<?xml version="1.0"?>
<feed xmlns="http://www.w3.org/2005/Atom" xml:lang="de">
	<id>https://pot81.de/wiki81/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Hochschulvereinbarung</id>
	<title>Hochschulvereinbarung - Versionsgeschichte</title>
	<link rel="self" type="application/atom+xml" href="https://pot81.de/wiki81/index.php?action=history&amp;feed=atom&amp;title=Hochschulvereinbarung"/>
	<link rel="alternate" type="text/html" href="https://pot81.de/wiki81/index.php?title=Hochschulvereinbarung&amp;action=history"/>
	<updated>2026-05-04T22:20:08Z</updated>
	<subtitle>Versionsgeschichte dieser Seite in POT81</subtitle>
	<generator>MediaWiki 1.33.4</generator>
	<entry>
		<id>https://pot81.de/wiki81/index.php?title=Hochschulvereinbarung&amp;diff=6024&amp;oldid=prev</id>
		<title>141.76.177.51 am 22. November 2009 um 02:31 Uhr</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://pot81.de/wiki81/index.php?title=Hochschulvereinbarung&amp;diff=6024&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2009-11-22T02:31:20Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;a href=&quot;https://pot81.de/wiki81/index.php?title=Hochschulvereinbarung&amp;amp;diff=6024&amp;amp;oldid=5991&quot;&gt;Änderungen zeigen&lt;/a&gt;</summary>
		<author><name>141.76.177.51</name></author>
		
	</entry>
	<entry>
		<id>https://pot81.de/wiki81/index.php?title=Hochschulvereinbarung&amp;diff=5991&amp;oldid=prev</id>
		<title>DanRe am 21. November 2009 um 21:56 Uhr</title>
		<link rel="alternate" type="text/html" href="https://pot81.de/wiki81/index.php?title=Hochschulvereinbarung&amp;diff=5991&amp;oldid=prev"/>
		<updated>2009-11-21T21:56:39Z</updated>

		<summary type="html">&lt;p&gt;&lt;/p&gt;
&lt;p&gt;&lt;b&gt;Neue Seite&lt;/b&gt;&lt;/p&gt;&lt;div&gt;6 Anlage: Vereinbarung über die Entwicklung bis 2010&lt;br /&gt;
zwischen den Staatlichen Hochschulen in Sachsen und&lt;br /&gt;
der Sächsischen Staatsregierung&lt;br /&gt;
Präambel&lt;br /&gt;
Die Sächsische Staatsregierung gewährt den unterzeichneten Hochschulen38(*) Planungssicherheit,&lt;br /&gt;
damit sie die Erfüllung ihrer Aufgaben sichern und ihre Profilierung auf sicherer Grundlage&lt;br /&gt;
voranbringen können.&lt;br /&gt;
Sie hat in Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung für die Zukunftssicherung des Freistaates&lt;br /&gt;
Sachsen nach Abwägung der Aufgaben der verschiedenen Politikbereiche den Anteil der&lt;br /&gt;
Hochschulen an den Ressourcen definiert. Der dabei festgelegte Abbau von Haushaltsstellen ergibt&lt;br /&gt;
sich aus den absehbaren finanziellen und demographischen Entwicklungen in Sachsen. Außerdem&lt;br /&gt;
hat sie in Wahrnehmung ihrer politischen Verantwortung für die Optimierung des Einsatzes&lt;br /&gt;
staatlicher Mittel Strukturänderungen beschlossen, die die Zukunftsfähigkeit der Hochschulen&lt;br /&gt;
gewährleisten und die Effizienz erhöhen sollen.&lt;br /&gt;
Die Hochschulen anerkennen die Aufgabe, die sächsische Hochschullandschaft und damit&lt;br /&gt;
