Didaktik mehr in Vordergrund stellen: Unterschied zwischen den Versionen
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*aus Hochschulgesetz § 9 (3) Qualitätssicherung: „Bei der Bewertung der Qualität der Lehre sind die Studenten zu beteiligen. Hierzu sollen jährlich Studentenbefragungen durchgeführt werden.“ Dies reicht nicht aus. | *aus Hochschulgesetz § 9 (3) Qualitätssicherung: „Bei der Bewertung der Qualität der Lehre sind die Studenten zu beteiligen. Hierzu sollen jährlich Studentenbefragungen durchgeführt werden.“ Dies reicht nicht aus. | ||
*Studenten sollen direkte Einflussnahme auf Personalfragen der Hochschule haben, die sie persönlich betreffen. | *Studenten sollen direkte Einflussnahme auf Personalfragen der Hochschule haben, die sie persönlich betreffen. | ||
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| + | *direkter Einfluss der Studenten macht Professoren aufgrund der Uebermacht der Studenten erpressbar. | ||
Version vom 14:02, 19. Nov 2009
Forderung
- Bei ausreichend schlechter Evaluierung des Lehrenden durch die Studenten, soll Möglichkeit gegeben werden, die Person von der Lehre abzuziehen und durch andere zu ersetzen.
Begründung
- Teilweise sehr schlechte Didaktik der Lehrenden fordert mehr Nacharbeit der Vorlesungen durch die Studierenden.
- aus Hochschulgesetz § 9 (3) Qualitätssicherung: „Bei der Bewertung der Qualität der Lehre sind die Studenten zu beteiligen. Hierzu sollen jährlich Studentenbefragungen durchgeführt werden.“ Dies reicht nicht aus.
- Studenten sollen direkte Einflussnahme auf Personalfragen der Hochschule haben, die sie persönlich betreffen.
Gegenrede
- direkter Einfluss der Studenten macht Professoren aufgrund der Uebermacht der Studenten erpressbar.