Nachhaltige und kontinuierliche Qualitätssicherung und Verbesserung der Studiengänge

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Situation

Jede Fakultät strukturiert seinen Bachelor bzw. Master nach eigenem Ermessen. Die Studienordnungen und dessen Änderungen müssen zwar durch den Senat beschlossen werden, aber eine Kontrolle der weiteren Entwicklung der Studiengänge findet im Nachhinein nicht statt. Somit obliegt es den einzelnen Dekanen, Prodekanen, StuKos die Studiengänge zu sichern bzw. zu verbessern. Eine Akkreditierung dient zwar im Grunde diesem Zweck, aber die Überprüfung findet nur alle 5 oder 7 Jahre statt. Verbesserungsvorschläge an den Studienordnungen scheiterten in den Studienkomissionen teilweise mit der Begründung, dass der Studiengang akkreditiert sei und dies eine nachträgliche Änderung ausschließe.

Forderung