ein wesentliches Potenzial für die Zukunft des Freistaates Sachsen weiterzuentwickeln, ihre Struktur&lt;br /&gt;
zu profilieren und Reformen in Lehre und Forschung durchzuführen, durch Konzentration auf&lt;br /&gt;
Kernbereiche zur Innovation und Wirtschaftlichkeit im Wissenschaftsbereich maßgebend beizutragen&lt;br /&gt;
und durch Kooperation in Forschung und Lehre die Effizienz des Einsatzes der staatlichen&lt;br /&gt;
Mittel zu verbessern. Sie werden die Empfehlungen der Sächsischen Hochschulentwicklungskommission&lt;br /&gt;
zur weiteren Entwicklung des sächsischen Hochschulwesens vom 27.03.2001 berücksichtigen&lt;br /&gt;
und ihre Aufgaben mit den aus dem Sächsischen Staatshaushalt zur Verfügung gestellten&lt;br /&gt;
Ressourcen erfüllen.&lt;br /&gt;
Von der Sächsischen Staatsregierung und den unterzeichneten Hochschulen wird gemeinsam&lt;br /&gt;
erklärt:&lt;br /&gt;
1. Die Staatsregierung&lt;br /&gt;
(1) stattet die Hochschulen in Sachsen während der Laufzeit dieser Vereinbarung mit einem Budget&lt;br /&gt;
aus; die jeweilige Anzahl von Haushaltsstellen sowie die Ausgestaltung des Budgets ergeben&lt;br /&gt;
sich aus den in der Anlage festgelegten Vorgaben der Staatsregierung. Zusätzlich verbleiben&lt;br /&gt;
den Hochschulen alle Einnahmen in der jeweils anfallenden Höhe.&lt;br /&gt;
(2) nimmt die Hochschulen im Rahmen der Haushaltsaufstellung während der Laufzeit dieser&lt;br /&gt;
Vereinbarung von weiterem Stellenabbau sowie von Haushaltskürzungen aus.&lt;br /&gt;
(3) nimmt die Hochschulen im Haushaltsvollzug während der Laufzeit dieser Vereinbarung von&lt;br /&gt;
ggf. allgemein verfügten personalwirtschaftlichen Stellenbesetzungssperren und wirkungsgleichen&lt;br /&gt;
Bewirtschaftungsmaßnahmen im Bereich der Hauptgruppe 4 aus. Bewirtschaftungsmaß-&lt;br /&gt;
38 (*)gemeint sind in dieser Vereinbarung einschließlich ihrer Anlage die Hochschulen gemäß § 1 des Sächsischen&lt;br /&gt;
Hochschulgesetzes vom 11.06.1999 außer Medizinische Fakultäten&lt;br /&gt;
Anlage&lt;br /&gt;
62 | Evaluation der Sächsischen Hochschulvereinbarung&lt;br /&gt;
nahmen gemäß § 41 SäHO bleiben unberührt; die besonderen Bedingungen in Hochschulen&lt;br /&gt;
mit der Befugnis zur eigenen Bewirtschaftung ihrer Liegenschaften werden berücksichtigt.&lt;br /&gt;
(4) stellt den Hochschulen in den Jahren 2005 bis 2008 zur Finanzierung von Investitionen, Büchergrundbeständen&lt;br /&gt;
und wissenschaftlicher Literatur jährlich zusätzlich Mittel in Höhe von&lt;br /&gt;
insgesamt 5 Mio. € zur Verfügung; davon entfallen 4,1 Mio. € auf die Universitäten und Kunsthochschulen&lt;br /&gt;
und 900 T€ auf die Fachhochschulen.&lt;br /&gt;
(5) kann nach Bedarfsanmeldung durch das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beim&lt;br /&gt;
Staatsministerium der Finanzen bis Ende Oktober eines jeden Jahres den Hochschulen insgesamt&lt;br /&gt;
jährlich bis zu 10 Mio. € für Sachinvestitionen, insbesondere Büchergrundbestände,&lt;br /&gt;
bewilligen, wenn die allgemeine Haushaltsentwicklung gegen Ende des Jahres eine entsprechende&lt;br /&gt;
