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<ref>Zugang gemäß Definition des Übereinkommens von Lissabon: „Zugang (zur Hochschulbildung): Das Recht qualifizierter Kandidaten, sich für die Zulassung zur Hochschulbildung zu bewerben und in Betracht gezogen zu werden.“</ref>
 
<ref>Zugang gemäß Definition des Übereinkommens von Lissabon: „Zugang (zur Hochschulbildung): Das Recht qualifizierter Kandidaten, sich für die Zulassung zur Hochschulbildung zu bewerben und in Betracht gezogen zu werden.“</ref>
  
Alle Bachelor-Abschlüsse berechtigen im Sinne einer formalen Zugangsvoraussetzung grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums.
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<p style="background-color:red">Alle Bachelor-Abschlüsse berechtigen im Sinne einer formalen Zugangsvoraussetzung grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums.</p>
  
Nach den Regelungen in den Landeshochschulgesetzen soll das Studium im Masterstudiengang aber von weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden. Diese Voraussetzungen legen die Hochschulen in eigener Zuständigkeit fest. Es sind dies in erster Linie Anforderungen an die fachlich-inhaltliche Qualifikationen sowie ggf. der Nachweis einer Mindestnote, Eignungsprüfungen, der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse und/oder zwischenzeitliche Berufstätigkeit.
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Nach den Regelungen in den Landeshochschulgesetzen soll das Studium im Masterstudiengang aber von <p style="background-color:red">weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden</p> Diese Voraussetzungen legen die Hochschulen <p style="background-color:red">in eigener Zuständigkeit fest.</p>
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Zuständigkeit bzgl. Masterplätze-Forderung (Aber Problem: Ausfinanzierung)
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Es sind dies in erster Linie Anforderungen an die fachlich-inhaltliche Qualifikationen sowie ggf. der Nachweis einer Mindestnote, Eignungsprüfungen, der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse und/oder zwischenzeitliche Berufstätigkeit.
  
 
  Die Quotierung wird dann auch wenn sie nicht vorgesehen ist wahrscheinlich durch die Mindestnote=NC durchgesetzt
 
  Die Quotierung wird dann auch wenn sie nicht vorgesehen ist wahrscheinlich durch die Mindestnote=NC durchgesetzt
  
Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung des Masterstudiengangs. Quotierungen sind nicht vorgesehen. Soweit Praxiserfahrung verlangt wird, handelt es sich um qualifizierte Berufserfahrung oder einschlägige Praktika bzw. Berufsausbildungen.
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Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung des Masterstudiengangs. <p style="background-color:red">Quotierungen sind nicht vorgesehen.</p> Soweit Praxiserfahrung verlangt wird, handelt es sich um qualifizierte Berufserfahrung oder einschlägige Praktika bzw. Berufsausbildungen.
  
 
==6.2 Zugang und Zulassung zwischen dem zweiten und dritten Zyklus==
 
==6.2 Zugang und Zulassung zwischen dem zweiten und dritten Zyklus==

Version vom 17. November 2009, 23:30 Uhr

Teil I Bologna-Prozess

1. Wichtigste Entwicklungen seit London 2007

Die wichtigsten Entwicklungen für den Bologna-Prozess einschließlich gesetzgeberischer Reformen und Änderungen im institutionellen Gefüge seit dem Treffen in London von 2007 sind:

Gestufte Studienstruktur

Die Länder in der Bundesrepublik Deutschland streben eine Umstellung auf das gestufte System bis 2010 an. Bachelor- und Masterstudiengänge machen derzeit 75 Prozent des gesamten Studienangebots aus. 2007 waren es 45 Prozent.

Qualitätssicherung

2007 wurde ergänzend zur Programmakkreditierung die Systemakkreditierung eingeführt. Gegenstand der Systemakkreditierung ist das interne Qualitätssicherungssystem einer Hochschule.

Der Akkreditierungsrat als nationale Qualitätssicherungseinrichtung wurde evaluiert.

In den Kriterienkatalog zur Akkreditierung von Studiengängen wurden erstmals besondere Kriterien zur Berücksichtigung der Belange von Studierenden mit Behinderung aufgenommen.

