Studiengebühren verhindern

Aus POT81
Version vom 22. November 2009, 16:01 Uhr von 141.76.179.164 (Diskussion)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche
   *  Im Koalitionsvertrag von CDU/FDP steht, dass Studiengebühren nicht gesetzlich festgeschrieben werden. Im gleichen Absatz steht, dass Langzeitstudiengebühren ermöglicht werden sollen. Im Satz drei steht, dass die Autonomie der Hochschulen gestärkt werden soll.
   * Im Klartext heißt das, dass die Erhebung von Studiengebühren den Hochschulen überlassen wird und das Studierende, die über der Regelstudienzeit liegen, Gebühren bezahlen sollen.
   * In kaum einem Studiengang deckt sich die Durchschnittsstudiendauer mit der Regelstudienzeit.
   * Sollten die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, wird mindestens jeder zweite Studierende Gebühren zahlen müssen. Davon abgesehen, ist diese Vorgehensweise unsozial: Vor allem bei Studierenden mit Kind und Studierenden die arbeiten – Studierende die finanziell bereits schlechter stehen – tritt eine Überschreitung der Regelstudienzeit häufiger auf.
   * Deshalb ist eine klare Stellungsnahme notwendig, wie die Rahmenbedingungen aussehen werden.