Studentische Mitbestimmung auf allen Ebenen

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Zusammenfassung im Forderungskatalog

Diskussion im Plenum

21.20, 02.Dez 2009


Forderung ist Plenumskonsens.

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Themen, Gründe und entsprechende Forderungen

Wir, die Studierenden und damit die größte Gruppe an der Hochschule werden systematisch bei grundlegenden Entscheidungen nicht hinreichend berücksichtigt und übergangen. Als direkter Betroffener von Reformen ist es notwendig, dass alle Gremien ausreichend mit Studierenden besetzt sind und durch Studentische Ideen beeinflusst werden können.

  • Verlegung der Entscheidungsgewalt in die Organe mit Beteiligung aller Mitgliedergruppen

Der Senat, das einzige üblich tagende Organ der Hochschule mit gesetzmäßiger studentischer Beteiligung, nimmt zur Festlegung des Fächer- und Studienangebotes gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 16 SächsHSG oder zum Wirtschaftsplanentwurf gemäß § 81 Absatz 1 Nummer 7 SächsHSG nur Stellung. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) beeinflusst die deutsche Hochschulpolitik maßgeblich durch Empfehlungen und gemeinsame Positionierungen mit der Kultusministerkonferenz (KMK).

  • Vertretung aller Mitgliedergruppen im Rektorat

Das mächtige Rektorat muss kein studentisches Mitglied haben. Eine mögliche Soll-Bestimmung in der Grundordnung der Hochschule scheint im mehrheitlich mit Professorinnen und Professoren besetzten erweiterten Senat schier unmöglich umsetzbar. Durch die Intransparenz der Sitzungen mangelt es an einer kritischen Öffentlichkeit, die Entscheidungen nachvollziehen und beeinflussen kann.

  • Vetorecht der studentischen Vertretungen im Zusammenhang mit dem Studium und der studentischen Selbstverwaltung

Der Senat entscheidet über eine Vielzahl von grundsätzlichen Belangen bezüglich des Studiums. Diese können trotz anteiliger Reglung gemäß § 81 Absatz 4 SächsHSG gegen den Willen der Studentinnen und Studenten entschieden werden. Das gilt besonders auch für die Organisation der Vertreter der Mitgliedergruppen (z.B. Festlegung der Wahlordnung).

  • Von Dritten unabhängige Hochschulen

Ohne die Zustimmung des Hochschulrates, der überwiegend aus Externen besteht, ist kein Verabschiedung des Wirtschaftsplanes gemäß § 86 Absatz 1 Nummer 6 SächsHSG und des Entwicklungsplanes gemäß § 86 Absatz 1 Nummer 5 SächsHSG der Hochschule möglich. Die Entscheidung des Hochschulrates soll nur als Empfehlung gelten und darf keinen bindenden Charakter haben.

  • Offenen, konstruktiven und frühzeitigen Dialog mit den Mitgliedern der studentischen Selbstverwaltung

Studentische Meinung wird derzeit eher als Störfaktor angesehen. Dabei wird übersehen, dass Studierende durchaus fähig sind, konstruktive Kritik an bestehenden Verhältnissen zu äußern. Diese wertvolle Meinung darf im hochschulpolitischen Organisationsrahmen nicht untergehen. Ein offener Dialog aller Mitglieder der Hochschule untereinander führt zu gegenseitigem Verständnis und Vertrauen, um die Hochschule im Sinne aller Beteiligten gemeinsam zu gestalten.

  • Studentischer Prorektor

Die Einflussnahme der Studierendenschaft auf das Rektorat ist nahezu nicht vorhanden. Durch die weitreichenden Aufgaben und Kompetenzen des Rektorates und die damit einhergehende Verantwortung gegenüber der Studierendenschaft ist es ein logischer Schritt die studentischen Stimmen stärker in die Hochschulleitung einzubinden. Gemäß § 84 in Verbindung mit § 49 Absatz 2 und § 24 Absatz 2 Satz 1 SächsHSG ist die gesetzliche Grundlage dafür gegeben.

  • Senat wieder als Kontrollinstanz für Berufungsverfahren

Recherche:

Diskussion im Plenum

  • Grundlegende Forderung
  • Nicht nur Studies sondern auf allen Ebenen
  • Öffentlichkeit der Gremien Herstellen
  • Hochschulrat muß gestürzt werden
    • zum Hochschulrat wird am Dienstag vorverhandelt
    • Hochschulrat wird Thema der Vollversammlung
  • Lob Thema ist gut vorbereitet
  • Konsens

Verweise