Ausgabe gestattet. Diese Mittel sind übertragbar und im Folgejahr verfügbar.&lt;br /&gt;
(6) stellt die Ansätze der Haushaltsmittel - über die bestehenden Deckungsvermerke hinaus - jeweils&lt;br /&gt;
innerhalb der Hauptgruppen (HGr) 4 bis 8 gegenseitig deckungsfähig. Darüber hinaus&lt;br /&gt;
werden die Ansätze der HGr. 4 und 5 zugunsten der HGr. 8 sowie die Ansätze der HGr. 4 zugunsten&lt;br /&gt;
der HGr. 5 einseitig deckungsfähig gestellt. Hiervon unberührt bleibt die Zielvereinbarung&lt;br /&gt;
mit der TU Dresden. Im Übrigen gelten die Regelungen der Sächsischen Haushaltsordnung.&lt;br /&gt;
(7) genehmigt den Hochschulen nach Auswertung des Modellversuchs an der TU Dresden und&lt;br /&gt;
unter Berücksichtigung dabei gemachter Erfahrungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt die&lt;br /&gt;
Einrichtung von Steuerungsmodellen als Grundlage für Globalhaushalte auf der Basis von §&lt;br /&gt;
99 SächsHG und § 7a SäHO. Die Hochschulen werden dazu ein Berichtssystem mit Berücksichtigung&lt;br /&gt;
leistungs- und belastungsbezogener Kennzahlen einführen, dessen genaue Ausgestaltung&lt;br /&gt;
vom SMWK im Einvernehmen mit dem SMF und im Benehmen mit der Landeshochschulkonferenz&lt;br /&gt;
festgelegt wird.&lt;br /&gt;
2. Die Hochschulen&lt;br /&gt;
(1) erfüllen mit diesen zugewiesenen Mitteln alle ihre Aufgaben gemäß SächsHG (mit Ausnahme&lt;br /&gt;
der auch bisher nicht von den Hochschulkapiteln bzw. vom Einzelplan 12 [SMWK] umfassten&lt;br /&gt;
liegenschaftsbezogenen Aufgaben [einschl. HBFG]).&lt;br /&gt;
(2) definieren unter Beachtung der in der Anlage festgelegten Vorgaben der Staatsregierung ihre&lt;br /&gt;
Kernbereiche und legen bis 30.09.2003 jeweils ein Profilierungs- und Umsetzungskonzept vor.&lt;br /&gt;
Sie koordinieren unter der Federführung des SMWK ihre Struktur mit dem Ziel, Forschung und&lt;br /&gt;
Lehre in Sachsen zu optimieren. Im Ergebnis schließen sie bis 31.12.2003 jeweils eine Entwicklungsvereinbarung&lt;br /&gt;
mit der Staatsregierung ab.&lt;br /&gt;
(3) wirken bei der Entwicklung hochschulübergreifender attraktiver Studienangebote sowie im&lt;br /&gt;
Bereich Zentraler Betriebseinheiten und Wissenschaftlicher Einrichtungen, wie im Bibliothekswesen,&lt;br /&gt;
den Rechenzentren, im Hochschulsport, bei der Sprachausbildung und der Weiterbildung&lt;br /&gt;
in Form regionaler Zentren zusammen.&lt;br /&gt;
(4) richten zur inneren Profilierung und zur Stärkung ihrer Innovationsfähigkeit jeweils einen Innovationspool&lt;br /&gt;
von mindestens 4 % der Gesamtzahl ihrer jeweiligen Haushaltsstellen ein, über&lt;br /&gt;
dessen Verwendung in einem internen Wettbewerb von der Hochschulleitung unter Mitwirkung&lt;br /&gt;
der Gremien, des Kuratoriums und des SMWK entschieden wird.&lt;br /&gt;
(5) bauen ihren jeweiligen Beitrag zur wissenschaftlichen Weiterbildung, die sich grundsätzlich&lt;br /&gt;
durch Gebühren und Entgelte selbst tragen soll, zielstrebig aus und entwickeln dafür auf der&lt;br /&gt;
Anlage&lt;br /&gt;
Evaluation der Sächsischen Hochschulvereinbarung | 63&lt;br /&gt;
