ProQ

Aus POT81
Wechseln zu: Navigation, Suche

Folgende Darstellung ist keine offizielle Eigendarstellung des Projekts ProQ, sondern eine kritische Außensicht

ProQ ist eine Initiative des Studentenrats der TU Dresden, um zusammen mit den Rektorat ein System zur Systemakkreditierung an der TU Dresden zu erarbeiten. Die Zusammenarbeit soll auf Augenhöhe und nicht konfrontativ erfolgen, was einerseits löblich ist, andererseits die tatsächliche Konstellation und Interessenlage verkennt. Die tatsächliche Lage sieht so aus, dass die Universität den Studentenrat nur über die von ihr gewünschten Schritte informieren muss (das „Benehmen“ herstellen), Zusammenarbeit auf Augenhöhe erfordert aber, dass nicht ein Partner vom Verhandlungstisch aufstehen und sagen kann „so wird es gemacht!“. Darüber wie es um die Interessen der einzelnen Beteiligten bestellt ist unten mehr. Das Projekt läuft seit Mitte Mai 2009 und verfolgt, im einzelnen, folgende Ziele

  • Analyse von Zielen und Kriterien einer möglichen Systemakkreditierung
  • Erarbeitung des derzeitigen Stands an der TUD und an anderen Universitäten
  • Recherche zu verschiedenen Verfahren (Referenzen, Effektivität, Effizienz)
  • Untersuchung der Umsetzbarkeit an der TUD
  • Erarbeitung eines praxistauglichen Vorschlags zur Qualitätssicherung

Der Umsetzungsprozess sollte transparent ablaufen und stringent dokumentiert werden. Die Hochschulöffentlichkeit sollte umfassend informiert werden.

Interessengefüge

Das ist ein Thesenpapier, nicht die endgültige Wahrheit

Was will das Rektorat

Das Rektorat muss zuerst einmal sicherstellen, dass alle Studiengänge der TU Dresden akkreditiert werden. Akkreditierung bedeutet dass durch einen Prozess der Begutachtung sichergestellt wird das Studiengänge bestimmten, allerdings rein formalen, Anforderungen genügen. So darf es beispielsweise nur eine bestimmte Anzahl an Prüfungen geben, über deren Länge ist aber nichts gesagt und so kann der Student durch diese Regelung hinterher durchaus auch schlechter dastehen als vorher. Diese Akkreditierung wurde durch das neue sächsische Hochschulgesetz für jede sächsische Hochschule zur Pflicht und jede Uni die nicht mittelfristig damit beginnt wird den Zorn des Ministeriums für Wissenschaft und Kultus zu spüren bekommen und sich bald darauf über einen deutlich geschrumpften Etat freuen dürfen.

Die Hochschulen müssen also akkreditieren. Das Problem damit ist, dass Akkreditierung teuer und für die einzelnen Fakultäten und Fachrichtungen, die an der Erstellung von Studiengängen arbeiten, auch mit erheblichen Aufwand bei unklaren Nutzen verbunden ist. Bisher bezahlt die Universität wenn sie einen Studiengang akkreditieren möchte Geld an externe Dienstleister (Akkreditierungsagenturen führen für einzelne Studiengänge eine Programmakkreditierung durch). Bisher wird dafür noch nicht allzu viel Geld ausgegeben weil noch kaum ein Studiengang akkreditiert ist, wenn aber alle Studiengänge akkreditiert werden müssen, wird es doch recht teuer. Grob geschätzt hat die TU-Dresden 50 Studiengänge und eine Akkreditierung kostet etwa 15000 €, jeder Studiengang muss alle 5 Jahre einmal akkreditiert werden, das macht also im Jahr 150000 €. Davon könnte man auch 2 gut qualifizierte Vollzeitstellen bezahlen, um damit die eigenen Studiengänge selbst zu akkreditieren (Systemakkreditierung) und wenn man ein wenig knausert auch noch ein bisschen Geld sparen, besonders wenn man noch die eine oder andere schon vorhandene Stelle (etwa aus dem Kompetenzzentrum für Bildungs- und Hochschulplanung) um widmet.

