Diskussion:Abschaffung von Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen
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Hierbei ist insbesondere auf Absatz 4, die '''[http://de.wikipedia.org/wiki/Pflicht#Rechtswissenschaft soll]'''-Reglung zu achten. | Hierbei ist insbesondere auf Absatz 4, die '''[http://de.wikipedia.org/wiki/Pflicht#Rechtswissenschaft soll]'''-Reglung zu achten. | ||
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| + | Zu Eurer Überraschung- es gibt schon Langzeitstudiengebühren in Sachsen! | ||
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| + | Wir fordern eine schriftliche Erklärung vom Rektor /aktuelle Landesregierung , dass es keine Studiengebühren wärend seine Amtszeit geben wird. | ||
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Aktuelle Version vom 16. Dezember 2009, 03:08 Uhr
Verweis zum § des SächsHSG bezüglich Gebühren
Hierbei ist insbesondere auf Absatz 4, die soll-Reglung zu achten.
Langzeitstudiengebühren
Zu Eurer Überraschung- es gibt schon Langzeitstudiengebühren in Sachsen!
Rektor
Wir fordern eine schriftliche Erklärung vom Rektor /aktuelle Landesregierung , dass es keine Studiengebühren wärend seine Amtszeit geben wird.
=== Verweise===abwanderung