Grundlage zugehöriger Zielgrößen marktfähige Angebote, die spätestens 2005 in einem tragfähigen&lt;br /&gt;
Konzept zusammengefasst werden.&lt;br /&gt;
(6) stimmen ihre Personalstruktur mit Hilfe befristeter und zwischen ihnen abgestimmter Besetzungen&lt;br /&gt;
so flexibel ab, dass&lt;br /&gt;
a) eine Anpassung der Hochschulressourcen auf Grund der demographischen Entwicklung&lt;br /&gt;
und veränderter Studienanforderungen im Umfang von mindestens 300 Stellen in den&lt;br /&gt;
Jahren 2009/10 möglich ist.&lt;br /&gt;
b) nach Ende der Laufzeit dieser Vereinbarung eine Anpassung der Hochschulressourcen auf&lt;br /&gt;
Grund der demographischen Entwicklung und veränderter Studienanforderungen möglich&lt;br /&gt;
wird.&lt;br /&gt;
Dies gilt in besonderem Maße auch für Professorenstellen und deren Widmung. Die Hochschulen&lt;br /&gt;
berücksichtigen diese Flexibilität in ihren Profilierungskonzepten und in Personalentwicklungsplänen&lt;br /&gt;
der Struktureinheiten und weisen sie explizit aus.&lt;br /&gt;
Das Nähere wird im Jahre 2008 bestimmt.&lt;br /&gt;
(7) werden den Personalstellenabbau so gestalten, dass die durchschnittlichen Kosten der vom&lt;br /&gt;
Stellenabbau betroffenen Stellen annähernd den Durchschnittskosten der Personalstellen der&lt;br /&gt;
jeweiligen Hochschule im zutreffenden Haushaltsjahr entsprechen.&lt;br /&gt;
(8) stimmen darin überein, dass die Verteilung der Sonderzuweisungen gem. Pkt. 1 Abs. 4, 5 dieser&lt;br /&gt;
Vereinbarung jeweils innerhalb der Gruppe der Universitäten und Kunsthochschulen bzw.&lt;br /&gt;
der Fachhochschulen proportional zu dem aus der Anlage ersichtlichen Stellenbestand (ohne&lt;br /&gt;
die darin enthaltenen Bibliotheksstellen) erfolgt.&lt;br /&gt;
Die Universitäten&lt;br /&gt;
 treiben ihre Profilierung als dauernde Aufgabe und Teil des Wettbewerbs untereinander und&lt;br /&gt;
mit anderen Bildungsanbietern voran und bauen ortsübergreifende Netzwerke und Verbundsysteme&lt;br /&gt;
in Forschung, Lehre und Serviceleistungen auf.&lt;br /&gt;
 erarbeiten unter Nutzung gestufter Studiengänge (BA/MA) differenzierte, modulare, internationale&lt;br /&gt;
und auf lebenslanges Lernen gerichtete Studienangebote.&lt;br /&gt;
 bauen die Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und mit der Wirtschaft&lt;br /&gt;
in Forschung und Lehre aus.&lt;br /&gt;
Die Fachhochschulen&lt;br /&gt;
 schaffen durch Gestaltung ihrer Struktur die Voraussetzung dafür, dass sich der Anteil der&lt;br /&gt;
staatlichen Fachhochschulen an der Gesamtzahl der Studienplätze bis zum Jahre 2008 auf 30&lt;br /&gt;
% erhöhen kann.&lt;br /&gt;
 entwickeln ihre Lehrprogramme auf der Grundlage ihrer Konzeptionen zur Profilierung und&lt;br /&gt;
Entwicklung unter Nutzung gestufter Studiengänge mit dem Ziel innovativ weiter, mit praxisnah&lt;br /&gt;
ausgebildeten Absolventen wesentlich zur Deckung des Bedarfs an akademischen Fachkräften&lt;br /&gt;
in der Region beizutragen.&lt;br /&gt;