Viel gravierender aber ist, dass das Rektorat auf Angestellte in ganz anderer Weise Einfluss nehmen kann als auf externe Gutachter einer Akkreditierungsagentur. Bisher haben die Fakultäteten und Fachrichtungen die Studiengänge weitgehend selbstständig so gestaltet, wie es der jeweiligen Fachkultur am besten entsprach und das Rektorat hat sich nur bei schwerwiegenden Problemen (i.d.R. Konformität zu gesetzlichen Regelungen) eingeschaltet. Ein ziemlich pluralistisches System, mit dem viele Studiengänge recht gut gefahren sind, dass aber natürlich auch Ausreißer nach unten zugelassen hat. Im neuen System hat das Rektorat natürlich wesentlich mehr Einflussmöglichkeiten, so können über den Zwang zur Systemakkreditierung nicht nur qualitätsbezogene Vorgaben umgesetzt, sondern durchaus auch fachlich/inhaltliche. Durch diese neuen Einflussmöglichkeiten könnte das Rektorat vielleicht die erwähnten Ausreißer nach unten verhindern, allerdings um den Preis, dass Ausreißer nach oben durch die verstärkte Regulierung ebenfalls behindert würden. Aber möchte das Rektorat überhaupt die Qualität am unteren Rand anheben?

Primär möchte sich jede Organisation erst einmal selbst erhalten (die eigenen Arbeitsplätze) und die Universität braucht dafür im wesentlichen Steuergeld. Diese Mittel kommen vom Land Sachsen, zum Teil als feste Zuteilung, aber auch als leistungsorientierte Mittel. Die leistungsorientierten Mittel werden im wesentlichen nach der Anzahl der Studenten (Lehre) und der Höhe von Drittmittel (Forschung) aber auch nach den Stand der Profilierung verteilt. Diese leistungsorientierten Mittel sollten 2009/2010 etwa 17,5 Mio € umfassen, ein starker Anreiz für die Universitäten mehr „zu leisten“. Wie aber misst man die Leistung der Universitäten im Bezug auf die Verbesserung der Qualität? Indem prüft ob alle Studiengänge einer Hochschule akkreditiert sind. Sobald das der Fall ist gibt es Geld und wenn das nicht der Fall ist eben nicht. Sobald die Hochschule sich also selbst die formale Korrektheit ihrer Studiengänge bestätigt hat, ist das mangels weiterer Anreize das Ende aller Bemühungen zur Verbesserung der Qualität.

Wie kommt die Hochschule jetzt an noch mehr leistungsorientierte Mittel, um sich bei schwindenden Zuweisungen über Wasser zu halten? Indem sie sich profiliert. Das heißt indem sie sich Alleinstellungsmerkmale schafft um im „Wettbewerb“ mit anderen Hochschulen bestehen zu können. Das Ministerium stellt sich das zum Beispiel so vor, dass es, von den Massenfächern abgesehen, jedes Fach nur noch an einen Hochschulstandort geben soll, weil das „effizienter“ ist. Wie das konkret aussieht kann man gerade bei der Lehrerausbildung beobachten die nach dem Willen des Ministeriums nur noch in Leipzig angesiedelt werden soll, wobei selbst die Universität Leipzig davon ausgeht, die dafür notwendigen Kapazitäten gar nicht bereitstellen zu können. Hier werden staatsinterventionistische, zentralistische Entwicklungen mit einer liberale Rhetorik und Terminologie flankiert, wobei es im Kern um die Zerschlagung der Autonomie der Hochschulen bzw. der Gruppenuniversität geht.

Das Rektorat verbindet also 3 wesentliche Ziele mit der Einrichtung der Systemakkreditierung:

  • Vermeidung von Sanktionen, durch mittelfristige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
  • Vermeidung zusätzlicher Kürzungen wegen nicht akkreditierter Studiengänge
  • Erschließung zusätzlicher Mittel, die im „Wettbewerb“ anderen Universitäten abspenstig gemacht werden

