Diskussion:Darstellung der Beschlusslage

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Version vom 13. Dezember 2009, 22:50 Uhr von Rg (Diskussion | Beiträge) (Anmerkung zur Debatte)
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Die Art und Weise der Diskussion zeugt von einem schülerhaften Feindbild "Hochschullehrer". Dem Professor und seinem Personal ist es bestimmt angenehmer eine statt 12 Prüfungen abzunehmen und zu bewerten, hier werden eher weniger Ressourcen benötigt... Allerdings ist die Frage nach der Qualität und damit der Akzeptanz der auf diesen Prüfungen beruhenden Abschlüsse zu stellen. --217.235.120.82 20:32, 13. Dez 2009 (CET)

  • Ein solches Feindbild aufzubauen war nicht meine Absicht, allerdings habe ich eher unangenehme Erfahrungen mit Teilen meiner Fakultätsleitung gemacht. Und was die Ressourcen betrifft, war das auf die Wahlmöglichkeit bezogen, denn die Abnahme einer Hausarbeit bindet mehr Ressourcen, als die einer Klausur...
    • Ja meine Äußerung war durchaus polemisch. Selbstverständlich bedeuten Hausarbeiten immer einen großen Aufwand bei Studierenden - und auch bei Lehrenden, denn hier muss eine individuelle, eigenständige Leistung bewertet werden. Aber gerade die Hausarbeiten bilden doch die Möglichkeit, eigenständig und kreativ eine schriftliche Arbeit anzufertigen und sich für Abschlussarbeiten (Bachelor, Master, Diplom, Dissertation ..) zu qualifizieren. Das hierfür die Arbeitsmöglichkeiten für Studenten (Bibliotheksaustattung, Lern- und Arbeitsräume) unzureichend ausgebildet ist, sollte unbestritten sein. Die richtige Balance aus schriftlicher und mündlicher Prüfungen sowie Hausarbeiten und Praktika muss in jedem Studiengang in den Kommissionen festgelegt werden. Den höchsten Anspruch einer universitären (Aus-)Bildung sollte dabei gewahrt werden, so dass der Wert eines Abschlusses nicht verwässert wird. Wer nicht das Ziel eines Studiums, einen berufsqualifizierten Abschluss zu erhalten, hat sondern Bildung eher als Selbstzweck versteht, sollte auch Zugang zur Universität haben. Nur der wird sich um Prüfungstress, workload und dgl. keine Gedanken machen (müssen), wenn er sein Wissen und Können nicht unter Beweis stellen will. -- 217.235.55.13 23:04, 13. Dez 2009 (CET)
      • Wo ist das Problem? Belege oder Ähnliches können doch als Art gemäß § 34 Absatz 1 Nummer 7 in Prüfungsordnungen geschrieben werden.
      • Es geht doch eher um die Anzahl, oder? Diese ist doch nur offensichtlich, und entsprechend des [[Darstellung der Beschlusslage | Artikels], zu bedenken.