 entwickeln entsprechend ihrer Profillinien die Forschungskompetenzen weiter und bauen die&lt;br /&gt;
Forschungskooperation untereinander und mit Praxispartnern aus.&lt;br /&gt;
 entwickeln in Netzwerken mit Unternehmen der regionalen Wirtschaft, den zuständigen Industrie-&lt;br /&gt;
und Handelskammern, den Kommunen und Landkreisen federführend KompetenzAnlage&lt;br /&gt;
64 | Evaluation der Sächsischen Hochschulvereinbarung&lt;br /&gt;
zentren der Weiterbildung und streben die gemeinsame Entwicklung kooperativer Studienangebote&lt;br /&gt;
an.&lt;br /&gt;
Die Kunsthochschulen&lt;br /&gt;
 schärfen durch Neuzuordnungen und Umwidmungen von Professuren weiter ihr jeweiliges&lt;br /&gt;
Profil.&lt;br /&gt;
 bauen die vorhandenen wettbewerbsfähigen Kompetenzen in der künstlerischen und wissenschaftlichen&lt;br /&gt;
Lehre und Forschung sowie ihre nationalen und internationalen Kooperationsbeziehungen&lt;br /&gt;
aus.&lt;br /&gt;
 intensivieren die Zusammenarbeit mit den regionalen Kunst- und Kultureinrichtungen.&lt;br /&gt;
3. Leistungswettbewerb / Controlling&lt;br /&gt;
(1) Mit dem Ziel, einen Anreiz für den effektiveren Einsatz der staatlichen Mittel zu schaffen und&lt;br /&gt;
damit den Wettbewerb zwischen den Hochschulen zu fördern, werden den Hochschulen beginnend&lt;br /&gt;
ab dem Jahr 2005 Teile des Budgets vom Staatsministerium für Wissenschaft und&lt;br /&gt;
Kunst unter Berücksichtigung leistungs- und belastungsbezogener Kennzahlen sowie unter&lt;br /&gt;
Beachtung des jeweiligen Profilierungsstandes zugewiesen.&lt;br /&gt;
Unter Fortschreibung des bisher angewandten Modells werden dem Wettbewerb um die staatlichen&lt;br /&gt;
Mittel insbesondere folgende Qualitäts- bzw. Leistungsindikatoren zugrunde gelegt:&lt;br /&gt;
a) Erhöhung der Sach- und Investitionsmittelquote unter Zugrundelegung einer geeigneten&lt;br /&gt;
Bemessungsgrundlage auf zunächst 17 % und ab 2006 auf 20 %&lt;br /&gt;
b) Einhaltung der Regelstudienzeit&lt;br /&gt;
c) Verkürzung der durchschnittlichen Verweildauer&lt;br /&gt;
d) Höhe der eingeworbenen Drittmittel, Veröffentlichungen, Anzahl der Promotionen und&lt;br /&gt;
Habilitationen&lt;br /&gt;
e) Einführung neuer innovativer Studiengänge&lt;br /&gt;
f ) Einführung neuer Weiterbildungsangebote&lt;br /&gt;
g) Einführung effizienzorientierter Managementmethoden&lt;br /&gt;
Das Nähere wird in den Entwicklungsvereinbarungen geregelt.&lt;br /&gt;
Das Verfahren der Mittelverteilung regelt das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst federführend&lt;br /&gt;
im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und im Benehmen mit&lt;br /&gt;
der Landeshochschulkonferenz erstmals bis zum 30.06.2004.&lt;br /&gt;
(2) Von 2004 an erstatten die Hochschulen zum 30. April jedes Jahres dem Staatsministerium für&lt;br /&gt;
Wissenschaft und Kunst einen Bericht über die Erfüllung der Entwicklungsvereinbarung unter&lt;br /&gt;
Einbeziehung der Angebote im Weiterbildungsbereich. Das Nähere wird in den Entwicklungsvereinbarungen&lt;br /&gt;
geregelt. Zum 30. Juni jedes Jahres übergibt das Staatsministerium für&lt;br /&gt;