Die Zertifizierung des Nationalen Qualifikationsrahmens für den Hochschulbereich wurde im September 2008 abgeschlossen.

Deutschland ist Mitglied des Europäischen Qualitätssicherungsregisters (EQAR).

Anerkennung von Studienleistungen und -abschnitten

Deutschland hat das am 1. Februar 1999 in Kraft getretene „Übereinkommen über die Anerkennung von Qualifikationen im Hochschulbereich in der europäischen Region“ (Lissabon-Konvention) am 1. Oktober 2007 ratifiziert.

Der „Nationale Aktionsplan Anerkennung“ von 2007 wurde gemeinsam mit den Stakeholdern umgesetzt.

Förderung der Mobilität

Die Förderung über das Bundesausbildungsförderungsgesetz wurde für deutsche Studierende ausgeweitet. Die aufenthaltsrechtlichen und arbeitsrechtlichen Bestimmungen für ausländische Studierende wurden flexibilisiert.

So ist u. a. seit dem 1. Januar 2008 innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten und der Schweiz das gesamte Studium einschließlich Studienabschluss förderungsfähig. Außerhalb der EU kann die Ausbildung zunächst bis zu einem Jahr, insgesamt bis zu fünf Semestern gefördert werden.

Zum 19. August 2007 traten Änderungen im Aufenthalts-/Freizügigkeitsgesetz/EU in Kraft.

Ausländische Studierende aus Nicht-EU-Staaten, die in einem EU-Staat das Aufenthaltsrecht für ein Hochschulstudiumbesitzen, können unter erleichterten Voraussetzungen in einem anderen EU-Land studieren.

Lebenslanges Lernen

Bund und Länder haben sich im Dezember 2007 auf eine gemeinsame Qualifizierungsinitiative u. a. für eine höhere Bildungsbeteiligung und den Aufstieg durch Bildung verständigt.

Zu den Zielen dieser Initiative gehören die Steigerung der Studienanfängerquote auf 40 Prozent, eine größere Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung, die Förderung von Weiterbildung und die verbesserte Anerkennung von im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen.

Anmerkung: interessant ist auch wie die Studienanfängerquote in anderen Ländern aussieht, [1]

Auch die intensive nationale Debatte um den alle Bildungsbereiche umfassenden Deutschen Qualifikationsrahmen befördert die Diskussion um das Lebenslange Lernen und die Durchlässigkeit zwischen den Bildungsbereichen. Für Menschen in der zweiten Lebenshälfte stellt der Zugang zu Bildungsangeboten eine wichtige Ressource für eine gleichberechtigte Partizipation in der Gesellschaft dar. Modellprojekte des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend haben deutlich gemacht, dass Qualifizierung auch in der Nacherwerbs bzw. Nachfamilienphase eine zentrale Voraussetzung für bürgerschaftliches Engagement ist.

2. Partnerschaften

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und die Wissenschaftsministerien der Länder sind im Rahmen ihrer verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten für die Umsetzung verantwortlich. Am Monitoring der Ergebnisse sind daneben die Hochschulrektorenkonferenz (HRK), der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) und der Akkreditierungsrat sowie das Deutsche Studentenwerk (DSW) und der „freie Zusammenschluss von studentInnenschaften“ (fzs) beteiligt.

Deutschland verfügt über eine nationale Arbeitsgruppe zur Fortführung des Bologna-Prozesses (Bologna followup group), in der Angehörige des BMBF und der für Hochschulen zuständigen Länderministerien, der Hochschulrektorenkonferenz, der Studierenden, Gewerkschaften, des Akkreditierungsrates, der Arbeitgeberseite, des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) sowie des Deutschen Studentenwerks vertreten sind.

Des weiteren gibt es eine vom DAAD koordinierte Bologna-Fördergruppe (Bologna promoters’ group) die sich aus 18 deutschen Bologna-Experten und Expertinnen (Mitglieder der Hochschulrektorenkonferenz, Hochschuldozenten/-dozentinnen, Studierende, Gewerkschafts- und Arbeitgebervertreter und -vertreterinnen) zusammensetzt.