Was will das Staatsministerium

Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) will in erster Linie die finanziellen Vorgaben einhalten, die ihm vom Staatsministerium für Finanzen in schöner regelmässigkeit alle 2 Jahre vorgesetzt werden. Das bedeutet in aller Regel Einsparungen, beziehungsweise Nullrunden, in den Jahren 2011 und 2012 wird es mit rund 1/5 weniger für den Gesamtetat und etwa 23% weniger für die Hochschulen besonders heftige Einschnitte geben. Das Ministerium ist also im Moment noch mehr zum sparen aufgelegt als üblich. Ein großer Anteil der Kosten sind Personalkosten, weswegen seit Jahr und Tag, völlig unberührt von tatsächlichen demografischen Trends oder Möglichkeiten zur Förderung der Studentenmigration und Studierneigung, Personal abgebaut wird. Weiterhin waren auch Investitionen bisher immer ein großer Etatposten, der 2011/2012 aber deutlich zusammengeschmolzen wird. Das führt natürlich dazu das die Zustände an den Universitäten sich stetig verschlechtern. Für so unschöne Dinge möchte das SMWK nicht verantwortlich gemacht werden. Da es den eigentlich Schuldigen, das Finanzministerium schlecht anschwärzen kann, wird die Verantwortung geschickt nach Unten deligiert.

So sind die Hochschulen im Zeitraum 2005/2010 zuerst dazu angehalten worden ihr Personal zu flexibilisieren, das heißt in prekäre Beschäftigungsverhältnisse zu drängen, damit jetzt die Mittel gestrichen werden können um befristetet Stellen neu zu besetzen. Da auf diese Art niemand „gekündigt“ wird, muss sich niemand die Hände schmutzig machen. Weiterhin kann man die vorgeblich schlechte Leistung der Hochschulen sehr gut für Verluste an leistungsbezogenen Mitteln verantwortlich machen, während der tatsächliche Grund ein massiver Schwund der insgesamt zu verteilenden Summe ist (ca. 17,5 Mio 2009/2010 → ca. 15 Mio 2011/2012). Die Qualitätsicherung ist laut sächsischen Hochschulgesetz ein Faktor der für die Leistungsorientierte Mittelvergabe, es kann somit dazu genutzt werden die Einschnitte im sächsischen Haushalt nach unten weiterzugeben. Das SMWK hat also im großen und ganzen nur ein Ziel:

  • Einschnitte durchführen, ohne dabei die Verantwortung zu übernehmen und gleichzeitig „Effizienzgewinne“ als eigene Leistung zu vereinnahmen

Was sind die Interessen der Studenten

Die Studenten wollen ihr Studium in Regelstudienzeit beenden können, sie wollen ein Auslandssemester machen können und weder über- noch unterfordert werden, einen Abschluss haben der anerkannt ist und es ihnen ermöglicht einen Beruf zu ergreifen. Das sind alles Aspekte die im Rahmen einer Akkreditierung eine Rolle spielen und eine Akkreditierung kann sicher hilfreich sein diese Aspekte des Studiums zu verbessern, aber die Akkreditierung allein garantiert sie nicht. Die Akkreditierung kann ein Schritt zur Erreichung einer umfassend hohen Qualität sein, sie ist aber auch nicht unbedingt notwendig. Die Studenten wollen also eine weitergehende Qualitätssicherung die nicht bei den Fundamenten stehen bleibt, eine Qualitätssicherung die Exzellenz belohnt statt Mittelmaß zu bestärken.

Viele der Probleme die im Moment in der Lehre auftreten sind im Rahmen eines nur universitätsweiten Qualitätssicherungssystems gar nicht zu lösen, da sie von der finanziellen Misere des Landes Sachsens oder vom Bologna-Prozess induziert sind und auch viele Missstände die zwar theoretisch an der Universität gelöst werden könnten, sind stark von der dauernden Unterfinanzierung und den andauernden Reformdruck beeinflusst. Insofern muss man die Frage stellen was sich die Studenten überhaupt von einen Qualitätssicherungssystem erhoffen dürfen?

  • bestmögliche Betreuung, trotz mangelnden Personals
  • inhaltlich und didaktisch gute Lehrveranstaltungen
  • bessere Studienorganisation, bessere Mobilität
  • anerkannte Abschlüsse

Ob diese Punkte verwirklicht werden können hängt in erster Linie davon ab inwieweit sich die Dozenten über das geforderte Maß hinaus für die Lehre engagieren!

Strukturelle Verankerung von ProQ

ProQ baut auf den bereits vorhandenen und gesetzlich legitimierten Gremien der Universität auf, so können zusätzliche Strukturen weitgehend vermieden werden, es ist aber unter Umständen ein externes Zentrum für Qualitätssicherung angedacht.

