Protokolle/2010 01 06 Plenumprotokoll: Unterschied zwischen den Versionen

Aus POT81
Wechseln zu: Navigation, Suche
(TOP Gewohnheitsrecht)
(Plenum, Mittwoch, 06.01.2010)
Zeile 28: Zeile 28:
 
:Die genannten Kriterien werden in der Praxis sehr eng ausgelegt, da unser Rechtssystem grds. auf geschriebenem Recht basiert.
 
:Die genannten Kriterien werden in der Praxis sehr eng ausgelegt, da unser Rechtssystem grds. auf geschriebenem Recht basiert.
 
* '''--> Wir haben im POT Gewohnheitsrecht, auch wenn das im Streitfall durch einen Richter geprüft werden muss.'''
 
* '''--> Wir haben im POT Gewohnheitsrecht, auch wenn das im Streitfall durch einen Richter geprüft werden muss.'''
 +
 +
=== TOP FSR Vernetzungstreffen ===

Version vom 6. Januar 2010, 18:41 Uhr

Alle Protokolle

  • bitte möglichst klar eintragen, was ihr machen wollt: Diskussionen auf der Diskussionseite führen. Bitte Diskussionsseite beachten.
  • bitte möglichst einen Sprecher für den jeweiligen Punkt anführen (keine AG, sondern eine konkrete, sich für den Punkt verantwortlich fühlende Person), damit nicht auf einmal niemensch da ist, das anszusprechen
  • bitte nicht alles zergliedern und einzelne Punkte aufmachen: überlegt, ob das Thema vielleicht unter einen anderen TOP passt
  • wer moderieren (2 Personen) oder protokollieren (1 Person) will, sollte so gegen 19:30 Uhr am Pult vorbei schauen

Plenum, Mittwoch, 06.01.2010

TOP Uni Live

  • 14.01.2010 UNI LIVE - Schnupperstudium http://tu-dresden.de/unilive
  • 08:00 - 16:00 Uhr
  • StuRa hat Möglichkeit aufgezeigt Stand zu eröffnen
    • Ideen:
      • Bett im68er Stil mit Aufstellern, Infomaterial
      • mit 68er Sprüchen durch das HSZ marodieren (flashmobartig)
    • ToDo:
      • Stura anschreiben
      • Inhalt der Aufsteller klären
      • williges Personal(Hisetellen, im Bett liegen, Ausgestaltung, Materialaufbereitung, ...)

TOP Rektorgespräch

  • Rektorat will wissen, wie viele kommen

TOP Gewohnheitsrecht

  • Normen: Gesetzlich nicht geregelt.
  • Information: Ungeschriebene Rechtsquelle im Zivil- und Verwaltungsrecht: Die Entstehung setzt Folgendes voraus:
1. Eine lang andauernde tatsächliche Übung.
2. Die Beteiligten müssen in der Überzeugung handeln, durch die Einhaltung der Übung bestehendes Recht zu befolgen, sich also rechtlich gebunden fühlen, obwohl eine solche (formale) Bindung gar nicht besteht.
Die genannten Kriterien werden in der Praxis sehr eng ausgelegt, da unser Rechtssystem grds. auf geschriebenem Recht basiert.
  • --> Wir haben im POT Gewohnheitsrecht, auch wenn das im Streitfall durch einen Richter geprüft werden muss.

TOP FSR Vernetzungstreffen