Darüber hinaus betreut das vom BMBF finanzierte Bologna-Zentrum der HRK gegenwärtig 324 Bologna-Koordinatoren und -koordinatorinnen an deutschen Hochschulen und unterstützt deren Aktivitäten bei der Umstellung. Als Koordinatoren, die von den Hochschulleitungen bestimmt werden, arbeiten Professoren/Professorinnen, Dozenten/ Dozentinnen und Experten/Expertinnen aus den Hochschulverwaltungen.

im Allgemeinen unglaublich viele Zentren/Gruppen, fraglich: effektive Koordination
                                                            klare Zuständigkeiten
                                                            wie viel reale Mitbestimmung der Studierende?
Es darf nicht sein, dass der schwarze Peter von einem zum anderen gegeben werden kann.

3. Stand der Umsetzung (Studienabschlüsse)

Im Wintersemester 2008/2009 sind 75 Prozent aller Studienangebote auf die gestufte Studienstruktur umgestellt. Im Wintersemester 2007/2008 waren insgesamt 1 941 405 Studierende eingeschrieben, davon 600 579 im gestuften System. Das entspricht einem Prozentsatz von 30,9.

Die Umstellung auf die gestufte Struktur ist in den staatlich regulierten Studiengängen nicht abgeschlossen: In der Lehrerbildung gibt es deutliche Fortschritte. Für das Studium der Rechtswissenschaften hat die Justizministerkonferenz der Länder am 20. November 2008 beschlossen, den Koordinierungsausschuss zu beauftragen, anhand unterschiedlicher Modelle Möglichkeiten und Konsequenzen einer Bachelor-Master-Struktur einschließlich der berufspraktischen Phase unter Berücksichtigung des entwickelten Diskussionsmodells eines Spartenvorbereitungsdienstes aufzuzeigen und bis spätestens 2011 zu berichten. In der Medizin existieren an einigen Hochschulen Modellstudiengänge, die bisher ohne Stufung sind. Weitere Ausnahmen bestehen für den Bereich der freien Kunst und für spezifische theologische Studiengänge.

Man muss die Bologna-Reform rechtlich eigentlich nicht umsetzen, sie entstand unter einem informellen Zusammenschluss, 
der keinerlei gesetzgebendes Mandat hatte

4. Stand der Umsetzung des dritten Zyklus

Die Wege zur Promotion in Deutschland sind vielfältig und sollen es auch bleiben. Das in Deutschland vorherrschende Modell ist die individuell verantwortete und betreute Promotionsphase. Statistisch erfasst werden lediglich die erfolgreich durchgeführten Promotionen. Deren Anzahl betrug im Jahr 2005 25 952. Der prozentuale Anteil von Doktoranden/Doktorandinnen in strukturierten Promotionsprogrammen liegt bei etwa 15 Prozent. Promotionen werden an Universitäten durchgeführt, etwa ein Drittel in Kooperation mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen.

In strukturierten Programmen liegt die Dauer der Promotion bei drei bis vier Jahren. Ansonsten variiert die Dauer stark, wird aber statistisch nicht erfasst.

Der Status der Doktoranden/Doktorandinnen ist abhängig von vertraglichen Bedingungen (Stipendium, Angestelltenverhältnis mit einer Hochschule oder Forschungseinrichtung). Der dritte Zyklus wird in Deutschland überwiegend als erste Phase der wissenschaftlichen Berufstätigkeit betrachtet. Üblicherweise arbeiten Doktoranden/Doktorandinnen als wissenschaftliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen in einem Teilzeitverhältnis an der Universität – 2005 waren es 74,8 Prozent der erfolgreichen Promovenden. Die Teilzeitanstellung beinhaltet in der Regel eine Mitarbeit in der Lehre, in der wissenschaftlichen Arbeit des Fachbereichs sowie administrative Aufgaben. Die außeruniversitären Forschungseinrichtungen arbeiten sowohl mit befristeten Verträgen als auch mit Stipendien. Die individuelle Promotion wird üblicherweise mit Vorlage einer eigenständigen Forschungsarbeit sowie einer Prüfung abgeschlossen.

