Diskussion:Abschaffung von Studiengebühren

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Verweis zum § des SächsHSG bezüglich Gebühren

§ 12 SächsHSG

Hierbei ist insbesondere auf Absatz 4, die soll-Reglung zu achten.

Langzeitstudiengebühren

Zu Eurer Überraschung- es gibt schon Langzeitstudiengebühren in Sachsen!

Rektor

Wir fordern eine schriftliche Erklärung vom Rektor /aktuelle Landesregierung , dass es keine Studiengebühren wärend seine Amtszeit geben wird.