Diskussion:Abschaffung von Studiengebühren
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Version vom 2. Dezember 2009, 14:06 Uhr von 141.76.176.82 (Diskussion)
Verweis zum § des SächsHSG bezüglich Gebühren
Hierbei ist insbesondere auf Absatz 4, die soll-Reglung zu achten.
Langzeitstudiengebühren
Zu Eurer Überraschung- es gibt schon Langzeitstudiengebühren in Sachsen!
Rektor
Wir fordern eine schriftliche Erklärung vom Rektor /aktuelle Landesregierung , dass es keine Studiengebühren wärend seine Amtszeit geben wird.