Es gibt keine gesammelten Informationen über die Struktur und Interdisziplinarität der verschiedenen Doktorandenprogramme. In den strukturierten Promotionsstudiengängen ist die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen häufig ein Bestandteil des Programms. Die Promotionsphase ist im Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse als dritte Stufe enthalten und mit Lernergebnissen beschrieben. Kreditpunkte sind im Qualifikationsrahmen für diese Stufe nicht vorgesehen, werden jedoch vereinzelt, insbesondere für Schlüsselkompetenzen, vergeben.

5. Verhältnis zwischen Hochschulbildung und Forschung

Kennzeichnend für das Hochschulsystem in Deutschland ist das Prinzip der Einheit von Forschung und Lehre. Traditionell bilden die Hochschulen in Deutschland durch die thematische und methodische Breite der Forschung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses das Rückgrat des deutschen Forschungssystems. Das Spektrum der Forschung reicht von der Grundlagenforschung über die anwendungsorientierte Forschung bis hin zu Entwicklungsarbeiten.

Kennzeichnend für die aktuelle Situation sind Differenzierung und Profilbildung der Hochschulen und die Gründung von Forschungsclustern.

Über die Exzellenzinitiative stellen Bund und Länder bis 2011 insgesamt 1,9 Mrd. Euro zur Verfügung, mit denen die Kooperationsfähigkeit der Hochschulen gestärkt, die Profilbildung unterstützt und die Wettbewerbsfähigkeit gefördert wird. Bund und Länder haben im Hochschulpakt 2020 neben einem Programm zur Aufnahme zusätzlicher Studienanfänger/Studienanfängerinnen auch die zunehmende Finanzierung von Programmpauschalen („Overhead“: 20 Prozent der Fördersumme) für DFG-geförderte Forschungsvorhaben vereinbart. Bis 2010 werden dafür vom Bund rund 703 Mio. Euro bereitgestellt. Mit diesem Schritt wird die Forschungsförderung von der Grundfinanzierung der Hochschulen unabhängiger.

ergo Grundfinanzierung = 0

2006 entfiel ein Anteil von 2,54 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) auf Forschungsausgaben, davon stammten 0,71 Prozent-Punkte aus öffentlichen Mitteln und 1,73 Prozent-Punkte aus privaten Mitteln: Die Gesamtforschungsausgaben beliefen sich auf 59,1 Mrd. Euro (16,6 Mrd. Euro aus öffentlichen Mitteln, 40,1 Mrd. Euro aus privaten Mitteln).

Der Anteil der an Hochschuleinrichtungen betriebenen Forschung (finanzierungsbezogen) stellt sich dar wie folgt: Von den Gesamtausgaben für Forschung (59,1 Mrd. Euro) entfallen 16,6 Prozent oder 9,8 Mrd. Euro auf Ausgaben für Forschung und Entwicklung (FuE) an Hochschulen. Darin enthalten sind Drittmittel von 3,9 Mrd. Euro sowie die Grundfinanzierung in Höhe von 5,9 Mrd. Euro.

Die Finanzierungsmechanismen für Doktoranden/Doktorandinnen sind nicht einheitlich. Ein Teil der Doktoranden promoviert auf Stellen, ein anderer Teil wird über Stipendien gefördert und ein weiterer Teil finanziert die Promotionsphase aus eigenen Mitteln. Stipendien und Förderprogramme legen Bund, Länder, Forschungs- und Förderorganisationen, Begabtenförderungswerke und politische Stiftungen auf. Die Höhe der Förderung variiert. In strukturierten Doktorandenprogrammen beträgt sie durchschnittlich ca. 1 000 Euro plus ca. 100 Euro Aufwandsentschädigung pro Monat.