Fundamental für die praktische Organisation der Lehre auf Ebene der Fakultäten ist die Studienkommissionen, die es für jeden Studiengang gibt und die die einzelnen Studiengänge konzipiert. Die Kommunikation der Studienkommission innerhalb des Qualitätssicherungssystem soll durch 2 Studiengangbeauftrage gewährleistet werden, je ein Student und ein Lehrender. Die bisherige Tätigkeit der Studienkommission soll in der Form erweitert werden, dass sie einerseits Stellungnahmen zu den Empfehlungen abgibt, die sie aus den Qualitätssicherungsprozess erreichen und andererseits die Vorgaben umsetzt, die weitere oben im Prozess festgelegt wurden. Die Umsetzung der Vorgaben durch die Studienkommission ist dabei zweifelhaft, da die sie zumindest formal ein paritätisch besetztes Gremium ist (im Fakultätsrat entspricht dem ein partielles Vetorecht der Studierendenvertreter bei Fragen der Studienorganisation). Der Gesetzgeber hat zwar die Wahl der studentischen Vertreter durch den Fakultätsrat vorgeschrieben, wodurch Manipulationen Tor und Tür geöffnet sind, das ändert aber nichts am grundsätzlich paritätischen Charakter des Gremiums. Dadurch kann die Studienkommission nicht zur Umsetzung von externen Vorgaben verpflichtet werden. In der Praxis wird das dazu führen das die Studienkommission übergangen oder wenn sich sich das nicht gefallen lässt manipuliert wird. Im Schema wird das durch das fehlen eines entsprechen Pfeils für eine Zielvereinbarung sichtbar.

Die übergeordneten Ebenen Dekanat/Fakultätsrat und Rektorat/Senat sind zunehmend weniger in die konkrete Ausgestaltung der Studienorganisation involviert, stattdessen sind sie vermehrt mit der Ableitung und Durchsetzung von Vorgaben für die konkrete Arbeit in der Studienkommission beschäftigt. Im einzelnen stellt sich das wie folgt dar. Die Informationen aus der Studienkommission (Evaluation und Lehrbericht) werden, so wie bisher praktiziert, nach oben weitergegeben (Fakultätsrat, Rektorat), zusätzlich dazu erhält das Qualitätssicherungszentrum diese Informationen. Das Zentrum analysiert, anhand der Evaluation und des Lehrberichts sowie weiterer Indikatoren, die Ist-Situation und leitet Empfehlungen ab. Diese Empfehlungen und Analysen werden als Evaluationsbericht zusammengefasst und an die Stakeholder weitergeleitet. Vor den Hintergrund dieses Evaluationsberichts treten dann das Rektorat und das Dekanat in Verhandlungen über Zielvereinbarungen, die am Ende den Empfehlungen des Zentrum inhaltlich mehr oder auch deutlich weniger ähneln können. Die Senatskommission ist dafür zuständig Vorgaben für die Arbeit des Zentrums zu erstellen und diese immer wieder an geänderte Bedingungen anzupassen. Über diese eher schwache Kompetenz Leitlinien zu entwerfen hinaus, die den Senat gesetzlich zusteht, soll der Senat ähnlich wie das Zentrum auch Empfehlungen abgeben können. Hier ist das Problem wieder das Empfehlungen dritter in einen Verhandlungsprozess zwischen Dekanat und Rektorat auch ganz einfach ignoriert werden können, weiterhin ist es angesichts der angedachten Zusammensetzung der Kommission auch zweifelhaft ob die fachliche Expertise und die Ressourcen vorhanden sind um sich fundiert einmischen zu können.

