Bachelor als Regelabschluss? Wir wollen Masterplätze für alle

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Zusamenfassung im Forderungskatalog

Situation

  • Der Bachelor ist durch die miserable Studiensituation in vielen Studengängen zu einem nicht anerkannten und schwer integrierbaren Studienabschluss geworden (z.B. Lehramt)
  • Es stehen nicht ausreichend Masterplätze für alle Interessierten zur Verfügung.
  • Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, wurden die Bachelorstudiengänge in so gut wie allen Fällen auf drei Jahre begrenzt, damit der Wirtschaft möglichst schnell neues Fachpersonal zur Verfügung steht. Dabei wurde außer Acht gelassen, dass Fachpersonal auch eine dementsprechend tiefgreifende Ausbildung braucht, die beim Bachelor meistens nicht gegeben ist. Daraus resutiert die mangelnde Anerkennung des Bachelors seitens der Unternehmen.
  • Die Initiative "Bachelor welcome" einiger führender deutscher Unternehmen stellt einen Versuch dar, die Anerkennung des Bachelors zu verbessern. Die Initiative zielt aber nicht darauf ab, die Gründe für die miserable Anerkennung des Bachelors zu beheben, vielmehr ist sie eine reine Imagekamagne.

Forderungen

  • Masterplätze für alle
  • Als Ausbildungsziel sollte ein vollumfänglich nutzbarer Abschluss stehen, der einen ähnlichen Stellenwert wie das alte Diplom genießt

Begründung

  • Der Bachelorabschluss wird von den wenigsten Unternehmen anerkannt.
  • Der Konkurrenzkampf unter den Studenten um die Masterplätze wird künstlich geschürt, dies führt zu erhöhtem Leistungsdruck und ist dem Lernklima an den Hochschulen nicht zuträglich.

Verweise

  • Referenzen Bologna-Reform:
    • KMK: 3ter Sachstandsbericht
      • "Zu den Zielen dieser Initiative gehören [...] die Förderung von Weiterbildung und die verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen."
      • "Alle Bachelor-Abschlüsse berechtigen im Sinne einer formalen Zugangsvoraussetzung grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums.Nach den Regelungen in den Landeshochschulgesetzen soll das Studium im Masterstudiengang aber von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden. Diese Voraussetzungen legen die Hochschulen in eigener Zuständigkeit fest. Es sind dies in erster Linie Anforderungen an die fachlich-inhaltliche Qualifikationen sowie ggf. der Nachweis einer Mindestnote, Eignungsprüfungen, der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse und/oder zwischenzeitliche Berufstätigkeit.Die Quotierung wird dann auch wenn sie nicht vorgesehen ist wahrscheinlich durch die Mindestnote=NC durchgesetzt. Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung des Masterstudiengangs. Quotierungen sind nicht vorgesehen."