AG Meerhaid
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Aktuelles
Durch unsere gemeinsam geleistete Arbeit im Plenum und in den Arbeitsgruppen, mussten wir feststellen, dass sich die Konsensfindung als schwierig gestaltet. Um zukünftige Handlungsfähigkeit zu erhalten, haben wir uns Gedanken um die praktizierte Abstimmungsform gemacht. Wir glauben, dass jede Meinung, egal wie sie geartet ist, berücksichtigt werden sollte, aber dadurch die Ergebnisse der letzten Zeit nicht der eingebrachten Arbeit entsprechen. Dazu haben wir ein mögliches Modell zu Entscheidungsfindung ausgearbeitet und in der AG einstimmig verabschiedet.
Erstes Arbeitstreffen DO 22 Uhr
- Ideenfindung
Zweites Arbeitstreffen SA 18 Uhr
- Ausgestaltung und Verabschiedung der finalen Idee
Ergebnisse
Allgemeine Bestimmung
- Bei allen Plena muss ein Protokollführer bestimmt werden, der ein Protokoll führt
- Am Ende der Plena muss das Protokoll zwingend verlesen werden, ansonsten sind alle entscheidungen die das Plena getroffen hat nichtig.
- Während des Prozesses des Protokoll verlesens, können alle Plenateilnehmer Änderungen einbringen.
Entscheidungen für Entscheidungsplenum
Abstimmung - Plena
- Abstimmungsplena finden immer Montag und Donnerstag 19 Uhr statt
- Um eine gültige Entscheidung herbeizuführen, muss die Entscheidungsfähigkeit geprüft werden
- Das Plenum ist entscheidungsfähig wenn:
- Mindestens 50 Personen anwesend sind
- Alle Abstimmungen sind öffentlich
- Eine Entscheidung ist bindend wenn:
- 2/3 der Anwesenden Abstimmungsberechtigten zustimmt (66%/33%)
- Enthaltungen werden als neutrale Stimme gewertet
- Vetorechte sind nicht vorgesehen
- Zu Beginn des Abstimmungsplena werden die Protokolle der Sonderabstimmungen verlesen und legitimiert
Information - Plena
- Informationsplena finden Dienstag, Mittwoch und Freitag 19 Uhr statt
- Sie dienen ausschließlich der Diskussion und Vermittlung von Arbeitsergebnissen
- Wenn schnelle Entscheidungen notwendig sind, kann das Informationsplena als Abstimmungsplenum geführt werden - siehe Abstimmungsplenum
- Wenn die Bedingungen für Abstimmungsplena nicht erfüllt sind, werden die Sonderabstimmungsregeln angewandt
Sonderabstimmungen
- Um die schnelle Handlungsfähigkeit zu erhalten sind Sonderabstimmungen möglich
- Damit Sonderabstimmungen getroffen werden können, sind mind. 20 Abstimmungsberechtigte von Nöten
- Protokolle der Sonderabstimmungen müssen von einem Entscheidungsgremieum legitimieren.
- Bei Sonderabstimmungen ist eine 3/4 Mehrheit notwendig (75%/25%)
- Vetorechte sind nicht vorgesehen