Organisatorisch kann sich das Rektorat auf eine eigene Stabsstelle oder eine Stelle in der zentralen Verwaltung stützen, während die Senatskommission über das Zentrum verfügen kann. Bemerkenswert ist das auf den unteren beiden Ebenen (Fakultät/Studiengang) keine Ressourcen vorgesehen sind, um die eigene Stellung im vorgeschlagenen Prozess adäquat ausfüllen zu können. Insbesondere auf die Studienkommission kommen mehr Arbeit und Bürokratie bei schwindenden Handlungsspielraum zu. stark vereinfachtes Schema des Qualitätssicherungssystems

Zur Erläuterung der gesetzlichen Mitwirkungsrechte der einzelnen Beteiligten: Am wichtigsten ist die Studienkommission, sie erarbeitet Entwürfe für den Fakultätsrat zu Änderungen der Studienorganisation. Der Fakultätsrat muss diese in der von der Studienkommission vorgelegten Fassung verabschieden, Abweichungen sind nur mit einer 2/3 Mehrheit der Mitglieder möglich. Das Rektorat muss diese Änderungen genehmigen, dass heißt es kann die Genehmigung nur aus schwerwiegenden rechtlichen Gründen und nur solange verweigern wie der Mangel fortbesteht. Lediglich bei der Neueinrichtung oder wesentlichen Änderung eines Studiengängen hat das Rektorat weitgehendere Rechte. Zusätzlich ist das Rektorat auch ermächtigt, im Rahmen seiner Kompetenzen, Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Forschung und Lehre zu ergreifen. Der Senat darf zu Studien- und Prüfungsordnungen lediglich Stellung nehmen und er darf Grundsätze für die Organisation der Lehre erlassen.

Wirkungsweise von ProQ

Der oben beschriebene Prozess soll in einen 5-Jahres-Turnus einerseits zu einer (Re)akktrediterung und andererseits zum Abschluss neuer Zielvereinbarungen führen. Inwiefern zwischen 2 Akkrediterungsrunden noch Steuerungseingriffe stattfinden, ob Informationsflüsse über das gesetzlich geforderte Maß hinaus aufrecht erhalten werden und ob und wie die Zielvereinbarung mit der Evaluation gleichzeitig terminiert werden ist nicht klar.

Um das System umzusetzen wird es zuerst eine Ordnung geben die die Fakultäten zur Mitarbeit verpflichtet. Nachdem der Senat diese Ordnung verabschiedet hat (wenn er das tut …) müssen die Fakultäten zwangsweise mitziehen oder die Konsequenzen tragen.

Mögliche Probleme

  • Wie bereits ausführlich dargelegt ist ein echtes Interesse an einer Qualitätsverbesserung im Sinne der Studenten seitens der Universitätsleitung eher fragwürdig, insbesonder wenn es dafür auch noch finanzielle Mittel benötigt werden
  • Es ist auch nicht klar ob Zielvereinbarungen und Sanktionen ein gutes Mittel sind um die Lehrenden zu besserer Qualität zu animieren, mehr dazu: Anfrage des FSR-Wasserwesen(pdf) unter Punkt II
  • Zunehmende Zentralisierung, durch die Schaffung neuer Eingriffsmöglichkeiten in die Angelegenheiten der Fakultäten
  • Es ist unklar wie der Mehraufwand in den Fakultäten und insbesondere in den Studienkommissionen geleistet werden soll. Eine reine Beratung und Unterstützung der Studienkommission durch ein Zentrum wäre durchaus wünschenswert und würde diese sicher auch entlasten. Leider ist es so das es zu Zielvereinbarungen zwischen der Fakultät und den Rektorat kommen wird, die auch unsinnige Vorschläge des Zentrums berücksichtigt. Auch ist zu erwarten das Zielvereinbarungen Dinge enthalten die einfach den Drang des Rektorats entsprechen den neuesten Reformtrend zu folgen oder die coolsten neuen Studiengänge mit den verrücktesten englischen Namen zu haben und die auch unter den Segel der Qualitätssicherung fahren werden. Während das Rektorat einen Stab und festangestellte Prorektoren hat, dürfen die Studenten in den Gremien das dann in ihrer Freizeit umsetzen.
  • Die Stellungnahmen zu den Qualitätssicherungskonzepten und die zusätzlichen Sitzungen in der Senatkommission bedeuten Mehraufwand ohne das damit mehr Kompetenz für diejenigen die diesen Aufwand leisten verbunden ist.
  • Die strukturelle Trennung der Qualitätssicherung von anderen Steuerungsaufgaben ist nicht gegeben.
  • Beschwerden sollen über die Gremienwege ablaufen, dass ist langsam und wird jeden der versucht sich zu beschweren in den Wahnsinn treiben. Wenn die sich jemand aus der Studienkommission beschwert, muss er das zuerst auf der nächsten Sitzung des Fakultätsrats tun, der Fakultätsrat „beschließt" dann die Beschwerde weiterzuleiten. Unklar ist dabei wer am Ende überhaupt verantwortlich ist falls im Qualitätssicherungssystem etwas nicht funktioniert, laut Gesetz ist das Rektorat wohl bei Problemen mit konkreten Maßnahmen zuständig, während der Senat bei Problemen zuständig ist die sich aus dem System als solchen ergeben. Wer für fehlerhafte Maßnahmen zuständig ist die sich aus einen fehlerhaften System ergeben ist damit noch nicht gesagt …
  • Im Zusammenhang mit den Problem des Beschwerdemanagements kann auch es auch zu äußerst hässlichen Problemen zwischen Rektorat, Senatskommission und Zentrum kommen, wenn keine Einigkeit darüber besteht ob eine bestimmte Zielvereinbarung eingehalten wurde. Darüber entscheidet im Endeffekt das Rektorat und die Betroffenen könnten dann ziemlich sauer auf diejenigen sein die sich das inhaltlich ausgedacht haben (Senatskommission, Zentrum). Es ist zwar möglich in jeder einzelnen Zielvereinbarung ein Schiedsverfahren zu vereinbaren und das würde das Problem auch entschärfen, gleichzeitig aber auch viel bürokratischen Aufwand bedeuten.