Wissenschaft und Kunst der Sächsischen Staatsregierung einen Gesamtbericht über die Einhaltung&lt;br /&gt;
der in dieser Vereinbarung festgelegten Komponenten.&lt;br /&gt;
(3) Zum 31.12.2006 wird eine Evaluation der Vereinbarung vorgenommen.&lt;br /&gt;
&lt;br /&gt;
Vorgaben der Staatsregierung&lt;br /&gt;
1. Über die strukturelle Entwicklung der Hochschulen&lt;br /&gt;
(1) Die staatliche Ausbildung von Juristen wird in der Universität Leipzig konzentriert.&lt;br /&gt;
(2) Die Ausbildung im Fach Romanistik wird in der Universität Leipzig und der&lt;br /&gt;
TU Dresden konzentriert.&lt;br /&gt;
(3) In der TU Chemnitz werden die Allgemeine und Vergleichende Literaturwissenschaft, Wirtschafts-&lt;br /&gt;
und Sozialgeographie sowie Deutsch als Fremd- und Zweitsprache als Nebenfächer&lt;br /&gt;
der Magisterstudiengänge gestrichen; außerdem wird der Aufbaustudiengang Sozialpädagogik&lt;br /&gt;
eingestellt.&lt;br /&gt;
(4) Die Ausbildung von Grund- und Mittelschullehrern wird spätestens ab 2005 grundsätzlich in&lt;br /&gt;
der Universität Leipzig konzentriert.&lt;br /&gt;
(5) Die universitäre Ausbildung von Bauingenieuren wird in der Technischen Universität Dresden&lt;br /&gt;
konzentriert.&lt;br /&gt;
(6) Die universitäre Ausbildung von Wirtschaftsingenieuren wird in den Technischen Universitäten&lt;br /&gt;
konzentriert.&lt;br /&gt;
(7) Die Ausbildung in den geowissenschaftlichen Fächern Geophysik, Geologie und Mineralogie&lt;br /&gt;
wird grundsätzlich in der TU Bergakademie Freiberg konzentriert.&lt;br /&gt;
(8) Die TU Chemnitz und die TU Bergakademie Freiberg arbeiten bei der universitären Ausbildung&lt;br /&gt;
in Mathematik/Naturwissenschaften und Wirtschaftswissenschaften zusammen und&lt;br /&gt;
konzentrieren sie auf die sich aus ihrem jeweiligen Profil ergebenden Erfordernisse der Ingenieurwissenschaften&lt;br /&gt;
bzw. der Ingenieur-, Geo-, und Montanwissenschaften.&lt;br /&gt;
Die Maßnahmen sind in den Entwicklungsvereinbarungen zu präzisieren.&lt;br /&gt;
2. Über die Zuführung von Planstellen und Haushaltsmitteln&lt;br /&gt;
(1) In den Jahren 2001 bis 2004 werden in den Hochschulen insgesamt 415 Stellen abgebaut, in&lt;br /&gt;
den Jahren 2005 bis 2008 werden in den Hochschulen insgesamt 300 Stellen abgebaut. Während&lt;br /&gt;
der Laufzeit der Vereinbarung stehen den Hochschulen folgende Personalstellen zur Verfügung,&lt;br /&gt;
wobei bei den Angaben zu 2009/10 Kapitel 2 Absatz 6 Ziffer a) nicht berücksichtigt&lt;br /&gt;
ist.&lt;br /&gt;
2005 2006 2007 2008 2009/10&lt;br /&gt;
Universitäten:&lt;br /&gt;
TU Chemnitz 1231 1220 1208 1196 1185&lt;br /&gt;
TU Dresden 2777 2749 2721 2695 2667&lt;br /&gt;
TU Bergakademie&lt;br /&gt;
Freiberg 831 824 817 809 801&lt;br /&gt;
Universität Leipzig 2123 2103 2084 2065 2045&lt;br /&gt;
Internationales&lt;br /&gt;
HS-Institut Zittau 27 27 27 27 27&lt;br /&gt;
Anlage&lt;br /&gt;
Evaluation der Sächsischen Hochschulvereinbarung | 67&lt;br /&gt;
2005 2006 2007 2008 2009/10&lt;br /&gt;
Fachhochschulen:&lt;br /&gt;