Derzeit gibt es keine systematische Verfolgung (tracking system) des weiteren Karriereverlaufs von Promovierten; dieses wird aber zunehmend im Zuge des Ausbaus der Alumni-Arbeit verfolgt. Mit Förderung der Bundesregierung wird derzeit vom Institut für Forschungsinformation und Qualitätssicherung (IFQ), Bonn, ein bundesweites Promovierendenpanel aufgebaut, das repräsentative Aussagen über Promotionsbedingungen und Karriereverläufe ermöglichen soll.

6. Zugang und Zulassung zum nächsthöheren Zyklus

6.1 Zugang und Zulassung zwischen dem ersten und zweiten Zyklus

[1]

Alle Bachelor-Abschlüsse berechtigen im Sinne einer formalen Zugangsvoraussetzung grundsätzlich zur Aufnahme eines Masterstudiums.

Nach den Regelungen in den Landeshochschulgesetzen soll das Studium im Masterstudiengang aber von

weiteren besonderen Zugangsvoraussetzungen abhängig gemacht werden

Diese Voraussetzungen legen die Hochschulen

in eigener Zuständigkeit fest.

Zuständigkeit bzgl. Masterplätze-Forderung (Aber Problem: Ausfinanzierung)

Es sind dies in erster Linie Anforderungen an die fachlich-inhaltliche Qualifikationen sowie ggf. der Nachweis einer Mindestnote, Eignungsprüfungen, der Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse und/oder zwischenzeitliche Berufstätigkeit.

Die Quotierung wird dann auch wenn sie nicht vorgesehen ist wahrscheinlich durch die Mindestnote=NC durchgesetzt
Die Zugangsvoraussetzungen sind Gegenstand der Akkreditierung des Masterstudiengangs.

Quotierungen sind nicht vorgesehen.

Soweit Praxiserfahrung verlangt wird, handelt es sich um qualifizierte Berufserfahrung oder einschlägige Praktika bzw. Berufsausbildungen.

6.2 Zugang und Zulassung zwischen dem zweiten und dritten Zyklus

Alle Masterabschlüsse, die an deutschen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen sowie an Fachhochschulen erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion. Inhaber/Inhaberinnen eines Bachelorgrades können auch ohne Erwerb eines weiteren Grades im Wege eines Qualifikationsfeststellungsverfahrens unmittelbar zur Promotion zugelassen werden.

Die Universitäten regeln die Einzelheiten des Promotionszugangs sowie die Ausgestaltung des Qualifikationsfeststellungsverfahrens in ihren Promotionsordnungen.

7. Berufsqualifizierung von Absolventen/Zusammenarbeit mit Arbeitgebern

Bachelor-Studiengänge vermitteln als Studiengänge, die zu berufsqualifizierenden Abschlüssen führen, wissenschaftliche Kompetenzen, Methodenkompetenz, berufsfeldbezogene Qualifikationen und Schlüsselqualifikationen wie Sozialkompetenz, Präsentationskompetenz und bereichsunspezifische Sachkompetenzen, Fremdsprachenkompetenz. Kompetenzen und Lernziele werden mit Blick auf die Erfordernisse des Arbeitsmarktes definiert und im Rahmen der Akkreditierung geprüft. Eine amtliche Statistik zur Beschäftigungsquote der Absolventen/Absolventinnen der einzelnen Zyklen ist nicht verfügbar. Für Hochschulabsolventen/-absolventinnen besteht insgesamt ein geringes Risiko, arbeitslos zu werden. Die Arbeitslosenquote dieser Gruppe liegt seit Jahren deutlich unter dem Durchschnitt und betrug 2005 im Bundesdurchschnitt 4,1 Prozent. Für den Absolventenjahrgang Jahr 2000/2001 stellt die HIS Hochschul-Informations-System GmbH fünf Jahre nach dem Hochschulabschluss fest, dass nur 2 Prozent der Fachhochschulabsolventen/innen und 3 Prozent der Universitätsabsolventen/-absolventinnen arbeitslos sind.