Wege zu mehr Qualität

Was Mensch sonst noch so machen könnte

  • Mehr Angebote an die Fakultäten und Fachrichtungen, statt ständig nur das Signal auszusenden das Änderungen unerwünscht sind und kaum etwas geht, zum Beispiel in Form von:
  • Schulungen für Gremienmitglieder
  • mehr und bessere zentrale Lehrveranstaltungsangeboten zur allgemeinen Qualifikation (soweit mir bekannt ist gibt es kein einziges Modul der allgemeinen Qualifikation das Themen der Wissenschaftstheorie in den Vordergrund stellt, was ganz entscheidend ist um das eigenen Wissen in einen Kontext stellen und bewerten zu können)
  • ausgearbeiteten Konzepten zu bestimmten Aspekten der Einrichtung von Studiengängen (best-practice-Modelle)
  • Informationsmaterial zum Bologna-Prozess und seiner konkreten Umsetzung an der TU Dresden
  • bessere Recherchemöglichkeiten zu den bereits an der TUD vorhanden Lehrresourcen um Synergien aufzuspüren
  • Fortbildung für Dozenten zu attraktiven Konditionen (z.B. Dozent besucht ein Semester lang jede Woche ein Fortbildungsseminar und erhält im selben Umfang eine Minderung des Lehrdeputats)
  • Gute Arbeit belohnen:
  • Lehrpreise kleineren Umfangs regelmäßig auf Fachrichtungsebene für gute Dozenten (z.b. einmal ein Lehrpreis für den besten Dozenten 500 € für die Institutskasse)
  • Größere Preise auf Universitätsebene für ganze Fachschaften (z.b. 5000 Euro für die den besten Studiengang oder auch kleinere Summen für Teilaspekte wie die gelungene Einbindung von Möglichkeiten des Teilzeitstudiums oder des Studiums für Behinderte)
  • Aufwandsentschädigungen für studentische Mitglieder in Gremien, möglicherweise auch in Form von Credits für AQua (solche Modelle können dann wiederum mittels best-practice-Modellen möglichst universitätsweit implementiert werden)
  • Transparenz schaffen und die Kommunikation verbessern:
  • konsequente Auswertung und Veröffentlichung der Lehrevaluationen
  • Dozenten-Studenten-Stammtische oder andere Möglichkeiten zur besseren Kommunikation schaffen
  • Informationsbasis durch Alumnibefragungen und andere Formen der Informationserhebung verbreitern
  • einen partizipativen Lehrstil pflegen der die Studenten ermutigt Qualitätsprobleme selbst anzusprechen und mit zu helfen sie zu beseitigen
  • die Möglichkeiten des Internets für direktes Feedback nutzen
  • Konsequente Dokumentation von Qualitätssicherungskonzepten an den einzelnen Fakultäten (Welche Prozesse werden angewandt um mit Änderungen umzugehen und den aktuellen Stand regelmäßig zu überprüfen)