HTW Dresden 445 444 443 442 441&lt;br /&gt;
HTWK Leipzig 404 404 404 403 402&lt;br /&gt;
HS Mittweida 297 296 294 292 291&lt;br /&gt;
HS Zittau/Görlitz 298 296 295 294 291&lt;br /&gt;
WH Zwickau 413 411 409 407 406&lt;br /&gt;
2005 2006 2007 2008 2009/10&lt;br /&gt;
Kunsthochschulen:&lt;br /&gt;
HS für Bildende&lt;br /&gt;
Künste Dresden 99 99 98 97 97&lt;br /&gt;
HS f. Grafik und&lt;br /&gt;
Buchkunst Leipzig 87 86 86 85 85&lt;br /&gt;
HS f. Musik Dresden&lt;br /&gt;
HS f. Musik u.&lt;br /&gt;
102 101 100 100 100&lt;br /&gt;
Theater Leipzig&lt;br /&gt;
Palucca-Schule&lt;br /&gt;
148 147 146 145 144&lt;br /&gt;
Dresden 55 55 55 55 54&lt;br /&gt;
Von dieser Vorgabe unberührt bleiben bereits bestehende KW-Vermerke sowie die 23 im Kapitel&lt;br /&gt;
1207 veranschlagten Stellen für gemeinsame Berufungen. Ebenso unberührt bleiben künftige&lt;br /&gt;
Stellenumschichtungen, die sich aus wissenschaftspolitischen Entwicklungen ergeben&lt;br /&gt;
und einvernehmlich zwischen den Hochschulen im Benehmen mit der Landeshochschulkonferenz&lt;br /&gt;
vereinbart werden.&lt;br /&gt;
Der Stellenplan B gilt in der jeweils aktuellen, dem Haushaltsplan zugrunde liegenden Fassung.&lt;br /&gt;
(2) Den Hochschulen wird für die Laufzeit der Vereinbarung jährlich ein Budget nach folgenden&lt;br /&gt;
Maßgaben garantiert:&lt;br /&gt;
Das Budget wird aus den im Haushalt 2004 für die Universitäten und Hochschulen veranschlagten&lt;br /&gt;
Soll-Ausgaben aus der HGr. 5 – 8, Kapitel 1208 – 1241 in Höhe von 127.730.400,00 €&lt;br /&gt;
(einschl. Drittmittel) gebildet. Hinzu kommen&lt;br /&gt;
 die Soll-Ausgaben des Haushaltes 2004 für die sonstigen nicht Stellenplan bezogenen&lt;br /&gt;
Personalausgaben (HGr. 4) der Kap. 1208-1241;&lt;br /&gt;
 die Personalausgaben des Stellenplans, die nach den jeweils dem Staatshaushalt zugrunde&lt;br /&gt;
liegenden Personalpauschsätzen garantiert werden. Dabei werden die Kosten für Bewährungs-&lt;br /&gt;
und Zeitaufstiege berücksichtigt; Anpassungen des Hochschulbesoldungsrechts&lt;br /&gt;
werden bei der Bemessung der Personalpauschsätze kostenneutral eingearbeitet.&lt;br /&gt;
Rechnerisch werden die Einnahmen der Hochschulen (HGr. 1-3, Basis Soll 2004) bei der Ermittlung&lt;br /&gt;
des Budgets abgezogen.&lt;br /&gt;
Das Budget beträgt somit für das Basisjahr 2004: 596.409.300,00 €.&lt;br /&gt;
Anlage&lt;br /&gt;
68 | Evaluation der Sächsischen Hochschulvereinbarung&lt;br /&gt;
(3) Darüber hinaus&lt;br /&gt;
 stehen den Hochschulen jährlich die im Sammelansatz Kapitel 1207 veranschlagten und&lt;br /&gt;
der Verstärkung der Ansätze der Hochschulen dienenden Mittel in Höhe von 2.273.300,00&lt;br /&gt;
€ zur Verfügung;&lt;br /&gt;
 werden für die Hochschulen jährlich insgesamt Mittel in Höhe von 6,391 Mio. € zur Kofinanzierung&lt;br /&gt;
von Gemeinsamen Hochschulprogrammen (außer HBFG) des Bundes und der&lt;br /&gt;
Länder sowie von Modellversuchen nach der BLK-Rahmenvereinbarung garantiert.&lt;/div&gt;</summary>
		<author><name>DanRe</name></author>
		
	</entry>
</feed>