Diskussion:Abschaffung von Studiengebühren: Unterschied zwischen den Versionen

Aus POT81
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Verweis zum § des SächsHSG bezüglich Gebühren)
Zeile 6: Zeile 6:
  
 
Hierbei ist insbesondere auf Absatz 4, die '''[http://de.wikipedia.org/wiki/Pflicht#Rechtswissenschaft soll]'''-Reglung zu achten.
 
Hierbei ist insbesondere auf Absatz 4, die '''[http://de.wikipedia.org/wiki/Pflicht#Rechtswissenschaft soll]'''-Reglung zu achten.
 +
 +
==Langzeitstudiengebühren==
 +
Zu Eurer Überraschung- es gibt schon Langzeitstudiengebühren in Sachsen!

Version vom 27. November 2009, 00:29 Uhr

Arch.png Der Inhalt dieses Artikels war im Plenum Konsens und ist deshalb gesperrt. Wenn du Änderungen an den Inhalten machen möchtest, kannst du diese gern auf dieser Diskussionsseite vorschlagen. Durch Einbringung der Wünsche ins Plenum kann diese Forderung verändert werden.


Verweis zum § des SächsHSG bezüglich Gebühren

§ 12 SächsHSG

Hierbei ist insbesondere auf Absatz 4, die soll-Reglung zu achten.

Langzeitstudiengebühren

Zu Eurer Überraschung- es gibt schon Langzeitstudiengebühren in Sachsen!