"vorläufigen Studienordnungen": Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 15:08, 29. Nov 2009
Hintergrund
Es kam an der TU-Dresden schon des öfteren dazu, dass Studierende immatrikuliert worden sind, ohne dass die dazugehörigen Prüfungs- und Studienordnungen durch den Senat beschlossen wurden. Eine Entkopplung des Bewerbungsverfahrens kann gemäß § 20 Abs. 2 SächsHG erfolgen.
Die Bewerbungsphase ist regulär bis Mitte Juli. Ausnahme: ausländischen Studierende, die sich noch früher beworben haben müssen.
Problematik
- Es besteht die Gefahr der Ablehnung vom Senats, welches eine Nichtimmatrikulation der Studierende zur Folge haben kann.
- Studiendokumente sind unvollständig und werden erst später berichtigt. Jeder Student hat ein Recht auf eine vollständige Studienordnung
- Studienbewerber müssen nach der Immatrikulation mit erheblichen Veränderungen der Studienbedingungen rechnen (zB Wirtschaftswissenschaften wurde im Nachgang die Note 7,0 eingeführt)
betroffene Studiengänge
2008/2009
beschlossen auf der Julisitzung:
- Bachelor-Studiengangs Kartographie und Geomedientechnik Master
- Master Bahnsystemingenieurwesen
beschlossen auf der Augustsitzung:
- Master Politik und Verfassung
beschlossen auf der Septembersitzung:
- Lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengänge Allgemeinbildende Schulen und Berufsbildende Schulen
- Master der Fakultät Wirtschaftswissenschaften
- Master Germanistik-, Sprach- und Kulturwissenschaft und Germanistik-, Sprach- und Literaturwissenschaft