"vorläufigen Studienordnungen"

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Hintergrund

Es kam an der TU-Dresden schon des öfteren dazu, dass Studierende immatrikuliert worden sind, ohne dass die dazugehörigen Prüfungs- und Studienordnungen durch den Senat beschlossen wurden. Eine Entkopplung des Bewerbungsverfahrens kann gemäß § 20 Abs. 2 SächsHG erfolgen.

Die Bewerbungsphase ist regulär bis Mitte Juli. Ausnahme: ausländischen Studierende, die sich noch früher beworben haben müssen.

Problematik

  • Es besteht die Gefahr der Ablehnung vom Senats, welches eine Nichtimmatrikulation der Studierende zur Folge haben kann.
  • Studiendokumente sind unvollständig und werden erst später berichtigt. Jeder Student hat ein Recht auf eine vollständige Studienordnung
  • Studienbewerber müssen nach der Immatrikulation mit erheblichen Veränderungen der Studienbedingungen rechnen (zB Wirtschaftswissenschaften wurde im Nachgang die Note 7,0 eingeführt)


betroffene Studiengänge

2008/2009

beschlossen auf der Julisitzung:

  • Bachelor-Studiengangs Kartographie und Geomedientechnik Master
  • Master Bahnsystemingenieurwesen

beschlossen auf der Augustsitzung:

  • Master Politik und Verfassung

beschlossen auf der Septembersitzung:

  • Lehramtsbezogenen Bachelor-Studiengänge Allgemeinbildende Schulen und Berufsbildende Schulen
  • Master der Fakultät Wirtschaftswissenschaften
  • Master Germanistik-, Sprach- und Kulturwissenschaft und Germanistik-, Sprach- und Literaturwissenschaft