Forschungs- und algemeine Informationszwecke in (anonymisierter) Form

Verantwortung

Liegt beim ZIH, für:

  • Installation / Betrieb / Wartung
  • Verwaltung der Daten
  • Vergabe von Zugrifsrechten

Daten

Diese Daten werden für 35 Tage gespeichert:

  • Quell / Ziel IP-Adresse
  • Quell / Ziel MAC-Adresse
  • Quell / Ziel Port
  • IP Protokoll
  • Ingress Interface
  • IP Type of Service
  • Quell / Ziel VLAN
  • MLPS Informationen
  • verwedete Netzwerkinterfaces der Kommunikatiosbeziehung
  • Min / Max TTL des Flows
  • Min / Max Paketgröße des Flows

Woher

Die Daten kommen vom:

  • zentralen Netzwerkknoten im Datenntz der TU Dresden
  • vom X-WIN Übergang zum DFN(Deutsches Forschungs Netz)

Speicherung

  • für 35 Tage
  • nach 5 Tagen anonymisiert

Anmerkung: Ich bezweifle, dass die Daten wirklich anonymisiert werden können.

Zugriffsrechte

  • Security Incident Response Team --> ZIH Mitarbeiter die auf das SächsDSG verpflichtet sind
  • Zugriffe sollen protokolliert werden: Wer greift Wann, Warum, mit welchem Ergebniss auf die Daten zu.

Kritik am FWS

Über das FWS wurde niemand offiziell informiert.

Wer ist betroffen

  • Datenspeicherung betrifft fast jeden an der Uni (Wohneime, WLAN, ....)
  • IP-Adressen werden fest vergeben --> IP gleichbedeutend mit Name und Anschrift

Informationen

  • es ist grob ersichtlich welche Programe / Dienste genutzt werden (und die Art der Verbindung)
--> Email, Youtube, ..
  • es wird gespeichert Wer / Mit wem / Auf welche Art(Wie) / Wann / Wie lange Kommuniziert hat
  • Weckt Begehrlichkeiten Anderer --> Polizei, Medien-Industrie, Kriminalität, Wirtschaft, Marktforschung ..
  • Wenn die Daten einmal gespeichert sind --> per Gerichtsbeschluss erhältlich
  • viele persönliche / persohnenbeziehbare Daten
--> enormes Missbrauschpotential
--> absoluter Schutz der Daten durch die Komplexität des Systems nicht möglich
--> Kontrollmöglichkeiten stark eingeschränkt

FWS wirklich nötig

Nein, bzw. nur zur Überwachung!

  • Die Zahl der schweren Sicherheitsvofälle ist in den letzten Jahren stark gesunken
  • ZIH erreicht schon jetzt sehr hohe Dienstgüte im Datennetz
--> durch das FWS nur marginale Steigerung möglich
(auf Kosten eines massiven Eingriffs in die Privatsphäre der Nutzer)
  • Speicherung für Funktion des FWS nicht nötig
  • durch bessere Schulung der Admins überflüssig
  • schnellere Reaktion auf die kostenlosen Warnungen des DFN-CERT, würde reichen
  • sowie regelmäßiges Patchen der Rechner, aktualiseren der Vierenscanner(bzw verwendung von)
  • gute Alternativen zur Netzsicherung sind bekannt und günstig verfügbar
  • goßteil der Funktionen des FWS ohne Speicherung realisierbar
  • DFN-Cert Warnungen sind KOSTENFREI
  • Umgang mit FWS ist noch unerforscht

Szenarien / Möglichkeiten des Systems

  • System kann vorgegebene Regelverstöße erkennen:
--> nicht zugelassene Dienste (TOR, Filesharing)
--> nicht zugelassene Kommunikationsbeziehungen (Zugriff auf best. Webseiten)

Daten für Forschungszwecke

  • DatenschutzGAU
--> vom sächs. Datenschutzbeauftragten untersagt

Evaluation / Erfolgskontrolle des FWS

  • Vorgesehen, doch Umsetung nicht definiert
  • zur Messbarkeit nichts bekannt

IUK Rahmenordnung

Besagt, dass das Uninetzwerk in erster Linie für Forschung und Lehre genutzt und nur zu einem geringen Teil privat genutzt werden soll.

  • Einhaltung kann (soll?) mit FWS geprüft werden
--> In Wohnheimen Probleme vorprogrammiert
(per AG DSN angebundene Wohnheime und evtl. Weitere)

Datenschutzbeauftragter Sachsens

  • FWS grundsätzlich zulässig
  • Daten für Forschung unzulässig
  • technische Stellungnahme fehlt noch, wird evtl. weitere Einschränkungen bringen

FSRs die sich gegen das FWS ausgesprochen haben

  • FSR Elektrotechnik
  • FSR Mathematik
  • FSR Maschienenwesen
  • FSR Physik
  • FSR SpraLiKuWi

und evtl. weitere

Forderung

Gesamtes System / Speicherung verhindern

Quellen

Die Quellen werden in den nächsten Tagen noch ergänzt / erweitert.

Diskussion im Plenum

  • Interesse wurde durch wikileaks geweckt
  • ZIH plant schon lange hat aber niemand informiert
  • Informiert bis heute nicht
  • IP's sind fest zuornung einfach
  • Protokolle zeigen genutzte Programme
  • Anonymisierung schwierig
  • Datenspeicherung nicht nötig
  • Erhebung von Daten führt zu Begehrlichkeiten
  • System soll verhindert werden
  • Zur Not soll nur Datenspeicherung nicht FWS verhindern
  • Gruß C3D2
  • Prof. Nagel vom ZIH hat dieses System durchgeprügelt
  • Leitimation wie?
    • keine Informationen
    • Sicherheitserhöhung
    • System aber bisher schon besser
    • Minimale Verbesserung durch maximalen Eingriff in Privatsphäre
    • Forschungszwecke Daten sollten zu "Forschungszwecken " benutzt werden, das wurde aber durch Datenschutz gekippt


  • Thema soll in Streikzeitung und In Presse gebracht werden.
  • eine Person hat etwas gegen die Forderung der Rest ist stark dafür.