Eine DAAD-Studie bei deutschen Unternehmen hat ergeben:

Bis zu einem Viertel der befragten Unternehmen hat bereits Erfahrungen mit Absolventen/Absolventinnen der neuen Studiengänge. Den an ihre berufliche Qualifikation gestellten Ansprüchen entsprechen sowohl Bachelor-Absolventen/-Absolventinnen („ja“ 59 Prozent und „eher ja“ 40 Prozent) als auch Master-Absolventen/-Absolventinnen („ja“ 45 Prozent und „eher ja“ 55 Prozent). Zu den Maßnahmen, die die Beschäftigungsbefähigung befördern, gehören aus Sicht der befragten Unternehmen:

  • Engagement von Vertretern/Vertreterinnen und Institutionen der beruflichen Praxis im Akkreditierungsrat, in den Akkreditierungsagenturen und Akkreditierungskommissionen mit dem Ziel der Qualitätssicherung von Lehre und Studium und der Berücksichtigung arbeitsmarktrelevanter Kompetenzen in allen Studienstufen
  • Engagement von Unternehmensvertretern/-vertreterinnen in Hochschul-/Universitätsräten bzw. in Programmbeiräten: Beratung zur Hochschulstrategie und allgemeinen Ausrichtung der Studiengänge
  • enge Kooperation zwischen Unternehmen und Hochschulen, u. a. bei notwendigen inhaltlichen Reformen der Curricula
  • Betonung der Schlüsselkompetenzen in den Curricula der Studiengänge; Integration in das Curriculum
  • Ausweitung von Praktika-Phasen in den Curricula der Studiengänge
  • zunehmende Transparenz durch z. B. Employability- Rating von dapm/CHE
  • Beratung durch Career Centres

Bereits in den Jahren 2004 und 2006 haben Personalvorstände führender Unternehmen in Deutschland sich mit den Erklärungen „Bachelor Welcome“ und „More Bachelors und Masters Welcome“ zur Umstellung auf die gestufte Struktur in Deutschland bekannt, Förderungen zur Ausgestaltung des gestuften Systems formuliert und sich in ihren Zusagen dazu verpflichtet, Bachelorabsolventen/-absolventinnen attraktive Berufseinstiege und Karrierewege zu eröffnen.

Die Erklärung vom Juni 2008 konzentriert sich dabei insbesondere auf Hochschulabsolventen/-absolventinnen in den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik).

Zwischen Politik, Hochschulen und Wirtschaft besteht Einvernehmen, dass die erfolgreiche Umsetzung des Bologna-Prozesses eine möglichst enge und kontinuierliche Kooperation zwischen Hochschulen und Vertretern/Vertreterinnen und Institutionen der beruflichen Praxis voraussetzt.

Hallo wo sind die Studierendenvertreter

In Deutschland findet ein vertiefter Dialog zwischen Hochschulen und Arbeitgebern zu Fragen der Lehrplangestaltung, Praktika und Auslandserfahrung, zu Fragen der Akkreditierung/Qualitätssicherung sowie zu Fragen der universitären Selbstverwaltung statt.

Die Laufbahnen des öffentlichen Dienstes stehen den Absolventen/Absolventinnen des ersten Zyklus in gleichem Maße offen wie den sonstigen Absolventen/Absolventinnen. Seit 2002 werden Bachelor-Abschlüsse (Uni + FH) dem gehobenen Dienst zugeordnet, Master-Abschlüsse (Uni + FH) dem höheren Dienst. Für den Bereich des Bundes wird derzeit ein Gesetz parlamentarisch beraten, das die Einstellungsvoraussetzungen für den Zugang zum öffentlichen Dienst des Bundes im Beamtenverhältnis auf die Bachelor-/Master-Struktur umstellt (Entwurf-Bundesbeamtengesetz im Entwurf-Dienstrechtsneuordnungsgesetz).

In den Ländern werden Bachelor/Master in den überarbeiteten Landesbeamtengesetzen berücksichtigt. Zudem gibt es Überlegungen zur Flexibilisierung der Laufbahnen.

8. Umsetzung des nationalen Qualifikationsrahmens

Fußnoten

  1. Zugang gemäß Definition des Übereinkommens von Lissabon: „Zugang (zur Hochschulbildung): Das Recht qualifizierter Kandidaten, sich für die Zulassung zur Hochschulbildung zu bewerben und in Betracht gezogen zu werden.“