Diskussion:Studentische Mitbestimmung auf allen Ebenen
Aus POT81
Version vom 8. Dezember 2009, 17:31 Uhr von 141.76.184.161 (Diskussion)
SächsHSG ist nicht nur eine Richtlinie
- Das stimmt leider nicht ganz.
- Zum Beispiel muss gesetzmäßig die Mitgliedergruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer im Senat immer über die Mehrheit verfügen. Oder auch die Verteilung der wichtigsten Aufgaben innerhalb der Hochschule ist durch das SächsHSG festgelegt.
- Demnach bin ich so frei und entferne das.
- Rg 04:51, 28. Nov 2009 (CET)
Recht und Pflicht studentische Mitbestimmung an der Selbstverwaltung der Hochschulen
Salve,
bitte tragt noch die Verweise zur gesetzlichen Grundlage:
- gemäß Artikel 107 Absatz 2 Satz 2 Verfassung des Freistaates Sachsen
- gemäß § 24 Absatz 2 Satz 1 SächsHSG
Kollegialen Dank und Gruß
Rg 05:15, 7. Dez 2009 (CET)
Hochschulrat
- Welche Legitimität besitzt der Hochschulrat richtungsweisende Entscheidungen für die sächsischen Hochschulen zu treffen, wenn er überwiegend von Externen besetzt ist und außerdem die Interessen der Studenten nicht vertreten werden?
- Forderungen:
- Wahl der Hochschulratsmitglieder durch eine demokratisch legitimierte Wahl, d.h. direkt von Studenten, Lehrenden, Hochschulleitung und Politik
- Repräsentation aller von Hochshul-Politik-Betroffenen: Studenten, Lehrende, Hoschschulleitung, Politik, etc.
- Valide Repräsentation aller interessen, auch die der Studenten.